Elternzeit / Schwanger

Hallo ,
2017 Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber.
09.2017 wurde Kind 1 geboren.
2 Jahre Elternzeit beantragt.
09.2019 Ende der Elternzeit .
Jetzt mit Kind 2 schwanger .
Wie rechnet sich das Elterngeld ?

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Dazu braucht man mehr Infos:

Wann beginnt Mutterschutz Kind 2
Wie lange hast du Elterngeld bei Kind 1 bekommen?

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Elternzeit für 2 Jahre steht da. Sep.2019
Mutterschutz wäre Mai 2019

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Elternzeit hat ja nichts mit El

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Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge.

Wie lange hast du Elterngeld beantragt?

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Bis zum Juni 2019

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Dann würde eigentlich Mai 2018 bis April 2019 zählen, nun darf aber die Zeit bis November 2018 nicht genommen werden, also zählt dann Dezember 2018 bis April 2019 und 7 Monate von vor dem 1. Mutterschutz.

Außerdem solltest du das Elterngeld umwandeln lassen, dass es vor dem Mutterschutz möglichst endet.

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Ich habe juli 2017 meinen Sohn bekommen und eigendlich elterngeld für 2 Jahre beantragt. Wurde dann wieder schwanger. Bin jetzt seit Mitte Oktober in Mutterschutz.
War bei der Elterngeldstelle. Da haben wir es umgewandelt das ich doch nicht die 2 Jahre elterngeld bekomme, sondern nur bis September, passend vor Beginn des Mutterschutzes. Nun bekomme ich Mutterschaftsgeld.
Elterngeld wurde mir gesagt bekomme ich wie beim ersten Kind, da ich dazwischen ja gar nicht arbeiten war...

Das kommt halt auch drauf wann genau et vom 2.kind ist...

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Ach ja. Kriege sogar 10%mehr elterngeld als beim ersten Kind. Ist dieser geschwisterbonus den man kriegt, ich mein wenn man noch ein Kind unter 3 Jahren zuhause hat.

Aber am besten einfach mal selber bei der Elterngeldstelle nachfragen.
Kommt wie gesagt immer ganz individuell drauf an wann genau und et ist und so... Mir wurde da gut geholfen, sonst hätte ich nicht gewusst das ich die elternzeit vorzeitig beenden kann um Mutterschaftsgeld zu kriegen und so

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"Elterngeld wurde mir gesagt bekomme ich wie beim ersten Kind, da ich dazwischen ja gar nicht arbeiten war..."

Die Begründung ist natürlich totaler Blödsinn, denn das kann auch anders sein.

Wenn du nicht mehr als ca. 17 Monate zwischen den Kindern hast, dann bekommst du aus der selben Berechnungsgrundlage das berechnet, weil dir 14 Monate Elterngeld ausgeklammert werden.