Neuen Arbeitsvertrag unterschrieben erfahren das ich schwanger bin .

Hallo zusammen , ich habe zum 1.1 einen Vertrag unterschrieben beide Seiten als Altenpflegerin. Und habe jetz erfahren das ich in der 12ssw bin. Habe es meinem Arbeitgeber mitgeteilt habe jedoch sorge ob er mich jetz vor Beginn des Vertrages den Vertrag aufgeben kann oder es verhindern kann das ich nicht die Stelle antrete . Wie sind eure Erfahrungen ?

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Hey mach dir keine Sorgen. In der Regel bist du nicht kündbar nicht mal in der Probezeit. Ich selber hatte das mit zwei Mitarbeiterinnen. Wenn der Vertrag befristet ist kann dein neuer AG natürlich den ohne Begründung auslaufen lassen. Herzlichen Glückwunsch und alles gute

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Auch nicht wen ich jetzt Paar Tage vor Beginn des Arbeitsverhältnisses es meinem AG mitgeteilt habe von der ss ?

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Ein geschlossener Vertrag ist in der Regel nicht einfach aufzulösen und schon gar nicht einseitig, es sei denn, es steht etwas anderes in deinem Vertrag drin!

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Hey. Bin in einer ähnlichen Situation gewesen und habe viel gelesen. Du hättest 1 Tag die Arbeit antreten müssen, vorher dem AG nicht bescheid geben. Auch, wenn das gemein klingt, aber ich denke dass er den Vertrag nun auflösen kann, da der Vertrag noch nicht begonnen hat. LG und alles Gute

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Wie kommst du denn auf das schmale Brett?

Die TE tritt ganz regulär ihre Arbeit am 1.1. an, der AG macht die Gefährdungsbeurteilung und setzt sie dann ggg. mutterschutzkonform ein.

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Und Dein Wissen hast Du... woher?#kratz

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Der Vertrag ist unterschrieben und somit gültig. Das du nun schwanger bist, ändert nichts daran, das er ab 1.1. Dein Arbeitgeber ist. Wenn er dich schwanger nicht beschäftigen kann, dann muss er dich ins BV schicken.
Aber kündigen oder Vertrag aufheben funktioniert so einfach nicht.
Da schützt einen das Gesetzt als Schwangere schon sehr gut vor.

Liebe Grüße Janina mit Logan 11 Jahre, Leo 11 Monate und kleine Raupe 18+0

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Er kann dich weder kündigen, noch den Vertrag aufheben oder sonstetwas. Der Vertrag ist gültig.

Ob dein Arbeitgeber dir jetzt eine mutterschutzkonformen Arbeitsplatz bieten kann oder ob er dich ins BV schickt, kann dir hier niemand sagen.

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Hi Herzlichen Glückwunsch :)
Kommt mir ziemlich bekannt vor 😁
Ich hatte dasselbe.
Neuen Arbeitgeber und Vertrag schon im Mai unterschrieben das ich am 1.10 anfange. Im August dann erfahren das ich schwanger bin.
Ziemlich blödes Gefühl 😂
Ich bin Krankenschwester und habe sofort ohne das ich jemals einen Tag gearbeitet habe ein BV von dem Arbeitgeber erhalten.
Die Probezeit fällt weg und du kannst nicht mehr gekündigt werden.

Ich habe mich damals mit Ver.di in Verbindung gesetzt, die haben mir alle meine Fragen beantwortet.

Es ist ein echt komisches Gefühl da anzurufen um zu sagen das man ja eigentlich garnicht wirklich arbeiten kann...Aber du bist nicht die erste und wirst auch nicht die letzte sein 😉

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Das war sehr unangenehm für mich es ihm mitzuteilen da ich letzte Woche den Vertrag erst unterschrieben habe. Echt krass das du direkt einen BV bekommen hast . Ich muss wahrscheinlich auch zum Betriebsarzt gehen so sagte er mir das . Das wenn man schwanger ist zum Betriebsarzt muss . Mal schauen was er dann sagt. Das denke ich auch das wir nicht die ersten und nicht die letzten sind . Alles gute 🍀

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nicht die ersten und nicht die letzten....kein Wunder, das Frauen im gebährfähigem Alter immer weniger eingestellt werden....und wenn ich das hier immer so lapidar lese,

Das es immer mehr wird und nach Möglichkeit alle gleich alle ins BV wollen.
Ich würde mal eine Lösung suchen, ob es einen Bürojob gibt.

lg
lisa

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Hallo

Nein, er ist gültig. Ist er befristet?

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Hallo . Hast du den Vertrag unterschrieben bevor du erfahren hast das du schwanger bist ?? Denn dann sollte dir nichts passieren .
Wusstest du vorher das du Schwanger bist und dein neuer Arbeitgeber kriegt es mit meist durch Bescheinigungen oder so könnte es sein das er den Vertrag beenden darf bevor du angefangen hast du zu arbeiten . Ich drücke dir gabz fest die Daumen und eine schöne Kugelzeit :)

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Wie kommt man zu so unsinnigen Aussagen?!?

1. darf sie ihn sogar wissentlich belügen
2. darf auf der Bescheinigung nicht rauszulesen sein, seid wann sie die Schwangerschaft wusste usw.

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Nein, das ist falsch was du schreibst.
Sie darf sogar lügen.
Der Ag dürfte solche Fragen gar nicht stellen!