Unterhalt, Ausbildung, Minderjährige alleinige Wohnung

Hallöchen...

brauche mal eure Meinungen, Erfahrungen zu dem oben genannten Thema.

Wir haben zwar einen Anwalt, aber der kommt irgendwie nicht in die Puschen und das JA kann man total knicken. Da weiß entweder die eine Hand nicht, was die andere tut oder die berechnen falsch.
Ist aber erst seit ein paar Jahren so flusig mit ihrer Arbeit.
Traurig, weil sie ja im Namen und zum Wohle des Kindes handeln sollten.

Die haben es nicht mal geschafft Unterhalt ordentlich nach der DD-Tabelle zu berechnen. Das hat schon ewig gedauert und auch wenn der Satz nicht stimmte, hat der KV erstmal gezahlt, u.a. weil auch die KM immer mit JA, Unterhaltsvorschuss und Pfändung drohte. Dann lieber Füsse still halten und zahlen, um des Frieden Willens.

Es geht jetzt aktuell um die folgende Situation:

16 jährige Tochter, lebte vorher bei der KM.
Unterhalt wurde immer gezahlt.
Nun hat sie aufgrund der weiten Entfernung zur Ausbildungsstätte, vor einigen Monaten eine eigene Wohnung bezogen.

Dadurch ändert sich natürlich einiges.
So wie wir uns informiert haben, hat sie nun laut Düsseldorfer Tabelle einen Unterhaltsanspruch von ca. 740 €, aufgrund dass sie einen eigenen Haushalt hat.

Beide Elternteile (beide erwerbstätig) sind nun zum Unterhalt verpflichtet.
Das Ausbildungsgehalt um 90 € (Eigenbedarf) gekürzt,
wird zumindest zu Hälfte auf den Unterhalt angerechnet,
das Kindergeld auch jeweils zur Hälfte,
wenn beide als Unterhaltspflichtig angesehen werden.

Die KM beharrt aber darauf dass die Tochter noch immer ihren Lebensmittelpunkt bei ihr hat. Ihre Begründung, dass das Kind die Ferien und die Freizeit bei ihr verbringen würde.

Das Kind hat eine 40 Std. Woche in der Ausbildungsstätte, steht auch im Ausbildungsvertrag, ist also wenigstens 5-6 Tage die Woche in ihrer Wohnung.
Wenn Sie Schule hat, braucht sie von der neuen Wohnung wenigstens ne Std. dahin, heißt, dass sie wohl kaum nach Schulschluss zu ihrer Mutter fahren wird.
Es ist ja nun dann eindeutig dass der Lebensmittelpunkt die neue Wohnung ist.

Das JA hat nun vom Ausbildungsgehalt die Miete, Fahrkarte abgezogen und den Rest halbiert und auf die alte Unterhaltshöhe angerechnet. Das Kindergeld ist gar nicht angerechnet bzw. aufgeführt worden.
Was aber dem Kind ebenso komplett zusteht.

Der KV hat nun seit 2 Monaten keinen Unterhalt mehr überwiesen.
Sofern eine ordentliche Berechnung zu Grunde liegt, fließt der Unterhalt auch wieder.

Leider kommt die KM nur bedingt ihren Informationspflichten nach.
Sei es reine Informationen um das Kind oder halt rechtzeitige Dokumentabgabe beim Amt. Dies hat die Sache auch noch länger hinaus gezögert.

Jetzt kommen öfter Nachrichten von Kind und der KM, wo der Unterhalt bleibt,
worauf der KV momentan nicht mehr reagiert. Es bringt nichts sich um Kopf und Kragen zu reden, meint er.

Was sagt ihr dazu ?
Ist er im Recht bezüglich des Unterhalts?

Es könnte alles so einfach sein...
Wie aber soll man sonst zu seinem Recht kommen ?

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Das Jugendamt hat die Möglichkeit den Unterhalt zu berechnen. Das ist eine kostenlose Dienstleistung, die man in Anspruch nehmen kann, aber nicht muss.
Wenn der Kindsvater also unzufrieden mit den Leistungen des Jugendamtes ist, dann soll er einen Anwalt kontaktieren. Der kann das auch.
Unterhalt einfach so einbehalten würde ich nicht. Das Geld steht dem Kind zu. Ihr werdet ja ungefähr wissen, wieviel herauskommen wird. Dann zahlt wenigstens einen Abschlag mit dem Hinweis, dass der Rest überwiesen wird, sobald die genaue Berechnung vorliegt.

Das Kind musste sich doch am neuen Wohnsitz anmelden lt. Neuen Meldegesetz. Was hat sie denn dort angegeben. Sie wurde dort gefragt, wieviel Tage in der Woche sie in dem Ort ist. Einfach den Meldeschein zeigen lassen.

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Damit fängt es ja an.
Das Ausbildungsgehalt 575: 2 =288 + 194 Kindergeld = 482 €, liegen dann höher als der Unterhaltsanspruch, somit bräuchte er dann nichts mehr zu zahlen.

Sind aber beide Eltern Unterhaltspflichtig sieht das etwas anders aus.

Ob sie umgemeldet ist, wissen wir nicht. Soweit bekommen wir auch keine Infos von der KM oder der Tochter. Leider ist es auch so weit weg und telefonisch oder per E-Mail bekommt man dann aus Datenschutz bestimmt auch nicht so einfach Auskunft von der Behörde.
Aber eine gute Idee um das Problem vielleicht einfacher zu lösen.

