Elterngeld bei TZ (@ Susannea)

Hallo
bei mir geht es um folgenden Sachverhalt:
Derzeit arbeite ich TZ mit 18 Std die Woche.
Ich bekomme im Januar 2019 ein Kind und möchte Elternzeit und Elterngeld beantragen.
Zunächst werde ich nach dem Mutterschutz zwei Monate 12 Stunden pro Woche arbeiten.
Hierzu „sagt“ der Elterngeld Rechner, dass ich den Betrag x als Elterngeld plus mein Gehalt bekomme.
Das Gehalt wird logischerweise auf das Elterngeld angerechnet.
Danach möchte ich die restliche Zeit, bis das Jahr vorbei ist, wieder 18 Stunden arbeiten, so wie vorher auch.
Jetzt errechnet der Elterngeldrechner, dass ich mein Gehalt bekomme plus das Basiselterngeld von 300 EUR, da eine ansonsten komplette Anrechnung erfolgt.
Auch gut.
Aber kann das sein?
Gehe ich weiterhin 18 Stunden die Woche arbeiten nach dem Mutterschutz, dann bekomme ich mein Gehalt.
Beantrage ich aber Elternzeit und Elterngeld, gehe aber genauso viel arbeiten, dann bekomme ich die 300 EUR monatlich noch dazu, obwohl sich an meiner Stundenzahl (vorher und nachher 18 Stunden) ja gar nichts ändert?
Habe ich irgendwo einen Denkfehler?
Danke vorab.
LG

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300 Euro ist der mindessatz an EG (Basis EG).. der bleibt immer bestehen, egal wie viel du dazu Verdienst.

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Alles korrekt, Hausfrauen haben ja auch keinen Einkommensverlust und erhalten die 300 Euro Elterngeld. Das ist das einkommensunabhängige Elterngeld!

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Danke!