Generelles BV als Ärztin in der Strahlentherapie

Hallo ihr Lieben!
Ich habe vor ein paar Tagen schon einen ähnlichen Beitrag geschrieben - dabei ging es aber eher um den Mutterschutzlohn.
Ich fange am 1.7. als Ärztin in der Radioonkologie am Uniklinikum an, dann bin ich in der 9. SSW, heute 5+4.
Den Betriebsarzttermin habe ich am 19.6., erst danach soll ich zu meiner FÄ kommen, die Sprechstundenhilfe meinte vor der 8. SSW ist noch sehr früh. Ich will ja auch lieber länger warten, aber es ist schon sehr knapp, das dem Chef erst 3 Tage vor Arbeitsantritt mitzuteilen, da ja eine Arbeitsplatzbeurteilung vorgenommen werden muss. Würdet ihr es dem Betriebsarzt schon vor der Untersuchung beim FA sagen? Zur Sicherheit? Ich glaube, ich komme daran nicht vorbei, auch wenn mir das in der 7. SSW viel zu früh ist. Es wäre vielleicht auch sinnvoll es meinem Chef beizubringen, bevor er es vom Betriebsarzt erfährt, oder? Fairerweise?
Ich weiß auch noch nicht, wo ich primär eingesetzt werde. Bis jetzt überall: in der Ambulanz, Bestrahlungsplanung und auf der radioonkologischen Station.
Arbeitet jemand von euch vielleicht auch in ähnlichen Bereichen mit ionisierender Strahlung? Im Internet habe ich nichts hilfreiches gefunden. Kann in der Strahlentherapie überhaupt eine schwangerengerechte Arbeitsplatzgestaltung erfolgen? Wenn ja wie? Und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit eines generellen BV? Ja, ich weiß, ich sollte den Betriebsarzt fragen... aber ich wüsste schon gern vorher so ungefähr Bescheid. Danke erstmal!

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Fängst du als Assi an? Dann solltest du diese Frage dem entsprechem Facharzt stellen. Und das wird vermutlich dein Chef sein.
Aber Nein, direkt in der radiologie wirst du nicht arbeiten dürfen. Eventuell haben sie noch andere Möglichkeiten. Die Ich mit deinem Chef. Dann hat er die Chance sich was zu überlegen.

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Ja als Assistentin. Hast recht, ich werde wohl doch lieber eher mit ihm reden. Lg

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Mit diesen Fragen bist du hier völlig falsch.
Das sind spezielle Fragen, die dir die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz beantworten kann. Dort arbeiten auch Experten für Strahlenschutz, die die ganz besonderen Gefährdungen einschätzen können.

Zudem hat die Uniklinik nicht zum ersten Mal eine Schwangere in der Radiologie, also wissen die bereits Bescheid, was zu tun ist, wenn eine Schwangerschaft auftritt. Du musst das gar nicht wissen oder entscheiden.

Natürlich sollte dein Chef so bald wie möglich informiert werden, damit er auch Zeit hat zu reagieren.

Üblich ist, innerhalb des Hauses auf einen unschädlichen Arbeitsplatz umzusetzen, denn schließlich sollst du ja arbeiten und eben nicht freigestellt werden, wenn möglich.

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Das das hier keine Aufsichtsbehörde ist und das ich nicht die erste Schwangere dort bin, ist mir schon klar. Ich hatte nur gehofft, jemand kennt vielleicht so einen Fall.
Leider ist bei dir nicht mal der Unterschied zwischen Strahlentherapie und Radiologie bekannt. Mein Fehler, hätte ich wissen müssen. Du hast wohl recht, mit den Fragen bin ich hier völlig falsch. Frage mich nur, warum du dann überhaupt antwortest. Was du persönlich über meine Fragen denkst, ist genauso fehl am Platz.
„Du sollst ja schließlich arbeiten und nicht freigestelllt werden“ Es ist immer wieder nett von Fremden angefeindet zu werden, wenn man nur die leise Frage eines BV äußert. Darum geht es nicht primär. Du kennst auch die anderen Unstände nicht. Schade, hätte hier eigentlich mehr erwartet. Nicht einmal Verständnis, nur dass Menschen wie du entweder gar nicht antworten oder wenigstens ihre abwertenden Äußerungen für sich behalten. Lg

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Ich kenne den Unterschied zwischen Radiologie und Strahlentherapie schon.
Das hier ist allerdings ein Laienforum.

