In Elternzeit schwanger! Was muss ich beachten?

Hallo ihr Lieben,
ich bin seit 2017 in Elternzeit. Mein erstes Kind kam am 23.07.2017 zur Welt. Ich wollte eigentlich nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehen (Teilzeit) aber da mein kleiner während der Geburt verletzt worden ist und erst jetzt alles wieder gut ist, habe ich die Elternzeit verlängert. Habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Nun bin ich wieder schwanger und müsste bald wieder einen Elterngeld Antrag stellen. Da mir die elterngeldstelle leider nicht immer weiterhelfen kann ( muss meine Fragen immer schriftlich stellen und es dauert immer bis eine Antwort kommt) wollte ich euch fragen. Ich glaube, diesmal würde ich viel weniger Geld bekommen, da ich nach oder während der Elternzeit noch gar nicht arbeiten gehen konnte. Im Mai 2019 würde mein Mutterschutz beginnen. Würdet ihr Elterngeld Basis oder Elterngeld plus wählen und wie sieht es aus, wenn der Vater auch zwei Monate vaterschaftsurlaub nimmt? Hat jemand damit Erfahrungen oder kennt sich mit solchen Anträgen gut aus? Und wisst ihr wen ich noch fragen könnte außer die Elterngeldstelle? Leider sind die hier bei uns nicht immer hilfsbereit. :-/

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Wenn dein Mutterschutz im Mai 2019 beginnt, dann würde Mai 2018 bis April 2019 zur Berechnung genommen.

Nun hast du aber mindestens bis Juli 2018 Elterngeld erhalten (oder hattest du sogar Elterngeld Plus und damit dann bis September die Möglichkeit die Monate auszuklammern?).

Somit werden 3 Monate Ausgeklammert, die von vor dem 1. Mutterschutz genommen werden. Da du ja jetzt in Elternzeit nicht arbeitest müsstest du ungefähr ein Viertel deines alten Elterngeldes erhalten und dann noch bis zum 3. Geburtstag den Geschwisterbonus (mindestens aber bis dahin 375 Euro monatlich).

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Danke für deine Antwort. Ich habe die ersten Monate elterngeld Basis und die restlichen Monate Elterngeld plus erhalten. Diesen Monat habe ich das letzte mal Elterngeld plus erhalten. Also werde ich wahrscheinlich beim zweiten Kind nur noch den Mindestbetrag erhalten.

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Dann werden die Monate bis September ausgeklammert und du hast 5 Monate von vor dem 1. Mutterschutz, die angerechnet werden, solltest also ca. 5/12 (durch Geringverdienerbonus evtl. etwas mehr) deines letzten Elterngeldes haben.

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