Schwangerschaft in Ellternzeit von Kind 1

Hallo liebe Frauen,
mein Mann und ich überlegen noch einmal schwanger zu werden. Leider wissen wir nicht, wie das dann finanziell geregelt ist. Ich bin noch bis Ende Juni 2019 in Elternzeit. Wenn ich nun schwanger werden würde, wie würde es dann finanziell aussehen? Was müsste ich alles an Bürokratie mit dem Ag klären?
Würde ich dann Elterngeld wie bei Kind 1 bekommen? Nicht mehr? Ich finde das schon recht wenig finden, dafür das ich eigentlich immer gut verdient habe. Wann gibt es Geschwister bonus?
Helft mir, bzw uns mal bitte, wie sieht das dann finanziell aus, wenn man in der Elternzeit schwanger wird.


Ich danke euch 😘

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Kommt darauf an wie lange du in Elternzeit warst.
Wahrscheinlich bekommst du weniger Geld, außer ihr habt einen sehr geringen Abstand.
Geschwisterbonus gibt es bei einem weiteren Kind unter 3 oder 2 weiteren unter 6

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Hallo, danke schon mal für deine Antwort. 😊
Ich bin 2 Jahre in Elternzeit und habe mir das Geld auf 1,5 Jahre auszahlen lassen. Heißt, im Moment leben wir mit Ersparnisse. Liebe Grüße

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Wenn du dann vorher nicht wieder arbeiten gehst bekommst du tatsächlich nur den Mindestsatz von 300€ + 75€ Geschwisterbonus (solange Kind Nr. 1 unter 3 ist).
Mutterschaftsgeld würdest du aber ganz normal wie beim ersten Mal bekommen.

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Da bekommst du nur den Mindestsatz..hab ich auch grade ..375 Euro bis dein erstes Kind 3 wird ,ab dem dritten geb 300 Euro dann nur noch . Ich find allerdings dass man davon auch gut auskommt ,wenn man es sich leisten konnte 2 Jahre zuhause zu sein . Wir kommen damit gut hin ,kommt ja auch noch einmal Kindergeld dazu

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Du musst allerdings mal überlegen ,wieviel du in Teilzeit verdienen würdest ( es sei denn du würdest ansonsten Vollzeit zurückkehren ). Ich hatte rund 1000 Euro Elterngeld ,wäre ich also halbtags arbeiten gegangen ,wären es nur 500 Euro gewesen .das wären also nur knapp 130 Euro Differenz und dann bekommst du ja nochmal den vollen Mutterschutz nach vollzeitvertrag,wenn du dann dieses Geld auch nochmal auf 12 Monate aufteilst ,hast du noch etwas mehr und stehst am Ende teilweise sogar besser da ,als hättest du Teilzeit gearbeitet .natürlich hattest du das was du bis zum Mutterschutz verdienen würdest Effekttiv mehr ,aber wenn du darauf nicht unbedingt angewiesen bist ,würd ich’s lassen .in elternzeit schwanger zu sein ist wesentlich entspannter

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Bei der Berechnung des Elterngeldes fürs zweite Kind werden folgende Zeiten ausgeklammert und stattdessen Zeiten von vor dem ersten Kind berücksichtigt:

Zeiten mit
• mit Bezug von Mutterschaftsgeld,
• mit Bezug von Elterngeld (ohne Berücksichtigung von Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung für Geburten bis zum 30.06.2015)
• mit Bezug von ElterngeldPlus für ein älteres Kind bis einschließlich dessen 14. Le-bensmonat
• in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- und Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist.

Wenn du also zum Beispiel jetzt schon bald schwanger werden würdest, dann würdest du im August in Mutterschutz gehen.
Wenn du 1 1/2 Jahre in Elternzeit bist und diese Ende Juni endet, müsste dein Kind ja im Dezember geboren sein, richtig? Dann sind die 14 Monate im Februar um. Das heißt die Monate März bis einschließlich Juni wären auf jeden Fall Monate, die bei der neuen Elterngeldberechnung mit „0€-Einkommen“ gewertet werden. Im Juli bist du ja dann ggf. wieder arbeiten und verdienst dann Geld, dass für Juli (und alle weiteren monate bevor der Mutterschutz beginnt) zählen würde.
10%Geschwisterbonus gibt es solange, bis das erste Kind drei Jahre alt wird.

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Hallo :)
Unser Sohn ist im Juni 17 geboren.
Wir haben das Elterngeld auf 1,5 Jahre verteilt, d.h. die ersten 6 Monate mehr bekommen. Liebe und danke für diese umfangreiche Antwort.

Liebe Grüße

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Dann hast du natürlich wesentlich mehr 0-Monate und es läuft wohl auf den Mindestsatz Elterngeld plus Geschwisterbonus hinaus. Wobei der Geschwisterbonus dann natürlich auch wegfallen würde, weil dein erstens Kind im Juni 2020 drei Jahre alt wird und du dann sicher noch Elterngeld für das zweite Kind beziehen würdest.

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Also ich bin bis Ende Juli 2019 noch in EZ. Habe mir mein EG auf zwei Jahre auszahlen lassen. Bzw habe ich es jetzt auf März gekündigt da ich dort in Mutterschutz gehe und wieder selbiges Mutterschaftsgeld bekomme wie bei Kind 1. Elterngeld bekomme ich 7 Monate von vor der ersten SS angerechnet und 5 werden mit 0€ bzw dem Mindestsatz berechnet. Geschwisterbonus gibt es, da Kind 1 unter 3 Jahren ist. Also ich bekomme zwar weniger als bei Kind 1, dennoch mehr als wenn ich jetzt wieder teilweise arbeiten gegangen wäre.
Ruf doch am besten bei der EG Stelle an, die haben mich in dem Punkt auch aufgeklärt und gesagt wie ich es ausrechnen kann.
Lg Tashi mit Cameron 16,5 Monate und Mäuschen inside 18+2

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"Also ich bekomme zwar weniger als bei Kind 1, dennoch mehr als wenn ich jetzt wieder teilweise arbeiten gegangen wäre. "
Aber nur mehr Elterngeld als dein Teilzeitgehalt, würdest du vor dem Mutterschutz noch arbeiten gehen, wäre natürlich dein Elterngeld höher als wenn du nicht arbeiten gehst.