Elterngeld selbstständig Teilzeit arbeiten

Hallo,

Ich habe eine Frage zum Elterngeld bei Selbstständigen.
Ich bin Angestellte und gehe 14 Monate in Elternteil mit Elterngeld.
Mein Mann ist selbstständig und nimmt 2 Monate Elternteil mit Elterngeld.

Wir überlegen nun, ob er komplett zuhause bleibt, oder in Teilzeit (nur ein paar Stunden die Woche) arbeitet.
Wie wird da sein Elterngeld berechnet? Grundlage ist ja der Gewinn aus 2017. wenn er jetzt beispielsweise 10 Stunden arbeiten würde, wie rechnet die Elterngeldstelle das dann mit ein? Rechnen die dann den Gewinn aus 2017 auf 10 Stunden runter und werten das dann als verdienst für die Zeit des EG?

Das hab ich noch nicht so ganz verstanden.

Vielen Dank im Voraus! #winke

1

Er muss eine taggenaue EÜR für die Zeit vorlegen (nachträglich) und daraus wird dann das genaue Elterngeld berechnet.

Wichtig ist dabei nicht, ob er da arbeitet, sondern ob er in der Zeit Gewinn hat.

2

Ah, ok. Also, er muss zwar vorher im Antrag angeben, wie viele Stunden er arbeiten möchte, aber letztlich ist es egal ob er gar nicht oder 10 Stunden arbeitet?
Wichtig ist letztlich nur der Gewinn in der Zeit?
Den kann er zum Glück gut steuern, da er alleine ist.

3

Genau.
Wichtig ist eben immer, dass man seine Kunden unter Kontrolle hat, denn der Geldeingang (auch von älteren Sachen) ist ja entscheidend.

weitere Kommentare laden
5

Hallo!
Elterngeld und Selbstständigkeit ist so eine Sache. Elterngeld ist ja eine Lohnersatzleistung, man bekommt quasi einen Teil des Verdienstausfalls als Elterngeld. Wenn ein Arbeitnehmer nicht arbeitet, ist ziemlich klar, dass er in der Zeit auch keinen Lohn bekommt. Wenn ein Selbstständiger allerdings nicht arbeitet, kann er trotzdem Einkünfte haben. Zum Einen sind da u.U. Angestellte, die Umsätze generieren, auch wenn der Chef nicht da ist. Oder Kunden zahlen Rechnungen während der Elternzeit...
Es ist schon schwierig genug, seine Einkommenseinbußen zu belegen, wenn man gar nicht arbeitet (bei mir war der Soziätätsvertrag hier günstig, darum ging das in der Zeit noch gut. Als ich aber wieder stundenweise gearbeitet hab, hab ich nur noch den Mindestsatz bekommen). Wenn man allerdings ein paar Stunden arbeitet, wird es noch schwieriger.
Lg

7

Vielen Dank für die Antwort!
Ich hab ja im Antrag gesehen, dass man begründen muss, was in der Zeit mit dem Unternehmen passiert, wer vertritt, oder wie ist es geregelt. Das ist klar, dass wir das gut begründen müssen.
Ist aber in unserem Fall denke nicht sooo schwierig. (Hoffen wir zumindest) Er ist wie gesagt alleine im Unternehmen und nimmt die Elternzeit jeweils im Dezember 18 und 19. Aufgrund von Feiertagen und evtl. schlechterem Wetter, ist es in diesem Monat sowieso immer recht ruhig. Da er an seinen Kunden sehr "dicht" dran ist, ist der Zahlungseingang relativ gut absprechbar. Und laufende Kosten gibt es genügend.

Wir sprechen das hier noch mal gut durch. Verstanden habe ich auf jeden Fall zumindest das System. :-D

LG