Steuerklasse wechseln Schwangerschaft

Guten Morgen Zusammen,

meine Frau und ich bekommen unser erstes Kind :-D
Der voraussichtliche Entbindungstermin ist am 25.05.2019, folglich der Beginn des Mutterschutzes am 13.04.2019.

Ich bin in Steuerklasse III (verdiene ungefähr das 2.5 fache meiner Frau) und meine Frau hat dementsprechend die V. Um das Elterngeld aufzubessern würde ich meiner Frau gerne bis zur Geburt die Steuerklasse III geben da dies ca. 4.500€ Euro mehr Elterngeld bedeutet. Meine Frau wird nach der Geburt 24 Monate daheim bleiben und anschließend in Teilzeit weiterarbeiten (soweit der Plan). Nach der Geburt werden wir die Steuerklasse wieder wechseln.

So wie ich die Berechnung des Elterngeldes verstehe, sind die letzten 6 Monate vor Beginn des Mutterschutzes ausschlaggebend. D.h. wenn ich vom 13.04.2019 rückwärts rechne hätten wir im September 2018 die Steuerklasse wechseln müssen um den Effekt von Oktober 2018 - März 2019 zu haben. Das haben wir leider verpasst.

Wenn wir jetzt im Oktober die Steuerklasse wechseln tritt der Effekt erst im November 2018 ein. D.h. November 18 - April 19, dann hätten wir die 6 Monate. Da meine Fr. aber bereits ab dem 13.04.2019 in Mutterschutz ist, bekommen wir die 6 Monate nicht mehr hin. Daher folgende Überlegung:

Meine Frau kann vor der Geburt selbst entscheiden wie lange Sie arbeitet. Natürlich soll Sie ab 13.04.2019 daheim bleiben sofern alles nach Plan verläuft. Die Zeit vom 13.04.2019 - 01.05.2019 würde Sie mit 12 Tagen Urlaub überbrücken. Sie würde erst ab dem 01.05.2019 offiziell in Mutterschutz gehen. D.h. Sie wäre bis zum 30.04.2019 beschäftigt und wir hätten wieder 6 volle Monate. Natürlich geht das alles nur, wenn es nach Plan verläuft, sollte aber möglich sein oder?

Vielen Dank
Grüße

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Du weißt, dass man die Steuerklasse nur bis zu 7 Monate vor Geburt ändern kann? Und es zählen 12 Monate fürs Elterngeld. Nicht 6.

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Danke Kati,

wieso soll man die Steuerklasse nur 7 Monate vor Geburt ändern können? Das sollte sogar noch ein Tag vorher möglich sein, die Frage ist mehr ob es dann noch was bringt. Bei der Berechnung des Elterngeldes gilt nach meinen Kenntnissen natürlich die letzten 12 Monate. Sind aber in diesem Bemessungszeitraumes steuerliche Änderungen eingetreten (z.B. ein Steuerklassen Wechsel) wird verglichen welche Merkmale in den überwiegenden Anzahl der betrachten Monate (12 Monate) relevant waren. Bei gleicher Verteilung (im Fall meine Frau 6 Monate V, 6 Monate III sofern wir den Beginn des Mutterschutzes auf den 01.05 verschieben) gilt das Merkmal, das am aktuellsten ist, das wäre dann III.

Grüße

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Ja, du hast das richtig verstanden.🤗

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Eine Frage: Wenn du von mutterschutz redest, dann bist du bei 6 Wochen vor ET korrekt? .
Elterngeld wird ab Geburt gerechnet und da dann mit den letzten 12 Gehälter. Worin ja auch das Mutterschutzgeld auf Klasse 3 mitgerechnet werden würde ,also wären doch die 6 Monate (Nov.-Apr) voll oder nicht?

Ausserdem Mutterschutz ist gesetzlich 6 Wochen vor ET vorgeschrieben, wie kann man den entscheiden das man Urlaub nimmt, nach meinem Verständnis ist das rechtlich nicht erlaubt!
Würde mich über eine Antwort meiner Frage/Ansicht freuen.

LG Jenny mit Dominik an der Hand und Krümmel im Bauch

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Vorgeschrieben ist nur, nach Geburt acht Wochen nicht arbeiten zu dürfen. Was man davor macht, bleibt einem selbst überlassen.

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Richtig!

MuSchG

§ 3 Absatz 2: Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Nach der Geburt ist klar.
Ich will auch nicht das meine Frau länger Arbeit als unbedingt nötig, daher kann der Urlaub gerne dafür genommen werden.

Grüße

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Hallo!
Soweit ich das beurteilen kann, sind deine Überlegungen richtig. Deine Frau verschenkt zwar ihren Urlaub, aber sofern es sich trotzdem lohnt, würde ich es auch versuchen.
Ich bin momentan in einer ähnlichen Situation: Der MuSchu beginnt vermutlich am 5.5., d.h. Wir müssen im November die Stkl gewechselt haben... Bei meiner letzten Schwangerschaft war es auch so knapp und der Wechsel hat einen Monat zu lange gedauert... über das Ausklammern eines Monats mit wenigen MuSchu-Tagen ging es dann noch. Eben habe ich aber gelesen, dass das jetzt nicht mehr möglich ist...
Grüße, moira81

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Guten Morgen,

richtig der Urlaub wird zwar verschenkt aber ich denke es rechnet sich trotzdem. Da Sie Elterngeld Plus beziehen wird sollte sich der Progressionsvorbehalt auch im Rahmen halten. Heute Abend geht's zum Finanzamt, alles weitere sehen wir dann.

Grüße

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Ich hab es gerade mal durchgerechnet. Das Elterngeld plus wird zwar steuerfrei bezogen unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. In unserem Fall würde sich der durchschnittliche Steuersatz bei Elterngeld Plus um ca. 1,25% erhöhen was eine Mehrbelastung der Einkommensteuer von ca. 2.240€ (für die Zeit des Elterngeld Plus)ausmacht. Bei einer Mehrleistung durch Steuerklassenwechsel von ca. 4.500 € bleibt beim Elterngeld immer noch ein Plus von ca. 2.260€. Nehmen wir trotzdem mit...

Grüße