Nach Elternzeit arbeitslos, Erfahrungen gesucht!

N‘Abend zusammen 😁
Ich werde mich nach meiner Elternzeit arbeitslos melden mĂŒssen (ausgelaufener befristeter Vertrag)! Mich wĂŒrde einfach mal interessieren wie das dann so lĂ€uft, also mit gehen da z.B. folgende Fragen durch den Kopf

- steht mir Arbeitslosengeld zu nach dem Elterngeld (Vertrag lief im Mitterschutz aus€
- die letzte Zahlung des Elterngeldes wird im Dezember sein, bekomme ich dann ab Januar Arbeitslosengeld oder wird die fĂŒr Januar dann erst im Februar gezahlt?
- ich habe einen Kita Platz aber MĂ€rz beginnt die Eingewöhnung! FĂŒr die Zeit der BewerbungsgesprĂ€che/ andere Termine die ohne Kind sein mĂŒssen wĂŒrde die Oma auf meinen Schatz aufpassen

Das sind erstmal so die wichtigsten Fragen die mir gerade durch den Kopf schwirren!

Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen oder kennt sich mit dem ganzen aus, dann wĂ€re ich dankbar fĂŒr eure Antworten!

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Guten Abend,

also erst einmal kannst du dich selbstverstĂ€ndlich schon wĂ€hrend der Elternzeit arbeitslos melden. Nur wo, ob bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter, hĂ€ngt davon ab, ob du dich dem Arbeitsmarkt jetzt schon teilweise zur VerfĂŒgung stellst. Arbeitslosengeld I bekommst du, wenn du in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig gewesen bist. Das kannst du aber nur beantragen, wenn du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden wöchentlich zur VerfĂŒgung stehst. Dieses Arbeitslosengeld erhĂ€lst du dann parallel zum Elterngeld. Tust du das nicht dann bleibt dir nur der Gang zum Jobcenter um Arbeitslosengeld II zu beantragen. Die rechnen dir dann aus, ob du trotz Elterngeld noch Anspruch auf Leistung hast. Solltest du erst nach der Elternzeit Leistungen benötigen stehst du ja wieder dem Arbeitsmarkt zur VerfĂŒgung und kannst zur Arbeitsagentur gehen, soweit du die oben genannten Voraussetzungen erfĂŒllst.

Zu deiner zweiten Frage kann ich dir sagen, dass wenn du erst fĂŒr die Zeit nach der Elternzeit Leistungen beantragen möchtest, weil das zu viel Elterngeld ist, die Leistungen vom Jobcenter dann erstmalig in dem Monat gezahlt werden wo kein Elterngeld mehr fließt. Das Jobcenter zahlt immer am Anfang des Monats fĂŒr den kommenden Monat und die Arbeitsagentur am Ende des Monats fĂŒr den vergangenen Monat.

Lg

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Hallo,
mein Vertrag lief auch in der Schwangerschaft aus.
Nach dem Bezug des Elterngeldes steht Dir grundsÀtzlich ALG 1 zu, wenn Du vorher 24 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, leider schreibst Du nicht, wie lange Dein Vertrag lief.
Um einen nahtlosen Übergang der Zahlung zu gewĂ€hrleisten, hĂ€ttest Du Dich allerdings schon lĂ€ngst arbeitssuchend und arbeitslos melden mĂŒssen, Du solltest also schnellstmöglich alle Unterlagen und den Antrag auf ALG 1 fertigmachen und einen Termin bei der Arbeitsagentur machen, das kann dauern.

Wann im Dezember bekommst Du das letzte Elterngeld? Wenn Dein Kind nicht gerade am 31.12. geboren ist und Du erst ab Januar ALG beziehst, könnte so eine LĂŒcke entstehen, in der Du dann auch nicht krankenversichert bist und entsprechend die Krankenversicherung selbst zahlen mĂŒsstest.
ALG 1 wird immer am Ende des Monats gezahlt, fĂŒr Januar dann also Ende Januar.

Die Sache mit dem Nachweis einer Kinderbetreuung, um vermittelbar zu sein, wird scheinbar regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Du musst Dich darauf einstellen, dass gefragt wird, von selbst wĂŒrde ich es aber nicht thematisieren. Wenn gefragt wird, genau die Situation mit der Betreuung durch die Oma schildern.
Mir wurde das ALG 1 nĂ€mlich bewilligt ohne eine Kinderbetreuung zu haben, mein Kind ist Mitte Dezember geboren und wir hatten einen Kita-Platz ab Februar, mit Eingewöhnung hĂ€tte ich frĂŒhestens Mitte MĂ€rz arbeiten können, eine Stelle habe ich aber erst weitere sechs Monate spĂ€ter gefunden.
Wenn Du planst, kĂŒnftig nur Teilzeit zu arbeiten, dann bekommst Du das ALG 1 auch nur entsprechend der geplanten Stundenzahl, das kann bedeutend weniger sein als gedacht.

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Hallöchen
Sie hĂ€tte sich nicht schon melden mĂŒssen/können (ausgenommen arbeitssuchend)... Am Auslauftag kann sie sich frĂŒhstens arbeitslos melden, denn ab da kann sie tatsĂ€chlich Arbeitslosengeld bekommen... Und es zĂ€hlt erst ab dem Tag an dem sie dort vorstellig geworden ist... Jeder "fehltag" wird abgezogen...
Sie hat vier Jahre Anspruch auf das Geld...
Ansonsten wars richtig was du geschrieben hast :)

Alles liebe

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Aber, dass das alg nur entsprechend der Wunschstunden gezahlt wird, ist mir neu...
Sowas wurde mir beim BeratungsgesprÀch nicht gesagt... Das werde ich aber nochmal nachfragen, da es mir doch ziemlich komisch vorkommt...

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Also erstmal: du bist nicht in Elternzeit, da du keinen laufenden Arbeitsvertrag hast.

Du kannst dich nach dem Elterngeld problemlos arbeitslos melden, wenn du dem Arbeitsmarkt zur VerfĂŒgung stehst.

Du bekommst ALG fĂŒr die Stunden, du dich zur VerfĂŒgung stellst, mĂŒssen min. 15/Woche sein.

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Hallo,

da du jetzt "Zeit" hast, wĂŒrde ich dir raten dich schon mal arbeitssuchend zu melden. Nach meiner Erfahrung dauert es leider bis zum ErstgesprĂ€ch mit dem Arbeitsvermittler.

Ansonsten wurde schon viel zu den Voraussetzungen fĂŒr Alg I geschrieben. Bei uns braucht man einen schriftlichen Vertrag ĂŒber die Betreuungszeiten und danach bemisst sich dann auch das zu erwartende Geld.