Hallo, Frage steht ja oben
Stimmt es,dass es innerhalb von einer Woche nach Geburt gemeldet werden muss?
Liebe Grüße
Wann muss ich den AG informieren wie lang ich in Elternteil gehe?
Elternzeit meine ich natürlich
7 Wochen vor antritt deiner Elternzeit muss er das schriftlich vorliegen haben.
Ja genau, innerhalb der ersten Woche. Du hast 8 Wochen nach Geburt Mutterschutz, anschließend Elternzeit muss 7 Wochen vor Antritt eingereicht werden, also innerhalb der ersten Lebenswoche.
Wenn dein Kind drei Wochen zu früh kommt ja. Die Regel ist 7 Wochen vor Beginn, da der Mutterschutz in der Regel bis 8 Wochen nach dem errechneten Termin geht, dann bis eine Woche nach dem errechneten Termin.
Das stimmt so nicht ganz. Der Mitterschutz ist 8 Wochen nach Geburtstermin. Mein Kleiner ist 6 Tage früher gekommen, diese 6 Tage hab ich nun weniger Mutterschutz. Der errechnete Termin ist dann egal.
Das ist falsch der vor der Geburt nicht genommene Mutterschutz wird nach der Geburt auch noch gewährt wenn dein Kind eher als zum errechneten Termin gekommen ist. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762