Günstige Aufteilung Elterngeld Progressionsvorbehalt

Hallo
Ich überlege gerade, wie es am sinnvollsten wäre das Elterngeld aufzuteilen. Ich weiß nicht ob ich einen Denkfehler hab, vielleicht könnt ihr mir helfen.
Die Geburt war Ende September, das heißt ich bin noch bis Ende November im Mutterschutz und bekomme mein Gehalt. Das erste Elterngeld würde dann im Dezember kommen und das letzte nächsten September, richtig?
Ich hatte jetzt gedacht dass es für die Steuer vielleicht günstiger wäre, dieses Jahr EG plus zu beantragen damit die steuerfreien Bezüge möglichst gering sind. Nächstes Jahr werde ich dann nicht arbeiten, da dürfe ja dann auch keine Steuer anfallen, oder?
Ach so, ich hab Steuerklasse 1.

Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen, eventuell bin ich auch total auf dem Holzweg

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1. Auch das Mutterschaftsgeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Also wirst du 14 Wochen steuerfreies, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegendes Einkommen "sowieso" schon haben. Das ist dann ja auch recht offensichtlich höher als noch ein weiterer Monat Elterngeld.
2. Gilt das Zuflussprinzip: wenn du bis heute noch keinen Antrag auf Elterngeld gestellt hast, ist, je nach Bundesland, eh fraglich, ob dieses Jahr noch etwas ausgezahlt wird. Wenn erst im Folgejahr ausgezahlt wird, unterläge für 2018 also nur das Mutterschaftsgeld dem Progressionsvorbehalt.
3. Kannst du natürlich trotzdem problemlos für die Zeit des Mutterschaftsgeldbezugs Basiselterngeld und beispielsweise für die beiden Folgemonate Elterngeld plus beantragen. Je nach dem wann dein Kind aber geboren ist und ob dein Mutterschutz bis in den 3. Lebensmonat hineingeht, musst du dafür eh Basiselterngeld beantragen. Damit wäre dann dein Gedankenspiel das Elterngeld für dieses Jahr möglichst gering zu halten wieder futsch - es sei denn, das Geld fließt erst nächstes Jahr.

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Danke für deine Antwort.
An das Mutterschaftsgeld hatte ich gar nicht gedacht aber du hast natürlich Recht. Wobei ich das ja auch nicht beeinflussen kann...

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Die Überlegung für 2019 ist korrekt.