Elternzeit nach dem 3. Lebensjahr

Hallo,

mein Sohn ist 5 Jahre alt und soll (& möchte) kommendes Jahr in die Schule. Davor würde ich gerne noch eine berufliche Auszeit von einem Monat einschieben, um vor dem Schulstart noch ein bisschen mit ihm rumzureisen.

Seine Mutter und ich haben mit Geburt jeweils Elternzeit genommen - sie 12 und ich 2 Monate. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich trotzdem nochmal Elternzeit (natürlich unbezahlt) nehmen kann.

Ich bin über jeden Hiweis/Rat dankbar - vielen Dank im voraus.

LG

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Da musst du auf Kulanz des AG hoffen, die Übertragung hättet ihr vor dem 3. Geburtstag beantragen müssen, um jetzt jeder noch ein Jahr zu haben.

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Blöde Frage, aber dank der Gesetzesänderung gilt das doch für nach dem 1.7.2015 geborene nicht mehr, oder ? Also die Beantragung der Übertragung der Elternzeit auf nach dem 3. LJ.

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Genau, wäre der Sohn erst 3 hätte jeder problemlos noch 24 Monate, die er einfach nur 13 Wochen vorher anmelden muss.

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Hallo,

ich mache es auch so.

Ich habe jedoch meinem AG bereits nach Ablauf der ersten beiden Elternzeitjahren mitgeteilt, dass ich mir das letzte Jahr für das Jahr des Schulbeginns aufheben möchte. Diese meinten nur, dass ich die gesamte Elternzeit bis zum Ablauf des vollendeten 7. Lebensjahres genommen haben muss. Danach verfallen Anspruchszeiten.

Frag doch einfach mal bei Deinem AG nach.

Grüßle