Beschäftigungsverbot

Hallo Ihr Lieben...

Wollte wissen ob mir eine Gehaltsfortzahlung im Falle eines BV zusteht oder ob ich kein Anspruch darauf habe?

Und zwar habe ich mich seid November bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet und war vorher in Elternzeit. Jetzt arbeite ich seid Januar wieder als Medizinische Fachangestellte als Schwangerschaftsvertretung. Wenn ich jetzt schwanger werden sollte und ein BV bekommen würde, steht mir dann Gehalt zu? Oder gar nicht, weil ich ja erst angefangen hab zu arbeiten? (BV weil ich im Labor bin)

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Normalerweise erhält man während einem BV das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor Ausstellung des BVs. Wie sich das nun verhält mit dem Arbeitslosengeld bzw wie das berechnet wird, das weiß ich leider nicht#gruebel

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Hey du, kurze Korrektur, wenn das ok ist. Man erhält das Durschnittsgehalt der letzten 3 Monate VOR Eintritt der Schwangerschaft und nicht vor Ausstellung des BVs
🤗

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Das steht in meinem Schreiben allerdings anders drin ;-) Da galt der Termin beim Betriebsarzt, wo die Schwangerschaft bestätigt wurde. Aber gut. Das hat bei mir nur ein paar Tage ausgemacht.

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Du bekommst da vertraglich vereinbarte Gehalt, welches du bekommen würdest, wenn du arbeiten gehen würdest.

Steht übrigens im Mutterschutzgesetz.