Frage zur Elternzeit / Partnerschaftsbonusmonate

Vielleicht könnt Ihr mir helfen ob ich das richtig verstanden habe:

Wir möchten unsere Elternzeit wie folgt aufsplitten:

- 12 Monate Elternzeit Mutter - Monate 1 und 2 Mutterschaftsgeld, Monate 3-12 Basiselterngeld
- 2 Monate Partner Elterngeld innerhalb des 1. Lebensjahres
- anschließend möchten wir den Partnerschaftsbonus für 4 Monate nutzen und beide für 25 Stunden / Woche arbeiten
- Wenn die Elternzeit vorbei ist, möchte ich von Vollzeit auf 30 Std. reduzieren bis zum 2. Geburtstag.

Meine Fragen:
1. Ist die Aufteilung wie von mir beschrieben so möglich?
2. Wenn ich erst ab dem 14. Lebensmonat einen Krippenplatz bekomme, kann ich die Monate 12 und 13 als Elterngeld Plus aufsplitten oder alternativ für den 13. Monat nur Elternzeit beantragen beim Arbeitgeber ohne Elterngeldbezug?
Was passiert hier z. B. mit der Krankenversicherung?
Können die Partnerschaftsbonusmonate auch ab dem 14. Lebensmonat genommen werden, Elternzeit wurde nicht unterbrochen, aber der Elterngeld bezug endete dann mit dem 12. LM wenn nicht Elterngeld Plus für 12 und 13.
3. Während der Partnerschaftsbonusmonate müssen 25-30 Stunden / Woche gearbeitet werden. Urlaub und selbst krank wäre ja normale Lohnfortzahlung. Aber was ist beispielsweise bei Kind krank? Das ist eine Lohnersatzleistung der Krankenkasse. Somit entfällt wenn ich es richtig verstehe der Anspruch auf Elterngeld. Wenn die Vorraussetzungen nicht gegeben sind, wird jedoch der gesamte Anspruch für alle 4 Monate gestrichen für beide Partner? Ich hoffe ich habe das falsch verstanden, für die Kind krank Tage würde ich es ja verstehen, aber für den gesamten Zeitraum?

Bei der Elterngeldberatungsstelle ist man vor allem bei der letzten Frage auch ins Schwimmen geraten und meinte, Kinder wären ja immer mal krank, das wäre kein Problem. Allerdings ist mir so eine Aussage dann doch zu unsicher.

Vielen Dank und LG Ana

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Wenn ihr Basiselterngeld bezieht könnt ihr soweit ich weiß kein Elterngeld Plus mit Bonusmonaten beziehen. Du nimmst 12 Monate Basis, dein Mann 3 Monate. Damit habt ihr 14 Monate Basis bezogen und somit keinen weiteren Elterngeldanspruch.

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Wenn beide Elternteile ihre Stunden auf 25 bis 30h für 4 Monate reduzieren, besteht tatsächlich noch ein Anspruch auf die 4 Bonusmonate, auch wenn im Vorfeld Basiselterngeld genommen wurde ;-)
Die 4 Bonusmonate sind von dem eigentlichen Elterngeld etwas abgekoppelt und stellen andere Anforderungen.

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https://deinelterngeld.de/partnerschaftsbonus/
Hier steht, dass ein Elternteil ab dem 15. Lebensmonat Elterngeld Plus beziehen und das wäre bei 14 Basismonaten ja nicht mehr möglich.

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Huhu,

sehr komplexes Thema.

Du musst bei deinem Vorhaben 2 Jahre Elternzeit beantragen beim Arbeitgeber - nur dann hast du das Anrecht deine Arbeitsstunden zu reduzieren nach dem ersten Geburtstag.
Elternzeit besteht auch ohne Elterngeldbezug - daher wäre es kein Problem, wenn du mal kein Elterngeld beziehst während der Elternzeit weil es sich mit der Kita überschneidet. Da wäre eher interessant, ob dein Arbeitgeber so flexibel mit deinem Wiedereinstieg arbeiten kann. Ob nachträglich eine Splittung möglich ist, hängt etwas von der Elterngeldstelle ab - da kann man vorher nachfragen.

