Unterhalt - Kind über 18

Hallo!

Aus Interesse wollte ich mich zu dem Thema Unterhalt, wenn das Kind über 18 ist, im Internet informieren, finde aber nicht die Antworten zu meinen Fragen dazu.
Wenn ihr helfen könnt, würde ich mich freuen!

Also: Das Kind hat bisher bei der Mutter gewohnt, der Vater zahlte Unterhalt.
Wenn das Kind über 18 ist, dann sind sowohl Mutter als auch Vater barunterhaltspflichtig (so habe ich es gelesen). Die Höhe wird der Tabelle entnommen, die Elternteile zahlen dann anteilig. Wenn der Vater z.B. nach Abzug des Selbstbehaltes doppelt so viel übrig hat wie die Mutter, dann zahl er doppelt so viel wie die Mutter (einfach gesagt, keine Spezialfälle)

Hat denn der Vater in so einem Fall immer noch die gesteigerte Erwerbsobliegenheit?

Wenn das Kind noch minderjährig ist, dann muss er ja arbeiten und auch einen gut bezahlten Job annehmen, um eben der Unterhaltspflicht nachkommen zu können. Speziell dürfte er ja z.B. nicht auch in Elternzeit bei "neuen" Kindern gehen, bzw. .müsste er trotzdem den vollen Unterhalt zahlen.
Sind jetzt (Kind über 18), was das Geld und das Arbeiten angeht, Mutter und Vater "gleichgestellt" in dem Sinn, dass jetzt dann auch die Mutter schauen muss, dass sie eine angemessene Arbeit hat, um Unterhalt zahlen zu können? Schließlich fällt es die Erziehungsaufgabe der Mutter sozusagen weg.

Wenn die Mutter "neue" Kinder hat und in Elternzeit ist, bwz. wegen denen nicht arbeitet, dann könnte sie ja keinen Unterhalt zahlen und der Vater müsste den kompletten Unterhalt übernehmen!?! Und das zu Lasten seiner "neuen" Familie mit neuen Kindern.
Dürfte dann aber auch der Vater bei seinen "neuen" Kinder in Elternzeit gehen (oder einfach z.B. weniger Stunden arbeiten um mehr für die "neue" Familie da sein zu können) und die Unterhaltszahlungen dann entsprechend mindern? Wenn er weniger als 1300 Elterngeld bekäme und dann in Elternzeit gar nichts, könnte er ja auch nichts zahlen?

Ich hoffe, ihr versteht was ich meine. Danke schon mal, für die Antworten!

Anmerkung: Viele Fragen zum Unterhalt werden ja heiß diskutiert, weil oft der Eindruck entsteht, dass der Vater irgendwie aus seiner Pflicht zu zahlen entkommen möchte oder die Mutter als geldgeil rüberkommt. Mir geht es aber nicht darum, sondern einfach nur, wie die Rechtslage dazu aussieht. Also bitte adäquat antworten! #danke

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Wo lebt das Kind? bei der Mutter? Dann muss sie keinen Barunterhalt leisten.

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"Ab dem 18. Geburtstag ist das Kind allerdings nicht mehr betreuungsbedürftig, sodass beide Elternteile Barunterhalt leisten müssen – und zwar ihren Einkünften entsprechend. Der Elternteil, bei dem der Schüler wohnt, kann das, was er zahlen muss, aber mit Kost- und Taschengeld verrechnen"
Steht so im Internet. Auch steht dort eben, dass die Eltern entsprechend ihrer Einkommen zahlen müssen.

Wenn der Schüler/Azubi/wasauchimmer nicht mehr bei einem Elternteil wohnt, stehen im wohl 733 Euro zu (der Betrag ändert sich ja etwas mit der Zeit). Der Betrag würde wohl wieder je nach Einnahmen der Eltern aufgeteilt.

Nur das wesentliche meiner Frage nicht vergessen: Hat der Vater immer noch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit? Oder muss jetzt auch die Mutter mal arbeiten gehen (spitz formuliert)

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Beide Eltern sind gesteigert erwerbsobliegen, wenn das Kind sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befindet (=privilegiertes Kind), sonst nicht mehr.

LG

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