Kündigungsfrist so rechtens?

Hallo ihr lieben,

Ich habe im November einen neuen Job angefangen. Ein kleines Familienunternehmen. Nun stellt sich heraus der chef ist cholerisch. Außerdem denkt eine Mitarbeiterin darüber nach zu kündigen die andere ist in Elternzeit gegangen. Ein Kollege ist ganz schlimm mit der Art wie er mit mir redet. Ich muss dazu sagen ich bin ungelernt in diesem Bereich aber mittlerweile bis auf Kleinigkeiten ganz fit. Aber ich fühle mich überhaupt nicht wohl.
Nun denke ich darüber nach zu kündigen. Auf den Job angewiesen bin ich Gott sei dank nicht.
Im Vertrag steht eine kündsfrist in der Probezeit von 3 Monaten. Ist das so rechtens? Ich dachte es sei 2 Wochen ohne Angabe von Gründen.

Vielleicht kann mir jemand helfen.

1

Sicher kann die Kündigungsfrist vertraglich anders geregelt werden. Das ist dir doch sicher schon beim Unterschreiben des Vertrages aufgefallen.

Was nicht zulässig wäre, wäre wenn der AG besser gestellt ist als der AN. Z.B. der AG kann mit Frist 2 Wochen kündigen, der AN nur mit 3 Monaten. Wenn die Frist bei beiden länger als die gesetzliche ist, ist das absolut OK.

2

Hallo!

Leider sitzt du da jetzt wirklich drei Monate fest. Eine längere Kündigungsfrist kann jederzeit im Vertrag vereinbart werden, es herrscht Vertragsfreiheit Gesetzliche Kündigungsfristen sind das Minimum, länger geht aber immer. Es muss nur für beide Seiten gleich lange sein.

3

Hallo,

die Vereinbarung einer Probezeit mit drei Monaten Kündigungsfrist wäre mehr als ungewöhnlich. Kannst du den Paragraf wörtlich zitieren.

Und dann solltest du Theorie und Praxis trennen.

Will ein AG eine Person länger beschäftigen als sie will? Welchen Qualität hat diese Arbeit denn dann noch?

Also bietet sich ein Aufhebungsvertrag an.

Und was wäre wenn du mit zwei Wochenfrist kündigst und daher du kommst dann nicht mehr. Was soll denn dann passieren? Du glaubst doch nicht im Ernst, dass dein AG dich auf Schadensersatz verklagt. Das ist so fernliegend wie das er dir dann lieber die Geschäftsleitung überträgt.

In der Praxis ist für dich also egal, wenn du nach zwei Wochen aufhörst. Auf ein Zeugnis solltest du dann aber verzichten.

Erster Weg sollte aber der Aufhebungsvertrag sein. Den würde jeder halbwegs normale AG ohnehin akzeptieren, da die meisten AN ansonsten ohnehin krankfeiern würden was der AG bei Ablehnung ja befürchten müsste.

LG