Kann Arbeitgeber während AU Beschäftigungsverbot aussprechen?

Hallo,
ich Frage mich wie es ist, wenn meine Gyn mich zu Beginn der Schwangerschaft krank schreibt ob mein Arbeitgeber mir in dieser Zeit schon ein Beschäftigungsverbot aussprechen kann? Kann er ein Beschäftigungsverbot erst aussprechen, wenn er schriftlich die Bescheinigung der Gyn hat und wenn ja, wie lange kann man das zurück halten?
Vielen Dank

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Er kann das BV immer dann aussprechen, wenn die Gefähdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ergibt, dass unverantwortbare Gefüährdungen vorliegen, die man weder mit Maßnahmen noch mit einer Umsetzung ausschließen könnte. Und nur dann.

Die AU ist jedoch vorrangig abzurechnen. Solange du arbeitsunfähig bist und bleibst, ist das BV ohne Bedeutung.

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Vielen Dank für die tolle Antwort. Ich bekomme definitiv ein BV, aber wenn die AU Vorrang hat ist das schon mal gut für mich. Stellt der arbeitgeber denn nur ein BV aus, wenn er die schriftliche Bestätigung hat? Kann er darauf drängen?

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Die Gefährdungsbeurteilung kann er machen sobald du die SS mitteilst. Warum willst du den auf die AU bestehen, wenn du eh ein BV bekommst?

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Momo hat es sehr gut beschrieben.

Genau so verhält es sich.

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Solange du deinem AG nicht mitteilst, dass du wegen einer bestehenden SS krankgeschrieben bist, kann er das gar nicht machen. Eine FÄ kann auch wegen anderen Erkrankungen eine Frau Krankschreiben.
Du kannst es also zurückhalten solange du willst. Im Grunde bestimmst du das. Der AG darf auch nichts auf Gerüchte geben. Er muss die Info schon von dir bzw. über dich erhalten (egal in welcher Form).

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Stimmt, da hast du recht. Super. Danke