Kindefreibetrag obwohl keine Berechtigung - Konsequenzen

Guten Abend zusammen,

meine Mutter und ich befinden sich gerade in einer etwas komplizierteren Situation und wir wissen nicht wie wir uns verhalten sollen.

Folgendes: Ich habe im Sommer 2016 mein Abitur gemacht, habe im Oktober 2016 angefangen in Vollzeit zu arbeiten und habe im Juni dieses Jahres wieder aufgehört um jetzt im August eine Ausbildung zu starten.

Das Problem: In der ganzen Zeit hatte meine Mutter einen Kinderfreibetrag von 0,5 auf Ihrer Lohnsteuerkarte, weil sie es ganz einfach vergessen hatte zu ändern. Kindergeld wurde in der Zeit natürlich nicht mehr bezogen..

Im Januar ist mein Vater verstorben, meine Mutter ist dann in Steuerklasse I gekommen und hat Witwenrente beantragt. Bis dahin ist es nicht "aufgefallen". Ich habe nun auch Halbwaisenrente und - da ich ja seit einem Monat in der Ausbildung bin - das Kindergeld beantragt. Nun kriegen wir eine hohe Kindergeldzahlung von März bis August.

Wie gehen wir jetzt vor? Kindergeld zu beziehen und zusätzlich den Kinderfreibetrag zu haben ist ja nicht rechtens. Müssen wir uns darauf einstellen für die Zeit in der ich gearbeitet habe etwas nachzuzahlen? Wird dies überhaupt auffallen? Und wem müssen wir dies melden? Wir verzweifeln gerade und wissen nicht wie wir uns verhalten sollen.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen und bin für jede Hilfe dankbar.

Vielen Dank.

1

Hallo,

das muss deine Mutter einfach nur in der Steuererklärung angeben.

Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger wäre und verrechnet das dann.

Ich bin jetzt kein Steuerberater, aber so wahnsinnig hohe Beträge sind das nicht, dass man da Unsummen nachzahlen muss.

2

Vielen Dank für deine Antwort! :)

Es geht nur darum, dass Sie einen Kinderfreibetrag von 10/2016 bis 06/2018 auf der Lohnsteuerkarte hatte, obwohl ich selbst arbeiten gegangen bin, also durfte sie den gar nicht haben. Hatte somit also einen steuerlichen Nachteil.

Das Geld dafür müssten wir dann doch eigentlich nachzahlen, oder nicht?

Mich interessiert nur, wann dies auffällt.

3

Meinte natürlich einen steuerlichen Vorteil :)

weitere Kommentare laden