Beschäftigungsverbot

Hallo ihr, vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen...
Ich arbeite in einer Klinikambulanz, in der täglich etliche Patienten mit Herpes zoster, Tbc und Kinder mit CMV, Ringelröteln, Windpocken etc. reinlaufen. Oft sind die Tuberkulosepatienten noch nicht diagnostiziert, d.h. sie laufen ohne Atemmaske oder so rein. Mein Frauenarzt meint, er darf kein Beschäftigungsverbot ausstellen, das müsse der Arbeitgeber machen. Der Arbeitgeber meint, der Frauenarzt müsse es machen.
Ich habe vorhin mit der PZL gesprochen, die meinte, es müsste ein Arbeitsplatz für mich gefunden werden, an dem ich keinen Patientenkontakt habe. Den gibt es jedoch de facto in unserer Ambulanz nicht.
Wie geht es denn jetzt weiter? Ich sags ganz ehrlich, bei den ganzen infektiösen Patienten will ich ehrlich dort nicht arbeiten. Das hat nichts damit zu tun, dass ich faul bin, sondern schlichtweg damit, dass ich Angst um mein Kind habe... Habt ihr Tipps für mich?

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Dein Arzt hat recht. Der Arbeitgeber muss einen entsprechenden Arbeitsplatz für dich bereit stellen. Wenn das nicht geht muss er ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Ihr habt doch mit Sicherheit einen Betriebsarzt? Ich würde mich an diesen wenden, bis dahin evtl mit AU überbrücken

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Mir ist das schon klar, dass der Frauenarzt recht hat, aber keiner stellt es aus. Betriebsarzt hat mich aufgeklärt, dass der Umgang mit infektiösen Patienten tabu ist 😅 sie können höchstens eine Empfehlung für ein BV durch den Frauenarzt ausstellen. Ich frage mich jetzt, wie es weitergeht, wenn es eben keiner ausstellt.

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Das ist ein sehr sehr seltsamer Betriebsarzt! Hab ich so noch nie gehört. Ich würde mich wie gesagt jetzt erstmal krank melden bis alles geklärt ist und nochmal das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen

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Hallo,
Es ist nunmal so, dass es die Aufgabe deines Arbeitgebers ist, dich Mutterschutzkonform zu beschäftigen. Geht das nicht, oder kommt durch die Gefährdungsbeurteilung heraus das Gefahren vorliegen, kann der AG ein Beschäftigungsverbot aussprechen. So war es bei mir auch. Zum Betriebsarzt müsstest du ja eigentlich auch, der berät die Arbeitgeber in solchen Fällen auch.
LG,
Lacrima

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Huhu,

der Arbeitgeber muss dir einen Mutterschutzgerechten Arbeitsplatz zuweisen, kann er das nicht muss er dich ins BV schicken. Ganz einfach.

Der Frauenarzt kann das nur, wenn eine MEDIZINISCHE Indikation vorliegt, die dein oder das Leben des Kindes gefährden.
Da das Problem aber kein medizinisches ist, würde der Frauenarzt sich Strafbar machen.
Er hat also Recht mit der Aussage das er es schlichtweg nicht darf.

Er kann dich höchstens Krank schreiben, bis die Situation mit deinem AG geklärt ist.

Vg Skyler mit Prinz 27+6 inside 💙

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Suche dir die entsprechenden Paragraphen aus dem Internet raus, und lege sie deinem AG vor.
Dein Frauenarzt macht sich damit strafbar. Er darf es unter diesen Umständen nicht ausstellen.
Dein AG muss dich dann ins BV schicken. Die Empfehlung dafür hat Er ja vom Betriebsarzt.
Ich würde auch keinen Tag mehr dort arbeiten.
Lass dich krank schreiben, bis du es auf Arbeit geklärt hast.

