Elterngeldbezug wegen neuem Job abbrechen

Hallo ihr Lieben,

dass ist wahrscheinlich der Millionste Post zu diesem Thema, aber jeder Fall ist ja irgendwie anders.

Zu meiner Situation: Vor dem Mutterschutz habe ich Vollzeit gearbeitet, für mich steht aber fest, dass ich nicht mehr zu diesem AG zurückkehre. Weder in TZ noch in VZ. Leider kann ich nur ein Jahr Elterngeld beziehen, da wir finanziell sonst nicht zurecht kommen.

Mein Plan ist, mir zum Ende des ersten Jahres eine neue Stelle zu suchen (Dafür beantrage ich 2 Jahre Elternzeit damit ich keine Probleme mit der Kündigungsfrist habe).

Da man das nicht immer so genau planen kann, würde ich bereits in dem Zeitraum in dem ich noch Elterngeld beziehe schon eine neue Stelle suchen und wenn möglich bereits antreten. Ich arbeite in einer schwierigen Branche und man muss bei einer guten Gelegenheit einfach zugreifen.
Da ich für eine TZ-Stelle die Zustimmung meines aktuellen AG's brauche, werde ich wohl Basiselterngeld für den LM 1-12 beantragen.

Meine Fragen sind nun:
Kann ich den Elterngeldbezug einfach abbrechen?
Wenn ja, wie? Soll ich der Behörde dann einfach eine entsprechende Information zukommen lassen?
In dem Antrag soll man schon eintragen, in welchem LM man was beziehen möchte und wie viele Wochenstunden man arbeitet - aber das weiß ich ja noch nicht...
Bleibt der Anspruch auf Elternzeit automatisch bestehen (sodass ich ihn später nehmen könnte) oder muss der neue AG zustimmen das er diese übernimmt?
Mein Mann würde auch gerne 2 Monate Elternzeit nehmen. Falls ich doch die ersten 12 LM Elterngeld beziehe, würde er dann für den LM 13+14 Basiselterngeld beantragen. Falls ich doch früher Arbeit finde, würde er entsprechend auch früher und sogar länger in Elternzeit gehen. Kann man die Bezugsmonate einfach transferieren?

Im Antrag steht nun aber
"Die Eltern können gemeinsam zwölf Monatsbeiträge Basiselterngeld beziehen. Wenn für mindestens zwei Monate eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt, stehen insgesamt 14 Monatsbeiträge zu."
Das verstehe ich nun gar nicht...

Eigentlich ist die Hauptfrage:
Wie stark bin ich an die Angaben aus dem ersten Antrag gebunden?

Vielen Dank schon mal!

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Auf einer anderen Website war es besser erklärt, damit hat sich eine Frage schon geklärt ;)

"Beide Elternteile haben zusammen einen Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld. Zusätzlich haben sie Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge (Partnermonate), wenn mindestens ein Elternteil für mindestens 2 Lebensmonate des Kindes auf einen Teil seines bisherigen Erwerbseinkommens verzichtet."

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"Meine Fragen sind nun:
Kann ich den Elterngeldbezug einfach abbrechen? "
Wenn du TZ arbeiten willst, warum solltest du ihn dann abbrechen? Du könntest, damit nicht soviel angerechnet wird, dann noch auf ElterngeldPlus wechseln, aber musst du nicht, kannst auch einfach beim Basiselterngeld bleiben.

"Bleibt der Anspruch auf Elternzeit automatisch bestehen (sodass ich ihn später nehmen könnte) oder muss der neue AG zustimmen das er diese übernimmt?"
Weder noch, was du schon angemeldet hast, ist weg. Nach dem 2. Geburtstag kannst du natürlich wieder Elternzeit nehmen.

"Bleibt der Anspruch auf Elternzeit automatisch bestehen (sodass ich ihn später nehmen könnte) oder muss der neue AG zustimmen das er diese übernimmt?"
Ihr braucht nichts transferieren, sondern einfach den Antrag ändern, das ist einmalig ohen Angaben von Gründen möglich, danach mit Gründen (die bei dir evtl. sogar dann da wären).

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Danke dir, aber wenn ich einen neuen Job habe, wird es wahrscheinlich wieder Vollzeit sein. Kann ich die übrig gebliebenen Elterngeldmonate an meinen Ehemann weitergeben (damit er sie gleich im Anschluss nehmen kann) oder ist es wirklich komplett weg sobald ich die einmal für mich beantragt und bewilligt bekommen habe?

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Du bringst jetzt gerade Elternzeit und Elterngeld durcheinander.
Wie gesagt beim Elterngeld kann der Antrag (der euch beide beinhaltet) einmalig geändert werden.

Elternzeit ist dann weg.

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