Chef möchte mich nicht weiter beschäftigen

Hallo,

ich bin während der Probezeit schwanger geworden, ich weiss das mein Chef mich jetzt nicht kündigen kann aber nach dem Mutterschutz wird er das bestimmt tun. Er hat gesagt, dass er nicht ein Jahr auf mich verzichten kann.

Was passiert dann wo bekomme ich dann Geld her woran kann ich mich wenden?

LG

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Wolltest du denn nach dem Mutterschutz direkt wieder arbeiten? Ansonsten kannst du ja Elternzeit nehmen, in der Zeit kann er dir auch nicht kündigen. Zudem bekommst du Elterngeld.

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Nein ich würde gerne 1 Jahr zu Hause bleiben. In der Elternzeit kann er mich auch nicht kündigen? Dachte das gilt nur bis 4 Monate nach der Geburt und dann kann er mich kündigen???

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Google einfach Mal „Kündigungsschutz Elternzeit“. Das ist ja der eigentliche Sinn der Elternzeit!

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/elternzeit-besonderer-kuendigungsschutz_idesk_PI10413_HI3516369.html

Du solltest nur die Fristen beachten. Der Kündigungsschutz beginnt 8 Wochen vor Elternzeitbeginn, spätestens 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit musst du dies deinem AG anmelden. Du solltest in deinem Fall, in dem du befürchtest dein AG will dich los werden, auf keinen Fall so „nett“ sein, deine Elternzeit früher als 8 Wochen vorher anzukündigen. Denn dann kann er dich noch kündigen. Sprich, du solltest diese 1 Woche Differenz nutzen und so kurz wie möglich (fristgerecht) vorher deine Elternzeit anmelden.

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Ich möchte das gern richtig stellen: Du hast als Schwangere sofort Kündigungsschutz. Das hat nichts mit dem Mutterschutz zu tun.
Der Schutz gilt für die komplette Schwangerschaft bis 4 Monate nach Geburt. Solltest Du darüber hinaus Elternzeit nehmen wollen, hast du auch für die komplette Elternzeit Kündigungsschutz.
Dass Du Elternzeit nehmen willst, gibst Du Deinem AG schriftlich bekannt, bis spätestens 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit. Die Bekanntgabe ist nicht zustimmungsbedürftig. Der AG muss dies akzeptieren.
Du kannst auch 3 Jahre EZ nehmen und für die Zeit ab dem 1. Geburtstag einen TZ Antrag während der EZ stellen, den Dein AG nur bei dringenden betrieblichen Gründen ablehnen könnte. Diese Gründe kann er nicht pauschal behaupten, sondern muss sie detailliert nachweisen und begründen.

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Dann brauche ich mir ja gar keine Gedanken machen :-)

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Hallo

Ist dein Vertrag unbefristet?

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Hallo, er ist unbefristet.

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Hallo

Dann kann er dich nicht kündigen.