Und wenn jemand so einen Fall kennen sollte, heißt das doch gar nichts. Es muss nicht an deiner speziellen Uni genauso gehandhabt werden wie in dem Fall, den zufällig jemand kennt.

Schade, von einer Ärztin (wenn du wirklich eine bist oder werden willst), hätte ich ein professionelleres Vorgehen an die Sache erwartet. Ich wundere mich immer wieder, wie gerade Ärztinnen, die eine so umfassende Ausbildung genießen, nicht verstehen, dass es an einer Uniklinik 1000 andere Einsatzmöglichkeiten gibt, als genau diese die gefährdend ist. Und darunter wahrscheinlich 150 Möglichkeiten ohne Patientenkontakt, nur Schreibtischarbeitsplätze, z.B. Auswertungen.

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In meiner Abteilung wurden die A- Ärzte hauptsächlich am CT zur Planung eingesetzt, Nachsorgen gemacht und haben Pat. betreut.

Sie durften aber nicht auf Station arbeiten, keine Zugänge legen/ ziehen, nicht in den Bestrahlungsraum bzw Schalttaum.

Ich selber, MTRA in der Strahlentherapie, durfte nur an einem extra ausgemessenen Schalttisch sitzen, 8h lang. Am Patienten im Bestrahlungsraum durfte ich gar nicht mehr.

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Danke, für die vielen Infos. So etwas hätte ich mir erhofft :-) Lg

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Als Ärztin kann man auf jeden Fall weiter eingesetzt werden. Es gibt viele sichere Bereiche wie Planung und Ambulanz. Nur im Kontrollbereich wie Strahlenbunker darf man nicht mehr eingesetzt werden.

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Sehr gut :-), danke.

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Ein guter Rat - ich gege davon aus, dass dein Vertrag wie praktisch alle Assistenzarztverträge nach Hochschulrahmengesetz befristet ist. Daher würde ICH, wenn die Strahlentherapie das Fach ist, ich dem du deine Weiterbildung machen willst, direkt auf den Chef zugehen und Arbeitskraft, so gut es geht und erlaubt ist, anbieten. Und nicht gleich das Beschäftigungsverbot ins Spiel bringen.
Das ist ja jetzt doch eher ein kleines Fach, wenn sich da mal den Boden verbrennt, kommt man nicht mehr unter. Ordinarien sind gewöhnlich sehr gut vernetzt und wenn man da nach auslaufendem Vertrag nicht mehr verlängert wird, ist der Anruf beimEx-Chef durchaus üblich, wenn man die Bewerbung am Tisch hat.

Wenn du natürlich schon Zeit und Katalog fast voll hast, ist das sicher was anderes.

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Hallo,
du schriebst:
"da ja eine Arbeitsplatzbeurteilung vorgenommen werden muss."

Nur ein kleiner Hinweis.
Seit dem 01.01.2018 muss jeder Arbeitsplatz grundsätzlich in der Gefährungsbeurteilung auf Schwangerschaft betrachtet werden.
Völlig unabhängig ob jemand Schwanger ist, oder ob dort überhaupt Frauen arbeiten.
Die Beurteilung muss also schon längst passiert sein, es darf nicht mehr gewartet werden bis der Fall eintritt.

Leider hat sich das noch nicht zu jedem AG herumgesprochen, was mich schon sehr oft wundert, da dies der Fachkraft für Arbeitssicherheit bekannt sein muss.
Auf diese Änderung wurde schon Anfang 2017 hingewiesen und drauf geschult.

Vielleicht ist dein Arbeitsplatz schon längst beurteilt, er muss es nämlich sein.

Gruß
Demy

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Das ist korrekt. Wir mussten sogar eine für den Hausmeisterposten machen, könnte ja mal ne Frau den Job machen irgendwann.