Bereitschaftsdienst in Elternzeit (Kinderheim)

Ihr Lieben,
Ich hoffe jemand weiß Rat.
Ich werde Teilzeit in Elternzeit beantragen und würde pro Woche zwei Nachtbereitschaftsdienste machen von jeweils 16 Stunden inklusive jeweils 8 Bereitschafts Std. (Man ist vor Ort, kann aber schlafen).

Zählen diese Bereitschaftstunden als richtige Arbeitszeit? (Dann käme ich mit zwei solchen Diensten schon über 30Std/Woche).

Und kennt jemand das Gesetz wo das genau steht?

Liebe Grüße
M.

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Ja, das ist so, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit zählt, ist ein Urteil vom europäischen Gerichtshof, das schon mehrfach bestätigt wurde, ich glaube erstmals 2003.
Ging z.B. 02/18 wieder rum: http://m.aerzteblatt.de/news/89371.htm

Bzgl. der 30h/Woche - das muss ja nur der Schnitt im Lebensmonat sein, sprich auf ca. 4 Wochen 120h, da müssen die Dienste halt entsprechend verteilt sein.

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Hallo.

Bei uns wurden die Nachtbereitschaften nur anteilig berechnet. Die Stunden von 22-6 wo man Bereitschaft hat, wurden als 2 Arbeitsstunden berechnet.
Frag einfach nach wie das nei euch gehandhabt wird.

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Hallo!
Ja, so ist das bei uns auch. Es gibt dieses Urteil in der Theorie. In der Praxis wird das in der Kinder-Jugendhilfe NICHT umgesetzt, da es unbezahlbar ist.

MFG Sportskanone

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Ja. Traurig...

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