Arbeitgeberzuschuss/ Mutterschaftsgeld

Hallo ihr Lieben,

Mein ET ist der 27.11.
Nun wir die Maus am 16.11. per KS geholt wegen BEL.
Mein Arbeitgeber hatte mir für den Elterngeldantrag bereits das schreiben ausgefüllt.
Wird mir die vorgezogene Woche vom Mutterschutz abgezogen oder dazu gerechnetet zum Mutterschaftsgeld?
Muss mein Arbeitgeber dieses Schreiben neu Ausfüllen?

Danke im Voraus

Liebe Grüße Stiena

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Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.

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Wenn dein Kind nicht als Frühchen eingestuft wird, dann bleibt alles, wie es war. Der Mutterschutz endet am selben Tag, wie vorher geplant.

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Danke für eure Antworten 🙂