Papierkram😕😕😕😕😕

Huhu darf ich euch paar Sachen wegen Papierkram fragen🙈🙈.. es nervt so....
Also Mutterschaftsgeld habe ich bei der KK beantragt, habe den Vorschuss für vor der Geburt bekommen.
*Muss ich nach der Geburt wieder einen Antrag stellen, damit ich das Geld für die acht Wochen danach bekomme oder wie läuft das ab?*
Und bekomme ich eine Bescheinigung das ich Mutterschaftsgeld bekomme von der Krankenkasse, ich brauche die nämlich beim Elterngeldantrag!?!?


Dann zur *Elternzeit* .. die kann ich doch erst *nach* der Geburt vom Baby beantragen, oder? Und das muss ich direkt nach der Geburt machen? Bekommt man dann eine Bestätigung vom Arbeitgeber? Die braucht man ja auch beim Eltergeldantrag....

*Eltergeldantrag*:
Bis wann muss der weg geschickt werden?

*Kindergeldantrag* bis wann muss ich den weg schicken?

*Versicherung fürs Baby* Antrag direkt wenn ich die Geburtsurkunde habe weg schicken oder?

Muss ich der Krankenkasse eigentlich schriftlich mitteilen wie lange ich in Elternzeit gehe? Oder wie bekommen die das mit🙈 da ich ja Beitragsfrei versichert bin in dieser Zeit.

Sorry laaaang❤

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Und noch etwas.. Ich arbeite selbst in einer Arztpraxis, die Praxis ist genau während meines ET drei Wochen im Urlaub. Wie soll ich da fristgerecht den Elternzeitantrag abgeben!?!?!?!? :( wenns Baby nicht deutlich früher, naja 10 Tage früher kommt, schaffe ich es nicht fristgerecht.

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Hat dein AG keine Mailadresse? Ansonsten musst du das per Post als Einwurfeinschreiben erledigen, deine Pflicht ist damit getan. Dein AG wird ja zu dem Zeitpunkt nicht plötzlich aus allen Wolken fallen und feststellen, dass eine seiner MA plötzlich entbunden hat 😂

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Per E-mail und Fax ist dieser Antrag nicht rechtens.

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Kann zwar nicht alle deine Fragen beantworten, aber denke die meisten 😅
1. Nein du musst nach der Geburt keinen weiteren Antrag bei der KK stellen, das läuft über den AG. Dieser zahlt ja ebenfalls.
2. Ja du bekommst eine Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld.
3. Ja die genaue Elternzeit meldest du nach der Geburt, innerhalb von 7 Tagen beim AG. Wie lange du weg bleiben willst, wirst du ja jetzt schon wissen und kannst ihn vll drauf vorbereiten.
4. Du brauchst keine Bestätigung vom AG über die Elternzeit, außer du willst Elterngeld plus beziehen und Teilzeit arbeiten. Der Umfang sollte natürlich vorher geklärt sein.
5. Elterngeld bekommst du max. 3 Monate rückwirkend bezahlt, also sollte der vorher weg.
6. Kindegeld sind 6 Monate.
Würde hier schnell sein, da beide Anträge bearbeitungszeit brauchen und du ja ggf. auf das Geld angewiesen bist. Fülle ruhig die Formulare schon so weit es geht vor der Geburt aus, sodass du nur noch Datum, Name und Urkunde fertig machen musst.
7. Ja die KK Versicherung fürs Kind solltest du sofort beantragen, aber die meisten Kinderärtze machen die U3 erstmal auch ohne Karte.
8. Bekommst einen Fragebogen von der KK über die geplante Elternzeit.

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3. Ist nicht richtig glaub ich. Man muss die Elternzeit erst spätestens am Ende des mutterschutzes angeben. Also man hat 8 wochen Zeit.
Lg

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3. Nein, man ist verpflichtet die Elternzeit 7 Wochen vor Antritt mit zu teilen. Da der Mutterschutz 8 Wochen dauert, heißt es 1 Woche nach geburt spätestens!

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Fand die Checkliste super, das dürfte eigentlich alles erklären

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Hi,

Mutterschaftsgeld bekommst du einmal davor und einmal danach. Danach bekommst du automatisch, sobald du die Geburtsurkunde deines Kindes bei der KK einreichst. Was du eh musst um eine Krankenkassenkarte für dein Kind zu bekommen. Da musst du kein neuen Antrag ausfüllen. Ob die Bestätigung unmittelbar nach der Auszahlung erfolgt oder als EIN Wisch danach, weis ich ehrlich gesagt gar nicht mehr auswendig, weils schon ewig her ist.