Liebe Grüße Janina mit Logan 11 Jahre, Leo 10,5 Monate und kleine Raupe 16+4

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Ich arbeite in der Notaufnahme.
Wollte am Anfang ganz cool sein und hab schön weiter gearbeitet. Doofer Fehler.
Uns ist nichts passiert, musste aber auch ab und ganz schön bangen (offene tbc und meningitis)
Würde es so nicht mehr machen, obwohl die Kollegen sehr viel Rücksicht genommen habe.
Arbeite jetzt seit 8 Wochen als "Sekretärin", gebe patientendaten ein und mache kleiner Verbände, organisiere halt die Ambulanz.
Bin damit auch ganz zufrieden.
Obwohl mir die "richtige" Arbeit schon fehlt, manchmal wünsche ich mir das ich einfach zu hause bleiben kann.
Dieses Jahr muss ich aber gar nicht mehr arbeiten und nächstes Jahr höchstens noch 8 Wochen, danke sei Urlaub und Überstunden 😊
Bin jetzt in der 19 ssw.
Du musst für dich den besten Weg finden und das zusammen mit pdl und der stationsleitung.
Viel Spaß und genieße die schwangerschaft

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Dein Arbeitgeber ist dafür verantwortlich für einen zumutbaren Arbeitsplatz zu geben, ist die Möglichkeit nicht gegeben, muss ER dur ein Beschäftigungsverbot aussprechen.. Vorher muss eine Gefährdungsbeurteilung stattfinden. Dafür ist allein der AG zuständig.

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Soweit ich weiß gibt es in Fällen wie deinem die Möglichkeit, dass dein Frauenarzt dir ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot erteilt, bis eine vollständige Klärung mit dem AG und dem Betriebsarzt stattgefunden hat, wie du entsprechend dem Mutterschutzgesetz eingesetzt werden kannst.

"Weitgehend unbekannt ist das vorläufige ärztliche Beschäftigungsverbot. Das Bundesarbeitsgericht ermöglicht in seinem Urteil vom 11. November 1998 dem Arzt, ausnahmsweise auch ein vorläufiges Beschäftigungsverbot auszusprechen (4, 5). Wenn aus ärztlicher Sicht ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass vom Arbeitsplatz Gefahren für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind ausgehen können, weil eine fachkundige Überprüfung des Arbeitsplatzes nicht stattgefunden hat, kann bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts das vorläufige Beschäftigungsverbot durch einen Arzt ausgesprochen werden."
(https://www.aerzteblatt.de/archiv/134526/Beschaeftigungsverbote-in-der-Schwangerschaft-Nach-Recht-und-Gesetz)

Allerdings ist das Urteil schon etwas älter. Ich weiß nicht, ob es da etwas aktuelleres zu gibt.

VG Isa

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Vielen Dank für eure Antworten. Ich verstehe sehr wohl, dass es nicht die Aufgabe meines Frauenarztes ist, sondern die meines Arbeitgebers. Es weigern sich jedoch beide. Rein theoretisch kann der Frauenarzt auch bei Gesundheitsgefahr für Mutter und Kind ein BV ausstellen...
Mein Arbeitgeber sieht es etwas anders als ich und meint, es liege keine Gefährdung vor, wenn ich beispielsweise im Stützpunkt Bestellungen mache oder mich an die Anmeldung setze. Ist ja totaler Quatsch, da die infektiösen Patienten sich auch anmelden und außerdem genauso im Stützpunkt Blutabnahmen bekommen. Alternativ käme noch die OP Vorbereitung in Frage, wo ich dann mit Zytostatika in Kontakt käme (sei kein Problem, da ja eingepackt 😂😂) und mit kreislaufinstabilen Patienten, die manchmal gehoben werden müssen etc...

Ich frage mich eben, ob erst etwas passieren muss, bevor ich dann ein BV bekomme oder was ich jetzt tun soll...

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Melde dich beim Aufsichtsamt und hole Informationen für deinen AG und dich ein, was genau du noch machen darfst.

Der FA darf ein BV nur aus medizinischen Gründen aussprechen, nicht wenn der Arbeitsplatz deine Gesundheit bzw die des Ungeborenen gefährdet. Den Abschnitt hast du falsch interpretiert.