Kinderfreibetrag / getrennte Elternteile / Pflichtangabe Steuererklärung.?

Hallo,

ich hoffe hier Jemanden zu finden, der sich mit Steuerrecht auskennt.

Mein Expartner und ich leben seit vielen Jahren getrennt und haben eine 10 jährige Tochter. Sie lebt bei mir.
Er zahlt Unterhalt.

Nun möchte er die Kindergeld ID von mir haben um seinen Kinderfreibetrag zu erhalten.
Er sagt, er seit seit 2017 VERPFLICHTET, diese Nr in der Steuererklärung anzugeben.
Ist dem so?

Vielen Dank

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Ja, dem ist so. Du kannst gern in deiner eigenen Steuererklärung nachschauen. Du gibst diese ID auch immer an.
Das Finanzamt möchte die gern haben um zu kontrollieren, dass dein Kind wirklich nur einen Vater und eine Mutter hat und auch nur einmal Kindergeld/Freibeträge bezieht.
Was schadet es dir, wenn du ihm die Nummer nennst? Ich bin mir ziemlich sicher, dass er sie auch beim Finanzamt erfragen kann als Vater.

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Da bin ich ziemlich sicher, dass er diese nicht bekommen würde, weil es die Auskunft nur schriftlich an die aktuelle Meldeadresse gibt.

Sprich, es ist davon auszugehen, dass die Mutter dazu verpflichtet ist, sie ihm rauszugeben.

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Ok, dann würde ich im Fall einer uneinsichtigen Mutter wahrscheinlich das Jugendamt befragen und den Unterhalt solange zurückhalten bis ich meine ID habe. Ist eine blöde Sache, wenn man auf die Zahlungen eines Anderen angewiesen ist.

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Ich gehe davon aus, dass es so ist, denn ich habe keine Begründung gefunden mit der man sie weglassen darf.

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Das Finanzamt kennt die Steueridentifikationsnummer! Die Erklärung ist auch ohne Ausfüllen der Nummer elektronisch abgebbar.

Die Kindergeldstelle benötigt die Steueridentifikationsnummer. Diese sollte der Kindergeldstelle mitgeteilt werden!

Bricht Dir ein Zacken aus der Krone, wenn Du ihm diese Nummer mitteilst?
Der Exmann hat Anspruch auf seinen Anteil des Kinderfreibetrags bzw. Kindergeld, da er Unterhalt zahlt.

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Ja.

In der Anlage Kind muss die Steuer-ID eingetragen werden, außerdem der hälftige Kindergeldspruch.

Wenn der Ex-Partner zu mind. 75% Unterhalt zahlt, ist das so die richtige Vorgehensweise.

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Ich danke euch, für die Antworten.

Ich habe meine Gründe, warum ich hadere.
Er versucht mit allen Mitteln, für sich den größten Nutzen raus zu ziehen . Er ist auch kein (richtiger) Vater. Aber das gehört nicht hierher.
Laut Steuerbüro steht demjenigen der Kinderfreibetrag zu, der zum größten Teil für das Kindeswohl sorgt. Sprich: Betreuung, Wohnen, etc. Das bin ich zu 90%.
Bitte nicht gleich mich negativ abstempeln.

Habt ein schönes Wochenende
LG

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Da hat dir das Steuerbüro eklatanten Unsinn erzählt.

Du kannst dir den Entlastungsbetrag für Betreuung, Erziehung, Ausbildung übertragen lassen, wenn er keinen Umgang ausübt. Aber schon, wenn er das Kind in einer gewissen Regelmäßigkeit holt, geht das nicht.

Außerdem musst du schon "relativ gutes" Einkommen haben (und er auch), damit bei einem von euch überhaupt die Berücksichtigung des KFB+BEA zum Tragen kommt. Bei kleinen und durchschnittlichen Einkünften ist es meist günstiger, das Kindergeld zu belassen.

Damit wäre die Diskussion um überhaupt irgendwas zu übertragen entbehrlich.

LG

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Super Antwort. Ich danke dir.