Danke Dir :-)

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Das geht nicht. Wenn sie die Wohnung bezogen hat, MUSS sie sich dort in der Gemeinde anmelden. Das ist das Gesetz. Die Frage ist nur, ob es die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung ist.
Also einfach auf der Meldebescheinigung bestehen. Dir kann ja viel erzählt werden. Es muss bewiesen werden dass das Kind umgezogen ist. Dafür gibt es dieses Schriftstück.

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Ihr habt einen Anwalt, aber der arbeitet nicht zu Eurer Zufriedenheit? Dann sucht Euch doch einen anderen!

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Hallo,
wo das Kind nach Unterhaltsrecht seinen Lebensmittelpunkt hat kann dir nur ein Anwalt beantworten. Da es sich in Ausbildung befindet muss es sich nicht ummelden, sondern könnte auch einfach eine Zweitwohnsitzanmeldung vornehmen.

Ich persönlich würde bei einem minderjährigen Kind sehr wohl davon ausgehen, dass der Lebensmittelpunkt noch bei einem Elternteil ist - auch wenn es nur das Wochenende dort verbringt.
Das Steuerrecht kennt bspw. Erst- und Zweitwohnsitz (Erstwohnsitz = Familienwohnsitz, Zweitwohnsitz = Wohnung am Arbeitsort). Der Lebensmittelpunkt bleibt am Familienwohnsitz, auch wenn man dort nur am Wochenende ist mit entsprechender steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Ob das auf das Unterhaltsrecht übertragbar ist weiß ich nicht.


Ich finde es aber sehr schade, dass es der Tochter, die mit 16 schon auf eigenen Füßen stehen muss, so schwer gemacht wird. Eigentlich ziemlich traurig.

VG
B

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Danke Dir und ja, ich gebe Dir recht.

Haben auch geschluckt, als wir hörten dass sie eine Wohnung bekommen soll.
Ist aber leider nicht anders machbar, sie wollte die Ausbildung und sie scheint glücklich und soweit damit klar zu kommen, soweit wir wissen.
Das ist ja auch wichtig.

Leider besteht kein guter Kontakt zwischen den Parteien.
Was die ganze Sache noch schwieriger macht.
Immer nur wichtige Sachen über Dritte, wenn überhaupt zu erfahren, ist Mist.

Für das JA oder auch dem Anwalt ist wichtig wo sie sich Hauptsächlich aufhält.
Daran wird der Lebensmittelpunkt festgemacht.
Da sie sich die KM (selbst auch erwerbstätig) nicht die meiste Zeit um das Kind kümmern kann, als nicht unter ständiger Obhut hat, ist es anders zu bewerten.
Denn sonst wäre ja die Wohnung, die ja auch vom Ausbildungsgehalt abgezogen wird, unnötig.

LG und Danke :-)

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Die 735 Euro sind inkl. Kindergeld.
Das musst du abziehen, komplett. Dann hast du den Unterhaltsbetrag. Von diesem kannst du das Ausbildungsgehalt bis auf 90 Euro abziehen. Das wäre dann der Unterhalt, der noch zu zahlen wäre von beiden Eltern.

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Danke und dann haben wir wohl was überlesen wegen dem Kindergeld bei der Tabelle überlesen. #klatsch

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Doppelt gemoppelt... ich glaub, ich brauch nen Kaffee #tasse

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Dann sorgt doch dafür, dass euer Anwalt in die Puschen kommt.

Ich würde solche Dinge nicht nach Meinung aus einem Forum händeln.

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Es geht nicht darum was nach der Meinung hier von anderen zu händeln, sondern mal Erfahrungen von anderen zu dem Thema zu lesen, sich Meinungen anzuhören und auszutauschen.
Dafür ist das Forum doch da !? ;-)

Aber recht hast Du was den Anwalt angeht. :-)

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Selbstverständlich ist ein Forum dazu da, nur deine Frage:
Ist er im Recht bezüglich des Unterhalts?
hat für mich bedeutet, dass ihr evtl. was aufgrund von Forummeinung tun würdet und das würde ich nicht.

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Ich würde Folgendes machen.

735
-194
-400 (geschätzt netto)
+ 90
_____
231 Euro.

Wenn ihr davon ausgeht, dass der Vater mehr verdient als die Mutter, würde ich 50% von 231 Euro (bzw. den Betrag, der sich durch den korrekten Nettobetrag ergibt) übernehmen und an die Mutter überweisen.

Die Mutter muss auch Auskunft über ihr Einkommen geben, damit die Quote berechnet werden kann.

Gibt es eigentlich einen Titel?

LG

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Moin und entschuldige sie späte Rückmeldung :-)

Einen Titel gab es, aber der ist nicht mehr gültig, weil am Anfang des Jahres eine Neuberechnung gemacht wurde und es deshalb noch Klärungsbedarf gab, bzw. mein Mann hat den neuen Titel noch nicht anerkannt, bzw. erst die Herausgabe des alten Titels verlangt. Dem wurde bisher noch noch nachgegangen obwohl es Gang und Gebe ist und die Herausgabe berechtigt ist.

Also das war noch nicht so ganz durch, schon kommt das Nächste....
Deshalb haben wir ja die KM darum gebeten die Ausbildungspapiere rechtzeitig zur Neuberechnung beim JA einzureichen. Hielt sie nicht für nötig.

Die Aufrechnung hatten wir auch schon mehrfach in verschiedenen Ausführungen gemacht. Der Anwalt war zur Fortbildung daher kommt man ja nicht drum herum sich selbst etwas schlau zu machen.

Die KM wurde bisher gar nicht mit einbezogen, das war ja das Problem.
Verdienst bei ihr... keine Ahnung, deshalb haben wir dem Anwalt ja mitgeteilt,
dass sie genauso Auskunft zu geben hat und dass mein Mann darauf besteht.

Danke für Deine Antwort :-)