Hallo,
Mein Partner und ich haben uns letztes Jahr im August getrennt.
Wir haben 2014 gemeinsam ein Haus gekauft, welches wir seit dem auch bewohnt haben. Seit der Trennung wohne ich allein mit den beiden gemeinsamen Kindern drin, der Ex-Partner ist jedoch auch noch hier gemeldet.
Nun will er mir meine Hälfte vom Haus abkaufen . Meine Anwältin meinte nun, dass dann Spekulationssteuer anfällt, wenn einer von uns Beiden das Haus dem andern abkauft. Ich kapier das ganze jedoch nicht, da wir doch von Beginn an, in dem Haus wohnen...
Vlt kann mir ja hier jemand weiter helfen.
Lieben Dank im Voraus
Alexis
Spekulationssteuer
Wenn das Haus durch euch bewohnt wurde, spricht das eigentlich dagegen. Habt ihr Teile vermietet, dann evtl. anteilig. Ein Steuerberater kann euch da besser beraten als eine Anwältin mit der falschen Spezialisierung.
Die Gefahr ist gering. Er überlässt das Haus bzw seine Hälfte ja seinem Kind, für das er kindergeldberechtigt ist, zur Nutzung. Das BMF IV C 3 - S 2256 - 263/00
Rn. 23 sagt:
„Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut einem Kind, für das er Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG hat, unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen hat. Die unentgeltliche Überlassung eines Wirtschaftsguts an andere - auch unterhaltsberechtigte - Angehörige stellt keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG dar."
Da wäre der erste Ansatzpunkt, dem Finanzamt zu widersprechen.
Außerdem kommt es auch nur zu einem VeräußerungsGEWINN, wenn du die Haushälfte deinem Mann zu einem Preis abkaufst, der über den Anschaffungskosten liegt. Das wirst du ja vermutlich nicht tun.
LG
Der Ex-Partner wird mir das Haus abkaufen und das Haus wurde jetzt 200k über dem Anschaffungspreis geschätzt.
Wenn du deinen Anteil mit Gewinn verkaufst, aber selber bis zum Verkauf darin wohnst, wird keine Versteuerung des Gewinns fällig.
§23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG
Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlichzu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden"
Du erfüllst Variante 1: zwischen Erwerb und Veräußerung wurde das Haus von dir zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Also Verkauf klar machen, Wohnung suchen und dann ausziehen.
Was du tun kannst, um ganz sicher zu gehen: Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt stellen, bevor der Sachverhalt umgesetzt wird. Das ist zwar kostenpflichtig, aber dann bist du, wenn der Sachverhalt so umgesetzt wird wie von die geschildert, zu 100% abgesichert.
LG
Ein Verlauf unter Eheleuten wegen Scheidung ist sogar von der Grunderwerbssteuer befreit. Und Spekulationssteuer fällt nicht an.
So ist es bei Scheidung. Ob es bei Trennung auch so ist, weiß ich nicht.
Würdest du dann Miete zahlen? Warum kaufst du nicht das Haus, wenn du drin wohnst? Nur aus Interesse.
Ich kauf es nicht, da ich es mir nicht leisten kann.
Leider hat deine Anwältin im Grunde recht.
Dein Partner wohnt nicht mehr in der Wohnung und erfüllt die Kriterien der „selbstgenutzten Immobilie“ nicht mehr. Damit fällt die Spekulationssteuer wieder an. Allerdings gibt es noch die Möglichkeit die eigene Wohnung den eigenen Kindern zu Wohnzwecken zu überlassen - auch das ist Eigennutzung. Aber ohne Steuerberater würde ich das nicht angehen.
Und ganz klar, ehe Spekulationssteuer fällig wird, musst du einen klaren Gewinn erzielen. D.h. die Anschaffungskosten, alle Renovierungen, Reparaturen, .... und dann zahlt dir dein Partner noch einen Bonus obendrauf und nur der Bonus muss versteuert werden.
Ja das weiß ich, dass nur der Bonus versteuert wird. Das Haus wurde jetzt aber 200k über dem Anschaffungspreis geschätzt.