Beim Rest würde ich auch immer die Elterngeldstelle konkret fragen :-)
So speziell, da würde ich jetzt sonst auch nur Vermutungen aufstellen.

LG

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Zum Glück ist mein Arbeitgeber flexibel. Das heißt nach der Elternzeit reduziere ich per Arbeitsvertrag und der wird dann wieder aufgestockt. Elternzeit könnte ich dann natürlich beantragen für 2 Jahre, das stimmt. Ist aber am Ende gleiches Ergebnis und so kann ich dann per AV freier die Stunden vereinbaren. Bin seit 10 Jahren im Unternehmen und vertraue meinem Chef. Aber ich denke mal darüber nach.

Das wir die 4 Monate Bonus erhalten sollte klappen, habe es auch beim Elterngeldplaner des Familienministeriums eingegeben und damit den Anspruch ausgeschöpft. Schwierig könnte es nach dem 15. Monat werden, aber da wollen wir nicht hin. Ich versuche es mal mit Lücke einzugeben.

Die Beraterin vom Landratsamt konnte mir keine sichere Auskunft geben, vielleicht finde ich noch eine andere Stelle.

Danke dir und LG

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Ich glaube es könnte rechtlich aber schwierig werden, da du mit den Partnerschaftsbonusmonaten ja wieder formal in Elternzeit gehst. Das wäre nicht so ganz kompatibel ohne das es irgendwo schriftlich niedergelegt wäre.

Da würde ich ganz genau noch mal nachfragen bei der Elterngeldstelle. Nicht das es dann an einer völlig unkomplizierten Sache hängt - zumal es eigentlich für alle Seiten einfacher ist, wenn du den Status Elternzeit behältst, da bist du einfach flexibler wenn es zu Änderungen kommt.

Die Elterngeldstelle direkt fragen.
Bei uns gibt es sogar telefonische Auskunft.
Diese Stelle muss dann auch ganz sichere Aussagen treffen können, schließlich bewilligen und überprüfen die die Anträge :-)

LG

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Bei uns ist es noch interessanter...
Ich mache 6 Monate Basis und dann 8 Monate plus mit 10-12 St.. in der Zeit wird mein Mann 4 Monate Basis verteilen. Im Anschluss machen wir zusammen die Partner Bonus Monate die wir uns teilen werden. Von Arbeitgeberseite geht das klar und die Elterngeldstelle hat auch nicht geschrien.

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Das klingt wirklich interessant. Schön das es noch andere Mütter gibt die nicht komplett aus dem Job wollen.

Während der Elternzeit bis zu einem Jahr werde ich auch 1x pro Monat arbeiten, aber das geben wir dann als Einkommen an gleich beim Elterngeldantrag und für den 1 Tag lohnt es sich nicht zu splitten auf Elterngeld plus. Müssen nur noch den Stundenumfang festlegen.

LG Ana

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Huhu,
wir machen es ähnlich bzw vlt auch nicht (ich hoffe ich habe es richtig verstanden):
1-9. Lebensmonat: Basiselterngeld Mama
1.+8. Lebensmonat: Basiselterngeld Papa
10-15. Lebensmonat: Elterngeld plus Mama (13h/Woche arbeiten)
16-19. Lebensmonat: Partnerschaftsbonus beide 25-30 Stunden

Beantragen beim AG werden wir:
Nach Mutterschutz 17 Monate Elternzeit und beschreiben dann gleich, wann wie zusätzlich gearbeitet werden soll - Mama.
Elternzeit in Monat 1+8 und zusätzlich Elternzeit in 16-19, aber wieder mit Beschreibung wie viel gearbeitet werden soll - Papa.

Ich würde für dich die Elternzeit an einem Stück nehmen, da da der AG zustimmen muss, wenn du nachträglich Elternzeit wieder beantragst, dann kann er auch ablehnen (mein ich?).
Und auch wenn du deinem AG vertraust (würde ich persönlich niemals), und du außerhalb der Elternzeit deine Stunden reduzieren lässt, muss er NICHT wieder erhöhen, der Ball ist dann in seinem Feld...