Elternzeit Rest Kind 1 und 2

Hallo zusammen,

bin aktuell mit Nummer drei schwanger; Nummer drei kommt im 3. Elternzeitjahr von Nummer 2, Nummer 2 kam im dritten Elternzeitjahr von Nummer 1.
Ich habe jeweils das dritte Jahr unterbrochen, damit der Anspruch auf die Restzeit erhalten bleibt. Das hat der AG jeweils bestätigt. Jetzt wollte ich von meinem AG wissen, wieviel Tage denn nun pro Kind übrig sind, der meinte aber nur lapidar „schicken Sie mal ihre Berechnung, wir prüfen dann“ 😩
Wie rechne ich das denn nun? Kann ich mich dazu an das Familienservicebüro wenden? Im Netz gibt immer nur „normale“ Rechner, aber nicht mit drei Kindern und Rest....
3. Elternzeitjahr = 365 Tage minus Beginn Mutterschutzfrist fürs nächste Kind?
Wer kann mir helfen, bitte ☺️

Viele Grüße Hannoverhäsin

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Da dein AG ja scheinbar sehr kulant ist (sonst hättest du die Restzeiten ja nach Gesetz gar nicht mehr und nehmen könntest du sie ohne schriftliche Übertragung auch nicht),
Wirst du die Berechnung schaffen.

Elternzeit für jedes Kind hast du also eigentlich bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes genommen.

Nun guckst du einfach, wieviel Tage, Wochen Monate du vor dem Tag jeweils in den Mutterschutz gegangen bis, die zwei Reste addierst du dann und weißt, was der Rest ist.

Je nachdem, wie alt das 1. Kind ist, musst du aber mit der Elternzeit anfangen (weil nur bis zum 8. Geburtstag überhaupt zu nehmen) oder die nach x-Monaten nehmen (weil du sonst mit den 13 Wochen vorher anmelden nicht hinkommst).

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... wieso sehr kulant?
Die Kinder sind 4 und 2 und nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht.
Bis zu zwölf Monate der vorangegangenen Elternzeit kann man bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, ist ja alles der Fall, weil die Geschwister im jeweils dritten Jahr geboren wurden und weniger als 12 Monate übrig sind? 🤔
Wie Du es vorgeschlagen hast zu rechnen, habe ich ja nachgefragt, wäre aber trotzdem schön, das einmal per Online-Rechner überprüfen zu können?

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"Die Kinder sind 4 und 2 und nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. "

Genau, erster Punkt, beenden, damit ist die Zeit eigentlich weg!

"Bis zu zwölf Monate der vorangegangenen Elternzeit kann man bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, ist ja alles der Fall, weil die Geschwister im jeweils dritten Jahr geboren wurden und weniger als 12 Monate übrig sind? 🤔"
Nein, ist nicht der Fall, wenn du dies nicht schriftlich vorher beim AG beantragt hast (und das vor dem 2. Geburtstag des Kindes.

"Wie Du es vorgeschlagen hast zu rechnen, habe ich ja nachgefragt, wäre aber trotzdem schön, das einmal per Online-Rechner überprüfen zu können? "
DAfür gibt es keine Online-Rechner. wieso auch, das ist doch Grundschulmathematik!

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Bevor hier Verunsicherung ausgelöst wird: die Hinweise im obigen Text gelten für Geburten vor dem 01.07.2015. Seitdem ist eine Übertragung ohne Antrag automatisch erfolgt, wenn die Zeiten nicht vor dem dritten Lebensjahr genommen worden sind. Dazu ist keinerlei Antrag nirgendwo notwendig.
Es muss lediglich die EZ beim AG angemeldet werden. Dafür gelten 13 Wochen als Anmeldefrist.

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=228056
Quelle: Familienministerium

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