Elterngeld 12 Monate - und danach?

So ganz blicke ich bei dem Thema "Elterngeld ab 2007" sowieso noch nicht durch.
Mich würde jedoch interessieren, was passiert, wenn die 12 bzw. 14 Monate vorbei sind (mein Partner bekommt HartzIV; ich bin fest angestellt und arbeite Vollzeit - würde jedoch egoistischerweise gern etwas von den ersten Lebensmonaten meines Kindes was mitbekommen wollen und nicht gleich nach 8 Wochen wieder arbeiten gehen...)?
Man hat doch "ein Recht darauf", 3 Jahre zur Betreuung des Kindes zu Haus zu bleiben oder?
Eine Variante wäre auch, nur 1 Jahr zu Hause zu bleiben und danach halbtags arbeiten gehen - dann reicht das Geld aber vorn und hinten nicht. Gibt es noch so eine Art Erziehungsgeld?
Bzw. ist es auch ab 2007 noch möglich, 2 oder 3 Jahre zur Kinderbetreuung zu Haus zu bleiben? Wie verteilt sich dann das Elterngeld?
Auf der Seite "Elterngeld.de" werde ich auch nicht schlauer.
Evtl. hat ja jemand ein paar Tipps bzw. gibt es im Internet einen Rechner diesbezüglich?
Danke.

1

Wenn Dein Partner keine Arbeit hat, dann kann er das Kind versorgen, wenn das eine Jahr um ist und er immer noch keine hat.

Wo ist das Problem?????

Gruß

Manavgat

2

Das "Problem" ist, dass ich nach dem einem Jahr nicht gleich wieder Vollzeit arbeiten möchte, sondern halbtags.
Damit würde sich mein Nettogehalt auf ca. 630€ belaufen. Zuzügl. 154€ Kindergeld und ca. 340€ HartzIV reicht es nicht aus.
Ich würde nur gern wissen, ob es da noch evtl. Möglichkeiten zur Unterstützung gibt - halt so ´ne Art Erziehungsgeld.
Bitte nicht falsch verstehen: meine Frage ist nicht "Wie zocke ich den Staat am besten ab?".

Außerdem ist mein Mann gesundheitlich nicht in der Lage, sich ganztags um unser Kind zu kümmern; d. h. ich müsste evtl. einen Krippen-/ Kindergartenplatz in Erwägung ziehen - zumindestens halbtags.

Es gibt ja viele Fallbeispiele, nur habe ich leider noch keins gefunden, bei dem die Frau "das Geld nach Hause bringt" und nicht der Mann.

5

Ach und das DU und Dein Mann nett zu Hause hocken , Du zimindest nur halbtags, das hättest Du gern noch von uns Steuerzahlern bezahlt.

Sorry, aber die Lücke im System haben sogar unsere Politiker erkannt. Wenn dein Mann dann auch weiterhin ALG II kassiert ist es Dir nicht gestattet einen Vollzeitjob in einen Halbtagsjob zu wandeln. Und das hat auch gar nix mit dem Eltergeld zu tun, sondern das gilt sein dem 01.07.06, verschärfte Bedingungen zum ALG II - Bezug

Scully

weitere Kommentare laden
3

hallo,

beim "alten" erziehungsgeld war es meines erachtens so, dass der arbeitslose partner das kind versorgen "muss", wenn der andere arbeit hat. keine ahnung, ob das nun auch so ist.

claudia

4

hab gelesen man kann sich das Geld auch auf 24 Monate auszahlen lassen. Ist halt dann nur die Hälfte.

Wie das aber mit Hartz IV ist weiß ich auch nicht, das werden die selbst noch nicht wissen.

7

Hallo,

also ehrlich gesagt kann ich deine Meinung auch nicht ganz verstehen. Dein Partner kann anscheinend nicht arbeiten gehen und nach dem einen Jahr ist das Geld zu wenig. Da würde ich sagen...wir sind nicht bei wünsch dir was und um deine Familie zu ernähren solltest dann du arbeiten gehen. Was meinst du wie viele Frauen das tun, wenn ihr Kind ein Jahr alt ist. Bei manchen ist es sogar nötig, auch wenn der Mann arbeitet. Das Leben ist hart und man kann sich es leider manchmal nicht aussuchen 3 Jahre zu Hause zu bleiben!

