Tankkarte und Beschäftigungsverbot

Hallo,

Ich habe seit gestern ein individuelles Beschäftigungsverbot bis zu Geburt (noch 5 Monate bis zum ET) Nun möchte mein AG meine Tankkarte zurück, die ich vertraglich zugesichert als Gehaltsleistung bekomme und ausschließlich privat nutze (44,- mtl. steuerfreier Zuschlag). Für Dienstfahrten gab es Erstattungen. Meinen Informationen nach, darf ich diese behalten. Er sieht das anders, hatte aber bisher noch keine Schwangere im Betrieb (Kleinbetrieb) und ich weiß, dass er was Rechte oftmals nicht nach Gesetzeslage agiert sondern, "so wie er das für richtig ansieht".

Das wären insgesamt bis zum Ende des Mutterschutzes 308,- Euro netto, auf die ich verzichte, wenn ich die jetzt abgebe.

Liege ich da rechtlich richtig? Wie würdet ihr vorgehen? Er ist immer schnell persönlich beleidigt und legt mir dann Steine in den Weg.

LG Lara

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Wenn es sich nicht um die Erstattung von Fahrten zur Arbeit handelt, sondern generell zur privaten Nutzung zur Verfügung steht, dann darfst du die natürlich behalten.

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Ja, das ist leider ein wenig das Problem. Mein Chef meint nun, es wäre ja so nicht gedacht sondern als Erstattung für die Fahrten zur Arbeit gemeint. In meinem Vertrag steht es allerdings nur mein vereinbartes Jahresgehalt und darunter "zuzüglich folgender Zulagen: monatlicher Tankgutschein in Höhe von 44,00 Euro brutto".
Kein Hinweis darauf wozu es dient. :-(

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Wenn das im Vertrag so steht, dann muss er dies ohne wenn und aber zahlen.
Er bekommt das dann ja eh wieder.

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Wie weit ist denn dein Fahrtweg zur Arbeit

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Mich würde an deiner Frage interessieren: In wie weit ist das von Belang für die Berechtigung mara? Hat die Länge des Fahrtweges eine Auswirkung auf die Tankkarte?

Bei uns haben viele Angestellten eine Tankkarte, was auch Verhandlungssache ist, da wir keine "Firmenregelung" dazu haben. Natürlich haben alle unterschiedliche Fahrtwege, von 15-70 km.

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Ich persönlich finde, wenn jemand einen Tankgutschein in Höhe von 44 Eur bekommt, um damit den Arbeitsweg zu finanzieren, sollte man sie im Falle eines BV zurück geben.
Es ist ein Unterschied, ob jemand 60km am Tag fährt oder eben nur 20...

Es mag ja rechtens sein, aber ich würde sie garnicht haben wollen, wenn ich dann plötzlich ausschließlich privat damit durch die Gegend fahre... Es sei denn es wurde schon immer eher der private Aspekt dadurch unterstützt.

...mag sein daß das komisch klingt, aber ich bin da eher Arbeitgebers freundlich

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Arbeiten wir im selben Betrieb 😊 ich habe auch 44€. Hatte keine BV, aber bin am 02.09 in Mutterschutz gegangen und für den Monat habe ich den Gutschein erhalten. Fange jetzt am 17.11 an und bekomme den Gutschein wieder.

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Ich denke nicht linaluma, wir sind nur ein paar Angestellte und der Chef, also ein Kleinbetrieb unter 10 Personen. Wir haben auch keine andere Schangere bei uns ;).
Im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz sollte man alle gehaltlichen Zulagen, weiterhin erhalten. Eine Klärung gibt es derzeit nicht.