Teilzeit verlängern?

Hallo liebe Forumsmitglieder,

Ich habe eine kurze Frage zur Teilzeit.
Nach dem Ende meiner Elternzeit, die ich für ein Jahr beantragt hatte, habe ich meine Stunden von 40 auf 30 reduziert.
Nach einigen Hin- und Her welche Aufgaben ich zukünftig machen werde und in welchem Bereich, da vorher viel US Geschäft, habe ich eine Änderungsvereinbarung zum AV erhalten.
Dort stand auch drin, dass die Teilzeit auf 1 Jahr befristet wird und ich nach diesem Jahr wieder auf 40 Wochen-Std. hochgehe. Das habe ich damals überlesen, da ich keine Lust auf Diskussionen.
Nun möchte ich aber auf 30 Std. bleiben wegen der Kinder, weniger Reisetätigkeit usw. Muss ich die TZ erneut beantragen? Welche Fristen gilt es einzuhalten? Kann er auch ablehnen? Darf er dann eventuell auch wieder die TZ befristen?
Mein Kleiner wird erst 2 und bis er zur Schule kommt, hatte ich mindestens vor auf 30 Std. zu bleiben.

Viele Grüße
Emos

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Ja, du musst erneut Teilzeit beantragen, und zwar drei Monate vor Beginn.

Er kann diese ablehnen, wenn er betriebliche Gründe für die Ablehnung anführen kann.
(In dem Fall könntest du allerdings noch dein drittes EZ Jahr anmelden und dann TZ in EZ arbeiten. Dann braucht es für die Ablehnung schon dringende betriebliche Gründe. Warum arbeitest du aktuell eigentlich TZ in EZ? Das wäre bei 30 Stunden ja möglich. Allerdings "rettet" das auch nur 1 Jahr...)

Was die Befristung angeht: Vielleicht kannst du eine längere Befristung aushandeln, wenn du sowieso schon weißt, dass du die nächsten 4 Jahre nicht mehr arbeiten möchtest?

Vg Isa

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Warum rettet das nur ein Jahr? Sie hat doch noch zwei Jahre Elternzeit übrig, wenn sie im letzten Jahr Teiltzeit ohne Elternzeit gearbeitet hat.

Es rettet also noch zwei Jahre, aber eine Ablehnugn wird für en AG auch nicht so einfach, weil ja das eine Jahr, was sie schon Teizeit gearbeitet hat, gezeigt hat, dass es geht, also dürfte er auch keine betrieblichen Gründe finden, die eine Ablehnung rechtfertigen dürften.

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Das zweite Jahr kann sie allerdings nur mit Zustimmung des AGs noch nehmen oder?

Vg Isa

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Ja, natürlch musst du das wieder neu beantragen, aber der AG hat eigentlich kein Chance das abzulehnen, wenn du nicht eine vollkommen andere Verteilung der Zeit willst, weil es ja ein Jahr lang funktioniert hat.

Ansonsten kannst du natürlich noch zwei Jahre Teilzeit in Elternzeit arbeiten (wo er noch weniger >Chancen hätte, das abzulehnen).

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Danke für eure Antworten.
Nein, Gründe für eine Ablehnung dürften nicht vorliegen. Die Zeiten 6h/5 Tage bleiben unverändert. Es gibt auch weitere Kollegen, die zwischen 24-32 Wochen-Std. arbeiten.
Nur die 3 Monate Frist kann ich nicht mehr einhalten, da bin ich drüber. Bin irgendwie von 7 Wochen Frist ausgegangen.

Darf er dann wieder befristen?

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7 Wochen kannst du noch halten, wenn du jetzt einfach Elternzeit anmeldest und gleich Teilzeit in Elternzeit beantragst.

Und ja, klar darf er wieder befristen (ist ja sogar gut für dich, weil du den Vollzeitanspruch nicht verlierst).

Und er kann eben auch verlangen, dass du Vollzeit zwischendurch arbeitest, wenn du die Fristen nicht mehr einhalten kannst.

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Hallo,
Bei uns ist das immer so und das ist gut so!
So hast du deine Vollzeitstelle immer sicher.
Wir beantragen einfach 2-3monate vor Ablauf eine Verlängerung.

Man weiß nie was passiert.... ;)

Lg

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Da hast du Recht. Dachte nur, mal gehört zu haben, man kann nur alle 2 Jahre TZ erneut beantragen?

Liebe Grüße

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Hallo,

Ich kenne eine solche rechtliche Regelung nicht.
Kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es die gibt, da es ja eher nachteilig ist.

Lg

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