Kein Alg2 Bescheid ohne Mietbescheinigung

Hallo,

Ich bin neu hier und etwas verzweifelt. Leider musste ich einen Antrag auf Alg2 stellen. Bei der Antragsübergabe hat man mir auch eine Bescheinigung gegeben die meine Vermieterin ausfüllen muss. In meinem Mietvertrag steht nur eine Pauschale von 130€ für Nebenkosten und Heizkosten.
Nun habe ich alle notwendigen Unterlagen am 16.10. Abgegeben aber die Mietbescheinigung noch nicht weil meine Vermieterin sie nicht ausfüllen will.

Mein Sachbearbeiter hat mir eine Frist gesetzt bis zum 30. Die Bescheinigung nachzureichen.
Bekomm ich nun zum 01.11. Kein Geld wenn die Bescheinigung nicht vorliegt? Ich kann meine Vermieterin ja nicht zwingen?

Was soll ich tun?

Grüße MM

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Du hast nur einen Mietvertrag wo keine Miete drin steht, sondern nur die NK?
Dann lass dir doch einen vernünftigen Mietvertrag geben?

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Doch die Miete steht drin. Aber der Sachbearbeiter will eine Aufschlüsselung von den 130€ was Heizkosten sind und was Nebenkosten.

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Doch, der Vermieter ist zur Mitarbeit verpflichtet und kann gezwungen werden.

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Wie denn? Ich hab gelesen das Jobcenter darf meine Vermieterin nicht mal kontaktieren wegen Datenschutz?

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Hallo,

kannst du die Zahlung nicht erstmal anhand deiner Kontoauszüge beweisen?

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Die Zahlungen kann ich schon beweisen. Aber der Sachbearbeiter will eine Aufschlüsselung nach Heiz und Nebenkosten und da ist meine Vermieterin gefragt. Weil ich wohne noch nicht so lange da dass ich eine Nebenkostenabrechnung habe. Erst seit Februar

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Hast du dem Sachbearbeiter gesagt, das sich deine Vermieterin weigert? Sie hat meiner Meinung nach die Pflicht das Formular auszufüllen.

Vielleicht bittest du den Sachbearbeiter, den Wisch selbst an die Vermieterin zu schicken und ihr eine Frist zu setzen und auf ihre Pflicht hinzuweisen?

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Ich würde dir empfehlen mal bei 123recht im Forum zu posten. Da sind immer einige unterwegs die entweder beim Amt arbeiten oder sich sehr gut mit den Rechtsverhältnissen auskennen.

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Vielleicht hilft es der Vermieterin mal zu sagen, dass ihre Mitwirkung Voraussetzung dafür ist, dass du weiterhin die Miete zahlen kannst? Kein Geld - keine Miete....

LG

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Sie hat gesagt es ist nicht ihr Problem. Sie hat keine Zeit sich hinzusetzen und das ganze Zeug rauszuschreiben. Entweder ich Zahle oder ich muss ausziehen. Hier ist der Wohnungsmarkt sehr angespannt und man hat locker 5 Nachmieter sobald auch nur die Chance besteht dass eine Wohnung frei wird.

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Deiner Vermieterin müsste doch klar sein, dass du deine Miete ohne das Geld nicht zahlen kannst? Wie begründet sie es denn? Will sie dich vielleich aus der Wohnung haben ?

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Sie ist eher ein bequemer Mensch sie will sich den Stress nicht machen. Und wenn ich nicht zahle, ist in kürzester Zeit ein neuer Mieter gefunden. Hier sind Vermieter König :/

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In dem Fall vielleicht an den mieterschutzbund wenden?

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Guten Abend,
die Mietbescheinigung wird tatsächlich benötigt. Dein Mietvertrag ist mit der Pauschale so nicht ausreichend. NK und HK werden immer separat geprüft. Eventuell werden auch noch andere Angaben benötigt. Gemäß Datenschutz darf das Jc den Vermieter nicht kontaktieren. Du kannst aber schriftlich um Amtshilfe bitten und deine Einwilligung dazu geben, die benötigten Daten vom Vermieter anfordern zu lassen.
Solltest du deine Regelleistung dringend benötigen und kannst die Unterlagen nicht bis zum 01.11. erbringen, könntest du erfragen, ob nicht vorerst nur die Regelleistung ohne Unterkunftskosten ausgezahlt werden könnte.
LG