Aufhebungsvertrag während Elternzeit

Hallo,

tut mir leid wenn diese Frage nicht hier rein passt aber ich möchte gerne wissen ob jemand Erfahrung hat oder etwas zu meinem Thema weiß, undzwar folgendes:

Ich bin NOCH in Elternzeit bis zum 25.10. diesen Jahres und Monats, habe vor 2 wochen einen Aufhebungsvertrag mit meiner Arbeitsstelle unterschrieben da die Fahrtzeiten, Krippenzeiten meines ersten Kindes usw mit den Arbeitszeiten nicht zusammen passen.

Nun aber folgendes:
Ich habe gestern erfahren das ich mit Kind Nummer 2 schwanger bin und das schon in der 20+0 SSW !!

Wie würde was laufen bzgl Elterngeld von wem kann ich was beziehen?! Da der Aufhebungsvertrag quasi erst ab dem 26.10. ausläuft...
Was soll ich tun bzw. wo muss ich hin? Arbeitsagentur? Firma ?

Bin für jeden Rat dankbar
Ganz liebe Grüße :-)

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Gegenfrage: wie war denn der Plan ohne Kenntnis der Schwangerschaft? Du wirst dir ja was beim Unterschreiben des Aufhebungsvertrags gedacht haben, oder nicht?

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Hallo,
der Plan war das ich mir in meinet Nähe Beschäftigung suche.
Deshalb der Aufhebungsvertrag. Die Gründe stehen übrigens in meinem Text. Lg

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Die Gründe habe ich schon verstanden. Aber aus deinem Plan, dir etwas in der Nähe zu suchen, ist nichts geworden. Denn davon schreibst du im Ausgangspost nichts sondern wo du Geld beziehen könntest
Hast du dich denn schon arbeitsuchend gemeldet?

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Hallo,

wie wäre es denn, wenn du bei der Elterngeldstelle nachfragst?
Die zahlen aus, also kennen die auch die Voraussetzungen für die Auszahlung.

Ich bin jetzt kein Profi in dem Thema, aber ich glaube aufgeschnappt zu haben, dass du erst wieder volles Elterngeld beziehen kannst, wenn du nach deiner letzten Elternzeit ein volles Jahr wieder arbeiten warst - korrigiert mich bitte, wenn das nicht stimmt.

LG

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P.S. in der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Es besteht nur indirekt, denn es wird im Personalwesen erst einmal "auf Eis gelegt" ... demnach wirst du kein zweites Elterngeld in der Höhe bekommen, die du vorher bzw aktuell bekommen hast.
Wahrscheinlich stehen dir nur die 300 und ein paar gequetschte Kröten an Grund-Elterngeld zu.
Will mich hier aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

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Ich bin mir da nicht so sicher, soweit ich weiß bekommt man das gleiche Elterngeld, wenn man zwischendurch nicht schon wieder arbeiten war. LG

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Hallo, in so einem Fall kannst du den Aufhebungsvertrag widerrufen und eine schriftliche Bestätigung deiner Frauenärztin über die erneute Schwangerschaft bei deinem AG einreichen. Für dich gilt dann wieder der Mutterschutz und somit bist du unkündbar. Meinen herzlichen Glückwunsch !

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Warum sollte sie den Aufhebungsvertag widerrufen können? Wenn diese Möglichkeit im Vertrag bzw. Tarifvertrag nicht aufgeführt ist, sehe ich da wenig bis keine Möglichkeit. Zumal ich es so verstanden habe, dass der Aufhebungsvertrag einvernehmlich war bzw. sogar von der TE ausging.

Und selbst wenn sie ihn widerrufen könnte: was bringt es ihr? Die Tatsache, das sie ihre vertragliche Arbeitsleistung wegen fehlender Betreuung nicht erbringen kann, bleibt ja.

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Bitte schreibe die Gesetzesstelle, nach der dieser Aufhebungsvertrag von der TE widerrufen kann!

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Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich mich bei ProFamilia beraten lassen, hinsichtlich des Geldes. Die sind da Experten.

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Danke, das werde ich wohl mal tun gleich Montag :-)

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Du könntest weiterhin, wie du ja vorhattest, eine Arbeitsstelle suchen.

Bist du schon beim Arbeitsamt gemeldet?

Hast du dir mal Gedanken über deine Krankenversicherung ab dem 26.10. gemacht??

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Hallo,
ich würde die menschliche Schiene versuchen.
Also als erstes in die Firma und dort mit dem Chef unter 4 Augen ein ehrliches Gespräch führen und zumindest VERSUCHEN wenn auch nur einen befristeten Arbeitsvertrag zu bekommen. Vielleicht kannst du bis zum Mutterschutz ja noch in Elternzeit bleiben. So halten sich die Kosten des AG auch in Grenzen.

Ansonsten meldest du dich eben beim Arbeitsamt als arbeitssuchend und bist darüber versichert bis zum Beginn des Mutterschutzes. Das Mutterschaftsgeld zahlt die KK.

Oder du gehst ab 26.10. in Kindererziehungszeit und bist dann familienversichert über deinen Ehemann oder freiwillig versichert.