Teilungsversteigerung

Hi,

ich interessiere mich für ein Haus, das demnächst bei einer Teilungsversteigerung versteigert werden soll (ist wohl eine zerstrittene Erbengemeinschaft).

Bei einer solchen Versteigerung ist es ja wohl so, dass Belastungen, die noch auf dem Haus sind, also Darlehen etc., bestehen bleiben und vom Ersteigerer mit übernommen werden. Aber woher weiß man denn, wieviel das ist? Im Gutachten steht das nicht drin, aus dem Grundbuch ist das ja auch nicht ersichtlich.

Kennt sich hier jemand aus? Wird das vom Rechtspfleger vorab bekannt gegeben? Ansonsten würde es mich wundern, wenn da überhaupt jemand bietet.

Wäre lieb, wenn mich jemand aufklären könnte.

VG

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Du musst natürlich wissen, auf was genau du bietest, daher wird das alles in den Unterlagen zur Versteigerung bekannt gegeben.

Wichtig zu wissen: Die Abgabe des Gebots ist bindend! Zählt also bereits wie eine Unterschrift beim Notarvertrag. Der Kaufpreis ist dan direkt fällig, man kann sich nicht dann erst Finanzierungsangebote einholen, sondern muss seinen finanziellen Rahmen nicht nur genau kennen, sondern auch sicher verfügbar haben.

Zudem gibt es bei Versteigerungen keine Gewährleistung.

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Hallo,

#Im Gutachten steht das nicht drin, aus dem Grundbuch ist das ja auch nicht ersichtlich.#

Doch, das steht sowohl im Gutachten, als auch im Grundbuch.
Du musst allerdings bei einigen Amtsgerichten ausdrücklich danach fragen.
Ausserdem wird das vom Rechtspfleger noch bekannt gegeben.

Wesentlich riskanter für dich ist aber, dass die Erbengemeinschaft bis zur letzten Minute noch Mietverträge oder sonstigen Unsinn abschliessen kann.

ICH würde es lassen, Zwangsversteigerung ja, aber Teilungsversteigerung nein.

freundliche Grüsse Werner

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Im Grundbuch steht nur die Gesamthöhe eines Darlehens, dass mal auf die Immobilie aufgenommen wurde. In der Regel wird das nicht regelmäßig auf die Restschuld angepasst. Daher lässt sich für genau Belastung meist nicht aus dem Grundbucb ablesen.

Baulastenverzeichnis wäre übrigens auch wichtig!

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#Daher lässt sich für genau Belastung meist nicht aus dem Grundbucb ablesen. #

Doch, genau das ist es.
Wenn da z. B. steht 100.000 Euro zu 12 % Zinsen für die XY-Bank, dann darf der Erwerber genau 100.000 Euro zuzüglich 12 % Zinsen (taggenau) an die XY-Bank zurückzahlen. Und es ist egal, ob die Schulden bereits zurückgezahlt wurden oder nicht. Das macht die Bank dann schon mit der Erbengemeinschaft aus.