In Elternzeit schwanger

Hallo. Ich frage für eine Freundin, und zwar
Sie ist momentan noch in Elternzeit, hat heute erfahren das sie in der 5 Woche schwanger ist. Sie wäre am 1 März wieder arbeiten gegangen und bis Februar hätte sie noch 490 Euro Elterngeld bekommen. Wie läuft das jetzt? Bekommt sie dann in der Zeit bis zur Geburt kein Geld mehr? Auf ihrer firma wird auch immer ein Beschäftigungsverbot erteilt da sie mit gefahrenstoffe arbeitet..

Lg

1

Also wenn deine Freundin ab März hätte wieder arbeiten sollen und sicher ein BV bekommt, wird sie ihr reguläres Gehalt bekommen. Sie darf während einer Schwangerschaft nicht benachteiligt werd. Das sollte bei Nummer eins auch schon so gewesen sein. Danach wieder Elterngeld.
LG

2

Die Elternzeit bleibt ganz normal bis Ende Februar und ab 1.3. wechselt sie dann ins BV

4

Nabend,

Falsch. Wenn sie das Bv ausgesprochen bekommt, kann sie das Elterngeld kündigen. Und zwar direkt. Habe ich selbst die Tage von der Elterngeldstelle erfahren.

Lg

10

Da hat die Elterngeldstelle mal wieder Unsinn erzählt. Ein BV berechtigt nicht zur Vorzeitigen Kündigung der Elternzeit! Zumal sie , da sie nicht arbeitet, gar kein BV braucht!

3

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wäre sie ab 1.3.19 wieder arbeiten gegangen. Ab dem Zeitpunkt müsste sie also wieder das Gehalt von der KK wegen BV oder ihrem Arbeitgeber bekommen, je nach dem wer das in ihrem Fall bezahlt.
Das BV bekommt sie ja dann auch nur, wenn sie nirgend wo anders eingesetzt werden kann. Sollte das trotzdem möglich sein, müsste sie ja auch regulär arbeiten bis zum Mutterschutz.

5

Genau richtig.. Nein auf der firma kann sie leider nicht woanders eingesetzt werden.
Und ja sie hatte beim 1 kind auch ein Beschäftigungsverbot und hat bis zum Mutterschutz ganz normal ihr Gehalt weiter bekommen vom Arbeitgeber

6

Dann wird das auch jetzt so sein. Sie bekommt dann ab 01.03. ihr Gehalt regulär gezahlt. Den Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber ja nicht kündigen aufgrund des Mutterschutzgesetz.

weitere Kommentare laden
11

Deine Freundin geht ab 1.3. wieder arbeiten und , falls tatsächlich BV, kann der AG dieses an diesem Tag ausstellen und sie bekommt normales Gehalt bis zum Mutterschutz. Wenn sie eine Teilzeitvereinbarung unterschrieben hat für nach der Elternzeit, dann bekommt sie natürlich auch nur das Teilzeitgehalt.