Dein Kind kann vormittags in den Kindergarten und wird nachmittags von Papa versorgt und du gehst wieder arbeiten...

Grüße Christina

8

Schwanger werden geht immer schneller als über die Konsequenzen und vor allem das Finazielle "danach" nachzudenken, oder?

Wie kann man nur so naiv sein?

Entweder Dein Mann geht arbeiten oder er kümmert sich nach den 12 Monaten um das Kind? Wo ist das Problem?

14

Ich hätte in meinem Beitrag wohl anmerken müssen, dass ich noch gar nicht schwanger bin.
Ich fragte nur nach den Möglichkeiten.
Es wäre schön, wenn ich nach einem Jahr zu Haus halbtags arbeiten gehen KÖNNTE, wenn es aber absolut nicht möglich ist, gehe ich eben wieder Vollzeit arbeiten. Wobei hierbei immer noch die Frage ist, ob sich das bezüglich der Ganztagskinderkrippenkosten überhaupt rechnet.
Und wenn die "Was-wäre-wenn-Rechnung" ergibt, dass wir finanziell überhaupt nicht über die Runden kommen würden, werden wir eben die Familienplanung nach hinten verschieben.
Insofern bin ich wohl doch nicht ganz so naiv, denn ich möchte - bevor überhaupt an Nachwuchs zu denken ist - sicher sein, dass ich meinem Kind auch etwas bieten kann. Deshalb bin ich auf alle möglichen Infos. angewiesen.
(s. auch meine heutige Antwort an Manavgat o. ä.)

16

Über die Krankheit Deines Mannes möchte ich nicht urteilen, finde gut, dass Du zu Ihm stehst!

Ebenfalls positiv wäre, dass Du Dir schon jetzt Gedanken machst, und nicht wie 90% erst, wenn das Kind da ist!

Mein Tipp:

Versuche jetzt etwas zurückzulegen, wenn Du 1 Jahr zu Hause bleibst, wirst Du ca. 5000 Euro ansparen müssen, so war es zumindest bei uns. Bei 2 Jahren entsprechend mehr (Alles trotz Erziehungsgeld!) Wenn Du vernünftig verdienst, kommst Du ja mit der Neuregelung (Elterngeld) besser als wie es jetzt ist. Warte noch 2 Jahre, und spare bis dahin!

weiteren Kommentar laden
11

Huhu!

Du hast natürlich auch beim Elterngeld die Möglichkeit bzw. das Recht die 3 Jahre Elternzeit voll zu nutzen. Du bekommst dann eben 12 bzw. 14 Monate Elterngeld und danach finanziert ihr euch selbst.

So wie es alle andren machen.

So wie es schon heute die machen die Elternzeit beantragen aber keinen Anspruch auf Erziehungsgeld oder zb nur 6 Monate oder 2 Jahre bekommen.

LG sissy

18

1. selbstverständlich kannst du 3 jahre zuhause bleiben. wie du deinen lebensunterhalts sicherst ist dann allerdings dein problem-

2. wenn ihr alg II bzw. ergänzend alg II bekommt, muss einer von euch dem arbeitsmarkt auch tatsächlich zur verfügung stehen. der andere passt aufs kind auf. dem kann es dann nicht zugemutet werden, zu arbeiten, bis das kind 3 ist. dein mann könnte ja auch aufs kind aufpassen.

3. elterngeld gibts in höhe von 67 % des nettogehaltes , allerdings gibts für jede 2 €, die zu 1000 € fehlen, ein zehntel prozent mehr elterngeld.

damit sollen geringverdiener besser gestellt werden als arbeitslose-

4. elterngeld wird nicht auf alg II angerechnet.

Luise