Zeugenaussage während Elternzeit ?

Hallo zusammen,
meine Firma hat einen Gerichtstermin aufgrund eines Schadensfall der 2015 entstanden ist. Ich habe zu diesem Zeitpunkt den Fall telefonisch angenommen (also den Auftrag und dann den Monteur rausgeschickt). Nun kam es zu einer Schadensersatzklage und Ende Oktober findet ein Gerichtstermin statt .
Ich soll zu diesem
Termin erscheinen - ist man hierzu verpflichtet? Ich befinde mich bis September 2019 in Elternzeit - man könnte ja in dieser Zeit auch sonst wo auf der Welt unterwegs sein. Unabhängig davon jetzt erstmal, dass ich mich an den Vorgang nicht mehr erinnere, aber weiß das zufällig jemand?

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Vom rechtlichen Aspekt mal abgesehen - hast Du vor, direkt nach der Elternzeit den Job zu wechseln?

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Ich verstehe deine Frage nicht ? Nein ich möchte den Job nicht wechseln.

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Dann verstehe ich deine Frage, ob du hingehen sollst, nicht!

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Geh hin und verbuche es unter Lebenserfahrung.

Vor Gericht sollte man die Wahrheit sagen.
Du kannst auch gerichtlich geladen werden.

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Klar werde ich die Wahrheit sagen - zu dem was ich denn überhaupt noch weiß 🤷‍♀️

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Das ist nur mein persönliches Ansinnen, aber dein Arbeitsverhältnis ruht nur! Das ist immer noch dein Arbeitgeber. Also ja, ich denke schon, dass du hingehen solltest.

Wer hat dich denn geladen?

Du weiß ja noch, dass du das Telefonat angenommen und den Monteur los geschickt hast....

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Ob du dazu gezwungen werden kannst, weiß ich nicht.

Fragen würde ich in der Abteilung deines Betriebes und Alternativen anbieten, sofern möglich. Z.B. fragen, ob du auch schriftlich Stellung nehmen kannst. Eben weil du dich an sonst nichts erinnerst.

Ob das geht, weiß ich nicht. Aber das würde zumindest bereitschaft zeigen, dass es dir nicht egal ist, du selbst aber auch nicht so recht weißt, was du dort sollst und unsicher bist, weil du damit noch keine Erfahrung hattest.

Auch fragen, wie sicher der Gerichtstermin denn aktuell ist. Falls es z.B. zu Verschiebungen kommt, wäre es doof, wenn du deine Planung umwirfst und dann noch mal umwerfen müsstest.
Das mit der Planung würde ich nicht dazu sagen, aber nachfragen, wie sicher der Termin an dem Tag ist.

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Danke für die Antwort .
Ich werde selbstverständlich versuchen, so gut es geht mitzuwirken . Ich will mich auf keinen Fall „quer“ stellen.
Ich werde Montag nochmal die entsprechende Abteilung kontaktieren und herausfinden, wie wichtig jetzt nun meine „Aussage“ überhaupt ist.
Besten Dank

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Hast du eine ladung zu dem Termin vom Gericht zugestellt bekommen? Wenn ja, ist es deine Pflicht, dort zu erscheinen.

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Wenn Du als Zeugin geladen bist, gibt es nur sehr wenige Gründe, den Termin nicht wahrzunehmen. Dies wären bspw. Urlaubsreise oder Erkrankung, beides muss aber belegbar sein, z.B. durch Flugticket oder ärztliches Attest.

Zeugenaussagen gelten als sog. staatsbürgerliche Pflicht und sind somit verpflichtend. Selbst wenn Du bei Gericht nur sagen kannst, dass Du Dich an nichts mehr erinnerst.

Sprich mit Deinem AG, ob er Dir zumindest den Zeitaufwand für An- und Abfahrt und natürlich den Termin als Überstunden gutschreibt. Dafür erhältst Du bei Gericht eine Bescheinigung über die Dauer des Termins.

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Die wichtigste Frage hast du nicht beantwortet: hat dich das Gericht als Zeugin geladen oder hat dich dein AG gebeten, dabei zu sein?
Wenn 1. dann musst du hin, es gibt aber wenige Ausnahmen, die ja schon genannt wurden.
wenn 2. frage bei deinem AG nach, denn ohne Ladung als Zeugin darfst du sowieso keine Aussage machen, also bist du meiner Meinung nach für den Prozess „unnötig“ (sorry 😉)

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Hallo,
ich war im April ebenfalls zu einem Gerichtstermin am Landgericht geladen. Auch ich sollte als Zeugin aussagen.
Bei mir lag der Sachverhalt weit länger zurück. Es ging um eine Sache aus dem Jahr 2008.
Ich konnte mich ganz wage erinnern und habe ausgesagt was ich wusste und mich halt befragen lassen. Es ging recht zügig da ich wirklich nicht viel beitragen konnte.
Die Ladung zum Termin lies beschrieb auch deutlich, dass selbst wenn ich meine nichts beitragen zu können, meine Aussage wichtig sei.
Ich wurde vom AG freigestellt und habe dort vor Ort ein Formular vom Richter abgestempelt bekommen wegen eines möglichen Verdienstausfalls.
Ich denke, ja, Du musst da hin. Ist ja keine Vorladung vomAG.

Grüße

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Zu einem Gerichtstermin hat man immer zu erscheinen (wenn man als Zeuge geladen ist). Natürlich auch während der Elternzeit. Warum auch nicht?!? #gruebel
Wenn du nicht erscheinst, brauchst du nen triftige Grund dafür (ggf. Attest).

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Hallo,

wenn Du zu dem Gerichtstermin erscheinen musst, dann hast Du eine Ladung vom Gericht bekommen. Die Entschädigung über Anfahrt, Parkgebühren, Zeit während Deiner Aussage bzw. Wartezeit, werden Dir vom Gericht ersetzt - das hat mit Deinem Arbeitgeber gar nichts zu tun. Und das steht normalerweise in Deiner Ladung schon alles mit drin.
Wenn Du vom Gericht keine Ladung bekomen hast, sondern nur vom AG die Informaiton hast, dass es einen Gerichtstermin gibt und Deine Firma möchte, dass Du da dabei bist, dann rate ich Dir, dort nicht hinzugehen. Denn dann stehst du u. U. nachher dem Gericht nicht mehr als Zeugin zur Verfügung.
Eine Ladung zum Gericht ist verpflichtend und bindend. Wenn Du bereits sicher weg bist, dann ruf auf dem Gericht an und teile dies jetzt mit, dann kann der Richter Dir eine Abladung schicken oder den Termin verschieben.
Ob Dein Erscheinen wichtig oder unwichtig ist, das bestimmst nicht Du, sondern das Gericht und die haben Dich ja geladen.