Elternzeit vorbei, Kündigung, Urlaub

Guten Abend zusammen,
Mein Mann und ich haben beschlossen, dass ich vorerst nicht arbeiten gehe, wenn meine Elternzeit (Frühjahr 2019) endet. Somit werde ich also kündigen.
In meiner Schwangerschaft (2015) habe ich Beschäftigungsverbot bekommen. In der Zeit hätte ich aber noch mehr als 2 Wochen Urlaub gehabt. Nun zu meiner Frage, habe ich darauf noch Anspruch oder verfällt das irgendwie?
Danke schon mal. Liebe Grüße

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Wenn du die Kündigung einreichst und dein AG bisher keine Kürzung des Urlaubes ausgesprochen hat, hast du sogar Anspruch auf den Jahresurlaub aus 2016-2018 und den Rest von 2019. Kommt eben darauf an, wieviele Tage du noch nehmen kannst bis die Kündigung wirksam wird oder ob du zum Elternzeitende kündigst, dann muss der Ag dir diesen ganzen Urlaub auszahlen, weil du ihn nicht mehr nehmen kannst (und den 2015er natürlich auch).

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Es kommt aber auch darauf an, wie es in deiner Firma bzw. Tarifvertrag geregelt ist. Oft hast du nur noch einen Anspruch auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch, also was darüber hinausgeht verfällt oft zum März des Folgejahres. Angaben hierzu findest du wie gesagt in Arbeits- oder Tarifvertrag.

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Nein, genau darauf kommt es eben nicht an, denn das BEEG setzt diese Regelungen alle außer Kraft, während der Elternzeit darf keinerlei Urlaub verfallen!

Ist ein Bundesgesetz und damit höher als Tarifverträge.

Also nein, während der Elternzeit verfällt kein Urlaub, Anspruch hat sie in der Elternzeit auch auf Urlaub, das einzige was regelbar ist, ist die Kürzung! Und selbst da ist umstritten, ob der Hinweis im Tarifvertrag ausreichend ist, bisher ist nicht davon auszugehen.

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