Fragen zum Elterngeld und zum Unterhalt...

Hallo ihr Lieben,

und vielen Dank schon mal, dass ihr das lest. Ich hoffe vor allem auf fachkundige Antworten wie z. B. von susannea oder momo :-)

Folgende Fragen:

Elterngeld: Zählt das Grundgehalt oder das Durchschnittsgehalt inkl. Weihnachtsgeld und Überstunden der letzten 12 Monate?

Unterhalt: Kann/darf man als Mutter auf Kindesunterhalt und den Unterhalt für die Mutter in den ersten drei Jahren verzichten, solang man keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ans Jugendamt stellt? Und hier möchte ich bitte keine "Warum willst du verzichten"-Fragen lesen, es gibt Gründe dafür.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten :-)

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Hallo,

Zum Thema Elterngeld zählt das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate inklusive Weihnachtsgeld und sonstige Boni.

Zum Unterhalt: auf deinen Unterhalt darfst du gerne verzichten, auf den für das Kind nicht. Der steht nämlich nicht Dir sondern dem Kind zu. Pack ihn doch auf ein separates Konto wenn du ihn nicht brauchst? Der Verzicht auf deinen Unterhalt natürlich nur wenn jetzt und auch zukünftig keine staatlichen Leistungen beantragt werden.
Im Übrigen ist das Elterngeld gedeckelt, das vergessen Mütter gerne die zuvor sehr gut verdient haben.

Lg und alles Gute

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"Im Übrigen ist das Elterngeld gedeckelt, das vergessen Mütter gerne die zuvor sehr gut verdient haben."

Ich weiß. Bei mir ist es nur so, dass ich ziemlich viel Extraeinkommen durch meine vielen Überstunden habe, d. h. ich würde vermutlich ungefähr das an Elterngeld kriegen, was ich sonst als Grundgehalt habe.

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Du darfst auch darauf verzichten Kindesunterhalt einzufordern. Habe ich in meiner Scheidungsfolgevereinbarung auch getan und das wurde auch gerichtlich gebilligt, völlig problemlos.

LG

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Ich präzisiere das zur Sicherheit noch mal.

Du darfst keine Verzichtserklärung für die Zukunft unterschreiben, bzw diese würde nicht rechtswirksam werden.
Aber du darfst darauf verzichten, aktiv Unterhalt einzufordern. Bei mir war der Wortlaut: "Die Kindesmutter verzichtet gegenwärtig darauf, den Unterhalt nach Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle einzufordern und stellt den Kindesvater bis auf weiteres von der Unterhaltszahlung frei. Dies kann jederzeit widerrufen werden."

Insbesondere, wenn keine Behörden involviert sind und ihr euch außergerichtlich einigt, ist niemand da, der dazu eine Meinung äußern oder gar eine "Strafe" aussprechen könnte. Das resultiert auch daraus, dass nach §§ 1601 ff BGB die Eltern dem Kind zu Unterhalt verpflichtet sind und natürlich ein Elternteil freiwillig auch den gesamten Unterhalt selbst erbringen darf, wenn er das möchte.

LG

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Bei der Berechnung des Elterngeldes werden Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt. Dafür muss man es der Elterngeldstelle auch nicht melden, wenn man während des Elterngeldbezuges vom Arbeitgeber vielleicht noch anteilige Sonderzahlungen erhält.

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Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung und zählt nicht, bei Überstunden kommt es darauf an. Auf Kindesunterhalt zu verzichten, gerade für die Zukunft, ist nicht zulässig.

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Weihnachtsgeld zählt nicht für den Kindesunterhalt mit?
Seit wann das denn?
Dachte immer, das wird dann auf die 12 Monate verteilt?

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Gesamtnetto des Jahres durch 12 Monate, inkl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Sonderzulagen.

LG

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