Darf AG verlangen, dass ich erst Urlaub nehme bevor ich BV bekomme?

Hallo,

Ich bin Erzieherin in einer Kita mit Kindern im Alter von 1-6 in der Gruppe und schwanger. Aufgrund einer fehlenden Immunität gegen Ringelröteln habe ich vom Betriebsarzt ein BV bis zur 20. Ssw bekommen. Mein Arbeitgeber kann mir danach keinen sicheren Arbeitsplatz zusichern, ich müsste viel allein in der Gruppe arbeiten, regelmäßig Kinder über 10 Kilo heben und tragen etc.

Aus diesem Grund hat er mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, möchte aber, dass ich zuerst nach Ablauf der 20. Ssw meine 5 Wochen Urlaub aus diesem Jahr nehme und im Anschluss bekomme ich dann von ihm das BV. Die Begründung: Wenn ich arbeiten würde, müsste ich den Urlaub ja auch nehmen und er kommt mir ja mit dem BV entgegen und erwartet nun auch ein Entgegenkommen in Form des Urlaubs, den ich dann nicht mehr im Anschluss an die Elternzeit nehmen werde.

Darf das so sein? Darf er das BV an die Bedingung knüpfen, dass ich erst den Urlaub aufbrauchen muss, oder müsste das BV des Arbeitgebers direkt an das des Betriebsarztes anschließen?

Ich bin dankbar für das BV meines AG, frage mich nur, ob ich den Urlaub nehmen muss.

Vielen Dank an alle, die dazu etwas wissen!

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Definitiv ist dein BV nur bis zur 20. SSW legitim. Darüberhinaus muss dein AG dich weiterbeschäftigen. Es ist nicht zulässig, nach Belieben einfach freizustellen, obwohl keine sachlichen Gründe dafür vorliegen. Das läßt das neuen MuSchG so nicht mehr zu.

Der AG bietet dir nun einen Deal an für die Zeit, wo du wieder arbeiten muss, nämlich von der 21. bis zur 34. SSW. Der Deal heißt, 5 Wochen nimmst du Urlaub und 8 Wochen stellt er dich über ein nicht zulässiges BV frei. So betrügt er eigentlich die Umlagekasse.

Wenn du das nicht willst, dann musst du eben ab der 21. SSW arbeiten und natürlich deinen Urlaub in den Schließzeiten und vor der Mutterschutzfrist nehmen. Ich würde aber auf den Deal eingehen, wenn ich dich wäre.

Wenn ich dein AG wäre, ich würde dich sogar bis zur 20. SSW arbeiten lassen, und zwar kommen da mehrere Möglichkeiten in Betracht, z.B von zu Hause aus. Dann würde der Urlaub auch aufgebraucht werden, z.B. während der Schließzeiten.

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Wie arbeitet denn eine Erzieherin von zu Hause aus?

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Dokumentationen erstellen, Mappen zusammenstellen, Bestellungen vorbereiten, Listen führen, Elternbrief schreiben, Elterngespräche führen, Bastelarbeiten vorbereiten, .... ect pp. Weißt du wieviel Schreib- und Bastelkram außerhalb der direkten Gruppenarbeit in so einer Einrichtung anfällt? Und es muss nicht einen Vollzeitjob ausfüllen, es können auch nur ein paar Std. die Woche sein.

Ich kenne die Diskussion darüber sehr gut. In vielen Einrichtungen wird das seit langem erfolgreich so gehandhabt mit den Frauen, die wegen fehlenden Immunitäten vorübergehend oder länger nicht am Kind arbeiten dürfen.

Kommunale Träger haben noch ganz andere Möglichkeiten: z.B. ein Einsatz im Rathaus. Auch da gibt es einige die das erfolgreich durchziehen. Arbeit ist genug da. Und schon hört die Urlaubsdiskussion auf. Das führt zu einer großen Zufriedenheit aller Beteiligten.

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