Elterngeld 23 Monate nach Geburt 1. Kind

Guten Morgen ihr Lieben,

habt ein Nachsehen, ich habe die Suchfunktion genutzt aber meinen Fall so nicht auf Anhieb gefunden, vielleicht kann und mag mir also jemand so weiterhelfen #winke.

Mein Sohn ist im August 1 Jahr geworden und ich war 12 Monate in Elternzeit. Seitdem bin ich wieder in Vollzeit arbeiten. Da wir nun an Kind 2 denken, müssen wir noch einen Monat warten, da ich doch sonst nicht auf 12 Monate Einkommen komme? Sprich wenn ich jetzt schwanger würde, wäre ET Juli 2019 und ich hätte nur 11 Monate gearbeitet. Ich habe etwas davon gelesen, dass das erste Elterngeld nur bei einem Abstand von max. 17 Monaten angerechnet wird und dann quasi der eine Monat aus dem Geld vor dem ersten Kind als Berechnungsgrundlage dient. In meinem Fall würd ich aber einen Null Monat kassieren?

Wäre super wenn jemand weiß wie es sich nun verhält #huepf.

Ich wünsche euch einen guten Start in den Tag #winke

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Nein, da du doch eh nach einem Jahr wieder arbeiten gegangen bist spielt der Abstand überhaupt keine Rolle.

Elterngeld errechnet sich aus den 12 Monaten vorm Mutterschutz. Elterngeldbezug in dieser Zeit wird ausgeklammert und ersetzt mit Monaten vorm Mutterschutz des vorigen Kind.

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Also werden quasi die 6 Wochen vor der Geburt und der eine Monat der mir fehlt, aus der Zeit vor dem ersten Kind als Berechnungsgrundlage genommen. :-)

Hab vielen Dank für deine Antwort :-) #danke

LG

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Die 6 Wochen vor der Geburt bist du im Mutterschutz und dienen nie als Berechnungsgrundlage.

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Hi,

Ich bin gerade in der Situation 2. Kind bekommen. Zwischen dem Großen und dem Kleinen liegen dann 2 Jahre und 10 Monate. Bei meinem Sohn fing ich nach 13 Monaten an Teilzeit zu arbeiten und nach 15 Monaten wieder Vollzeit. Sprich ich komm vor dem neuen Mutterschutz auf fast genau 1,5 Jahre Volles Gehalt. Sprich keine Abzüge beim Elterngeld!

So wie du das beschreibst, ist das absolut korrekt. Ich glaube sogar, um das Elterngeld 1 zu 1 übertragen zu können, müsste der Abstand sogar noch geringer sein, glaub sogar 14 Monate max. (dabei bin ich aber völlig unsicher!) In deinem Fall wäre es aber auf jedenfall ein 0 Monat, wenn du heute schwanger würdest. Daher besser nächsten Monat oder später.

Du bekommst im übrigen max 22 Monate Elterngeld. Ich werd dieses Mal kein Basiselterngeld beantragen sondern Elterngeld Plus und 21. Monate Elternzeit nehmen sowie 22 Monate Elterngeld Plus beantragen. Da die ersten zwei Lebensmonate generell als Basiselterngeld "angerechnet" werden ans Mutterschaftsgeld (was ja wesentlich höher ist wenn man vorher gearbeitet hat als das Basiselterngeld). Ergo blieben keine 12 Monate über die man splitten kann sondern "nur" noch 10 Monate vom Basiselterngeld. Sprich max. 2 Monate Basiselterngeld + 20 Monate Elterngeld Plus. Man kommt somit nicht auf volle 2 Jahre der Auszahlung.

Ist der Altersunterschied aber gering. Bekommst du bis dein älteres Kind seinen 3. Geburtstag absolviert hat, den Geschwisterbonus aufs Elterngeld obendrauf. Was den Satz erhöht. Das betrifft bei mir aber ausgerechnet "nur" die Mutterschaftsgeldzeit - sprich davon hab ich auch mal überhaupt gar nix.^^

Gib dir den Tipp. Warte noch MIND. einen Monat und leg ab da los wie geplant. Dann hast du keine Abstriche zu befürchten!

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Hey Küken,

danke für deine Antwort! Erstmal noch Glück für die Schwangerschaft!

So wie Verena den Fall aber erläutert hat, würde ja auch Mutterschaftsgeld nicht angerechnet werden und in dem Moment hab ich drei null Monate und müsste also noch drei Monate warten... Puh na darauf hab ich ja gar keine Lust... Wollte so gern zwei unter zwei 🤔

LG