Die Elternzeit kannst du JEDERZEIT einreichen. Es heißt bis 7 Wochen vorm Antritt der Elternzeit. Nicht 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit. Du schreibst deinem AG einfach jetzt schon einen Brief. Das du bemessen an dem voraussichtlichen Entbindungstermin + 8 später (sprich wenn dein ET der 1.6. wäre der Elternzeitstart am 28.07.19) beginnt. Sollte sich der Geburtstermin nach vorne oder hinten verschieben, würdest du das Zeitnah mitteilen in Form der Kopie der Geburtsurkunde und das der genaue Start dann angepasst werden solle." So hab ich das beim 1. Kind gemacht (und zwar schon vorm Beginn des Mutterschutzes) und werd es diesmal nicht anders machen. Weil die Mitteilung ist dann drausen. Für den AG ist eh nur relevant wie lange du wegbleibst. Ob er den Start jetzt nachträglich 3 oder 6 Tage vor oder zurück datiert ist ihm scheißegal - dem gehts lediglich um die Planung deiner Vertretung. Bis wann der Mutterschutz gilt und ab wann die Elternzeit ist für ihn nur Abrechnungstechnisch relevant. Da du aber deine Juli Abrechnung frühstens erst im Juli bekommst, reicht es wenn es der Personalabteilung auch bis dahin mitgeteilt wird bis zu welchem Tag die das Mutterschaftsgeld überweisen müssen und ab wann es nicht mehr gilt. Letztlich ist das nämlich nur relevant für dich. Wenn du früher entbindest ändert sich nix an der Mutterschutzzeit nach der Geburt, nur wenn du überträgst verschiebt es sich die Tage nach hinten. Weil jeder Tag der zu früh entbunden wird automatisch an die Mutterschutzzeit hinten dran gehängt wird. weil die Zeit ja davor dadurch verkürzt wird.

Elterngeldantrag muss bis 3 Monate nach der Erforderlichkeit des Elterngelds eingereicht werden. Da du nur max. 3 Monate rückwirkend das Geld erstattet bekommst. Alles darüber gilt als eigenverschuldetes hinauszögern. Für den Antrag brauchst du halt den Nachweis über die letzten 12 Monate deiner Arbeit VOR dem Mutterschutz. Sprich nicht ab ET gerechnet sondern vom letzten Tag wo du gearbeitet hast. Mutterschaftsgeld wird da nämlich nicht hineingerechnet. Sowie die Geburtsurkunde. Ich wüsste nicht mal das man den Beleg von der KK beilegen muss. Da du die ersten 2 Monate sowieso kein Elterngeld bekommst, weil dein Mutterschaftsgeld von KK und AG das ersetzt. Daher spielt es eigentlich keine Relevanz was du da von wem bekommst. Die ersten 2 Monate bekommst du eh keinen Cent von denen nur für den 3.-12 Monat bzw. vom 3.-20. Monat (bei Elterngeld Plus) die ersten beiden Monate werden pauschal abgezogen!

Kindergeldantrag kannst du jederzeit einreichen. Da hast du keine offiziellen Fristen. Du kannst den aber erst abgeben, wenn du die Steuer-ID vom Finanzamt erhälts (diese bekommst du automatisch vom Finanzamt, das kann aber 7-8 Wochen dauern!!!). Das Kindergeld bekommst du anteilig rückerstattet für die ersten Wochen wo du es wegen fehlender Steuer-ID nicht einreichen konntest.

Einfach der KK die Geburtsurkunde zuschicken. Ich hab damals automatisch die Versicherungskarte für meinen Sohn erhalten, weil alle relevanten Daten für die Aufnahme ja aus der Urkunde zu entnehmen sind. Ich hab eigentlich nur nen Fragebogen erhalten, wie zufrieden ich mit der Entbindungsklinik war, obs Probleme gab wenn ja welche und ob ich irgendwo kassenärztliche Unterstützung bräuchte (Haushaltshilfe weil Geburtsverletzungen etc.) das haben die mir von der Barmer ganz automatisch geschickt und wenn ich was benötigt hätte hätte ich direkt alle Unterlagen da gehabt.

Ich glaube die Elternzeit musst du nicht einreichen bei der KK. Denn dir stehen max. 3 Jahre zu. In der Zeit bist du Beitragsfrei gestellt. Wenn du aber nach diesen 3 Jahren kein Einkommen vorweisen kannst, dann muss das Arbeitsamt diesen Beitrag übernehmen und wenn du verheiratet bist und dein Partner eine andere KK hat, MUSST du automatisch bei ihm als Familienversicherter inkl. Kind aufgenommen werden. Scheiß egal ob du dessen KK toll oder kacke findest. Außer du kannst deinen Partner überzeugen vorher noch zu deiner zu wechseln.^^

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Also das mit der Juliabrechnung ist halt nur darauf bezogen, wenn dein Kind wie im Beispiel am 1.6. ET hätten. Wenn später gilt natürlich ggf. der August oder weiter da hinein.

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DANKE auch für deine Antworten. Ich dachte jetzt aber , auch an hand der anderen Antworten, dass die Elternzeit mit der Geburt des Kindes beginnt und nicht nach dem Mutterschutz!?!?

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