BV und Firma gibts bald nicht mehr

Hallo, hatte jemand vielleicht schon die Erfahrung machen müssen bzw weiß jemand wie ich weiter vorgehen muss ? Bin im berufsverbot und die Firma gibt es ab nächsten Monat nicht mehr ! Ich weiß, das ich da geschützt bin ! Aber muss ich mich jetzt irgendwo melden oder geht das alles automatisch? Lg

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Wer hat das BV erteilt? Der AG oder der Frauenarzt?

Wenn die Firma aufgelöst wird, dann muss dein AG dich über einen Antrag bei der Aufsichtsbehörde kündigen, die Kündigung wird zugelassen werden. Dann meldest du dich arbeitslos, falls du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Bitte jetzt schon mit der AfA Kontakt aufnehmen und das ankündigen.

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Frauenarzt

Dankeschön

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Also ich denke nicht, dass du ein Berufsverbot hast. Wenn dann ein Beschäftigungsverbot!

Da du es vom FA bekommen hast, es also medizinische Gründe hat, wirst du ja kein Geld vom Arbeitsamt bekommen, da du nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Gekündigt werden kannst du, wie geschrieben, nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde.

Hast du denn schon eine Kündigung bekommen? Wird die Firma übernommen von jemandem?

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Ja beschäftigungsverbot

Also das ist so !
Arbeite im Familienunternehmen, wir sind eine Fremdfirma im Hotel ! Wir würden jetzt gekündigt vom Hotel ! Und meine Mutter gibt die Firma komplett auf !

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NOchmal: hast du eine Kündigung bekommen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde?

Die benötigt deine Mutter (dein AG) nämlich. Bis dahin kann sie die Firma auch nicht schließen und du bekommst weiterhin dein BV-Lohn.

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Die Firma muss dich kündigen. Dazu benötigt sie aber die Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Mutterschutz (meist Regierungspräsidium / Gewerbeausfichtsamt). Bei einer Betriebsschliessung aufgrund des Wegfalls des Auftraggebers wird diese Genehmigung höchstwahrscheinlich erteilt.

Damit bist du höchstwahrscheinlich arbeitslos stehst aber aufgrund des Beschäftigungsverbotes vom Arzt dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast ggf keinen Anspruch auf ALG1. Da kommst es auf den genauen Umfang des BVs an (alle Tätigkeiten, bestimmte Tätigkeiten?).
Dann kannst du ALG2 beantragen. Wenn aufgrund des Einkommens in der Bedarfsgemeinschaft (Ehemann/Partner) kein oder kein voller Anspruch auf ALG2 besteht lässt sich das steuerrechtlich berücksichtigen bzw liegt ggf Anspruch für Wohngeld vor.

Hier noch ein sehr interessantes aktuelles Urteil zur Berücksichtigung von Einkommensverlusten durch schwangerschaftsbedingte Erkrankungen und BVs bei der Elterngeldberechnung, da durch den unverschuldeten Wegfall deines Arebitsplatzes und der gesundheitlichen schwangerschaftsbedingten Einschränkung durch das BV dein Elterngeldanspruch sinkt da ab der Arbeitslosigkeit und Wegfall des BV-Lohnes du kein Einkommen für den Elterngeldanspruch hast und sich dadurch dein Elterngeld mindern wird:
https://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Niedersachsen_L-2-EG-818_LSG-Niedersachsen-Bremen-zur-Elterngeldberechnung-nach-Arbeitsplatzverlust.news26472.htm
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE180014554&st=null&showdoccase=1

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Die Mutter müßte schön blöd sein, wenn sie die Kündigung über die Aufsichtsbehörde einreicht. Das ist eine Menge Papierkram und kostet richtig Geld.

Bis dahin zahlt sie die Gehälter auch noch aus eigener Tasche. BV kann man nicht mehr abrechnen.

Innerhalb der Familie dürfte man so eine Sache untereinander abwickeln können.