Noch in elternzeit und wieder schwanger

Hallo.
Ich befinde mich noch bis Ende Januar in Elternzeit (2 Jahre )
Bin nun aber wieder schwanger.
Das Kind kommt im Juni.
Da ich noch die 12 Wochen abwarten wollte habe ich mich bis jetzt nicht beim Arbeitgeber gemeldet. Die 7 Wochen Frist ist also rum 😱
Nun bin ich aber unverhofft wieder schwanger.
Wie verhält es sich mit dem Elterngeld ?
Was steht mir zu und wie muss sich der Arbeitgeber jetzt verhalten ?

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Kommt drauf an ob du jetzt wieder arbeiten gehst.
Wenn nicht bekommst du den mindestsatz von 300€

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Eigentlich wollte ich die elternzeit die momentan besteht noch um ein halbes Jahr verlängern.
Momentan bekomme ich kein Geld mehr da ich ursprünglich nur auf 1 Jahr alles aufteilen lassen hatte.
Wieviel Geld bekommt man wenn das 2. Kind da ist auch nur den mindessatz trotz unbefristeten Arbeitsvertrag?

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Dann solltest du schnell mit deinem AG reden wegen der Verlängerung und dann bis zum Mutterschutz verlängern.
Da bekommst du normal das Geld wie beim ersten Kind.
Elterngeld sind dann tatsächlich der Mindestsatz + 75€ Geschwisterbonus solange das erste Kind unter 3 ist

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Huhu, für den Mutterschutz Bzw die Mutterschutzzeit vor und nach der Geburt bekommt man auf jeden Fall sein volles Gehalt. Also drei Gehälter.
Wie es dann weiter geht, kann ich dir leider auch nicht sagen.
Man muss es bloß beim Arbeitgeber „ankündigen“, damit der von seinem Glück weiß.
VG :)

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Ruf am besten bei der EG Stelle an und frag nach 😊
Wenn du die 7 Wochen Frist nicht einhalten kannst, ist es gut möglich dass dein AG ablehnen bzw du halt ein paar Wochen arbeiten kommen musst.
Mein Sohn kam am 20.07.17 zur Welt, hab zwei Jahre EZ und auch EG auf zwei Jahre, dieses musste ich auf März kündigen, da ich dann wieder mein Mutterschaftsgeld bekomme. Elterngeld bekomme ich 7 Monate von vor der ersten SS angerechnet und 5 Monate mit 0€. Also wenn ich richtig gerechnet habe bekommst du evtl nur 1 Monat angerechnet.
Lg Tashi mit Cameron 17 Monate und Mäuschen inside 21+2

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Wie weit sind dann Kind 1 und Kind 2 auseinander?
Es kommt auf den Abstand drauf an wieviel Elterngeld du bekommst. Muss nicht unbedingt mindestsatz sein

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Die Kinder wäre dann 23 Monate auseinander

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Dann werden, wenn du Glück hast ca. 3 Monate von vor dem 1. Mutterschutz angerechnet und erhöhen dein Elterngeld, aber die Monate, die du jetzt arbeiten musst erhöhen auch dein Elterngeld, denn Elternzeit wird nicht ausgeklammert!

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Eigentlich wird die Elternzeit nicht mit angerechnet bei der neuberechnung des elterngeldes. So war es zumindest bei mir. Ich hatte ein Jahr Elternzeit genommen, hätte zwischen der Elternzeit der Großen und dem neuen Mutterschutz 2 Monate arbeiten gehen müssen. Mein Arbeitgeber hat mich für die Zeit frei gestellt. Die 2 Monate wurden als voll arbeitend angerechnet und die restlichen 10 Monate wurden berechnet von vor meiner ersten ss.

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Also müsste ich die elternzeit nochmal um ca 4 Monate verlängern und dann die 6 Wochen vor der Geburt würden ja dann schon zur „neuen“ Geburt zählen ?
Muss ich denn noch irgendwas beachten ohne dass der Arbeitgeber mich irgendwie in die „Pfanne“ hauen kann von Sachen die ich nicht weiß 😦

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Freistellung bei voller Bezahlung ist aber wohl eher die Ausnahme!

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Also:
Da du das Elterngeld nur auf ein Jahr hast auszahlen lassen, werden auch nur diese 12 Monate plus die Mutterschutzmonate nicht zur Elterngeldberechnung von Kind 2 herangezogen.
Ohne die genauen Daten zu kennen, sieht es vermutlich so aus

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Dass 9 Monate zwischen den beiden Kindern gezählt werden und 3 Monate von vor dem ersten Kind. Das ist etwas mehr als der Mindestsatz.

Allerdings musst du ja, da du die Frist jetzt hast verstreichen lassen, erstmal wieder arbeiten, wenn dein AG nicht sehr, sehr nett ist.
Das erhöht das EG natürlich.

VG Isa

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1. Frage: Hast du deine Elternzeit schon verlängert? Wenn nicht, dann musst du ja eh Ende Januar wieder arbeiten gehen, was ganz gut ist, denn ja auch mit Vollzeitvertrag gibt es ohne Einkommen in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz nur den Mindestbetrag Elterngeld.

Sprich, jeder Monat, den du nun arbeitest sorgt dafür, dass du mehr Elterngeld erhältst.


Hast du eine Reduzierung deiner Arbeitszeit beantragt oder musst du nun Vollzeit arbeiten gehen? Nur dann gibt es Vollzeit Mutterschaftsgeld, da ja keine Elterneit zur Reduzierung vorlag (wenn du nicht jetzt schon verlängert hast).

Vor allem war es dumm, dann nicht jetzt erstmal zu verlängern (hättest ja auch im 3 Wochen z.B. verlängern können, um dann zu wissen bis wann du verlängern willst/ musst.

Also wenn bisher nichts verlängert und keine Reduzierung beantragt ist, dann bleibt dir ja nur Vollzeit ab Ende Januar arbeiten (und maximal dann jetzt für in 7 Wochen anzumelden, dass du da wieder in Elternzeit gehst und schlauer Weise TZ in EZ arbeitest bis zum Mutterschutz).

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Wie war denn dein ursprünglicher Plan nach der Elternzeit?