Urlaub bis zur Geburt ??

Weiß nicht ob ich hier richtig bin ansonsten bitte verschieben .
Also mein Et ist der 6.7.19 ( 4.7.19 neu )
Jetzt meine Frage ich hab im Jahr normal 30 Tage Urlaub aber da ich ja im Juli den Termin habe und 6 Woche vorher in den Mutterschutz gehe ist meine Frage hab ich den überhaupt noch Urlaub und wenn ja wie viel ? Hab ne 20 Stunden stelle die Woche .ach so bin Altenpflegefachkraft aber zurzeit in der Küche und in der Betreuung tätig wegen der Ss .
Meine Chefs äußern sich momentan nicht ( schlecht gelaunt weil 2 gekündigt haben und ich schwanger bin und eine Reha geht und eine Dauer krank ist)
Vielleicht weiß das wer ?? Weil ich das ja auch planen muss wegen meiner großen . Und wenn ich kein mehr habe das dann mein Mann ran muss wenn der Kiga zu hat.
Lg Sabrina mit Melina(4) an der Hand und Krümel im Bauch 11Ssw 💕

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Hallo :)
Deinen Urlaub berechnest du 30:12, also 2,5 Tage stehn Dir pro Monat zu. Du rechnest es bis 8 Wochen nach der Geburt. So lang bist du ganz normal angestellt als würdest du auf der Arbeit stehn. Ich hab bis zum 4.1 Mutterschutz und habe dadurch meinen ganzen Jahres Urlaub vorweg nehmen können Lg

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Danke . Wen ich es jetzt richtig verstanden habe und pro Monat 2,5. Urlaub Tage habe und ich mich jetzt nicht verrechnet habe und die 8 Wochen dabei gerechnet habe müsste ich ca 20 Tage noch Urlaub haben ?? 🙈 ich und Mathe 🤣 vergib wenn ich aufen Schlauch stehe .

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Theoretisch ja, allerdings kommt es auf deinen Arbeitsvertrag an. Ich weiß nicht wie viel Urlaub du da ausgehandelt hast / wie das bei 20h Stellen ist, ob es da Besonderheiten gibt.

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Wenn ich mich jetzt mal mit einklinken darf, wie wird es geregelt wenn man jetzt ins BV gehen würde ?

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BV zählt als Arbeit und somit hast du ganz normalen Urlaubsanspruch.

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Hallo

Dann hast du genau so viele Tage Urlaub, die dir aber nicht verfallen, die kannst du dann nach elternzeit nehmen und sogar in das Jahr darauf übertragen.

So ist es zumindest bei mir. D.h. Ich kann mein resturlaub nächstes Jahr nicht aufbrauchen ( da kommt ja auch der Urlaub von 08-12/2019 noch dazu)und darf den ins Jahr 2020 mitnehmen.

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Grad im Netz gefunden: eigentlich verliert man eventuell gar keinen Urlaub.

Für Urlaub in Mutterschutz bzw. Elternzeit lässt sich sagen:
•Mutterschutz beeinträchtigt den Urlaubsanspruch der Mutter nicht
•vor Mutterschutz und Elternzeit bestehender Urlaub verfällt nicht und kann bis zu ein Jahr nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz nachgeholt werden
•während der Elternzeit in Vollzeit fällt der normale Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers an. Dieser kann jedoch anteilig durch den Arbeitgeber für die Zeitdauer des Fehlens gekürzt werden
•Die Urlaubskürzung kann auch während oder nach der Elternzeit noch vorgenommen werden
•Ist das Arbeitsverhältnis beendet, kann der Urlaubsanspruch nicht mehr gekürzt werden, der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung (Ersatzzahlung) in Geld.
Bei Elternzeit in Teilzeit fällt der normale Urlaubsanspruch in Kalendertagen an

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Hallo du.

Natürlich hast du Urlaub!
Dir steht dein Jahresurlaub anteilig bis zum Ende des MuSchu zu.

Das heißt konkret wenn Du et am 4.7. hast endet dein MuSchu 8 Wochen später, also am 5.9. (wenn ich richtig rechne).

Da du bei 30 Tagen Urlaub pro Jahr pro Monat 2,5 Tage Urlaub hast, stehen dir vereinfacht gerechnet 20 Tage Urlaub zu, für die Monate Januar bis August, den September habe ich jetzt mal nicht mitgerechnet.

Der urlaubsanspruch bei Schwangerschaft und Geburt ist im MuSchu gesetzt geregelt und deine Personalabteilung und deine Chefs müssen das eigentlich wissen! Lass dir ja nichts anderes erzählen.

Urlaub aus dem Kalenderjahr der Geburt, den zu vor der Geburt nicht nehmen kannst verfällt auch nicht, den kannst du "aufheben" für nach der elternzeit und dann nehmen.

Lg waldfee

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Wie kommst du auf den 5.9.?

Mutterschutz sind 8 Wochen. Keine 2 Monate.

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Entschuldige bitte vielmals meine Ungenauigkeit.

Ich hatte ja extra geschrieben, wenn ich mich nicht verrechnet habe, habe halt alle Daten kurz im Kopf überschlagen und mich eben um eine Woche vertan.
Außerdem habe ich ja auch dazu geschrieben, dass der MuSchu 8 Wochen sind.

Lg waldfee

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Hallo,

Also wenn du ET am 6.7. hast, dann geht dein muschu bis 30.08.
Dann würde deine Elternzeit am 31.8. beginnen, somit hast du Anspruch auf 8 Monate x 2,5 Tage = 20Tage.

Wenn dein Baby aber Nach dem 9.7. geboren wird, dann hast du 9 Monate Anspruch. Also 22,5tage und diese werden aufgerundet auf 23 Tage.

Ich hoffe es war verständlich!

Lg