Elterngeld 2.Kind bei Erhalt Elternteil 1.Kind

Moin zusammen :)

Hab mal ne sehr individuelle Frage :)
Evtl. hat ja jemand bereits so einen Fall gehabt :)

Unser Zwerg wurde 20.03.17 geboren und meine Frau erhält nun Elterngeld Plus über 21 Monate.
Nun ist der zweite Wurm unterwegs und wird uns im September mit ihrer Anwesenheit beglücken :)

Zur Frage :
Wie verhält sich die Elterngeldberechnung für das zweite Kind, da wir ja bis Dezember noch Elterngeld für den ersten Wurm erhalten werden. Zählt das für September bis Dezember erhaltene Elterngeld in die Berechnung mit rein?
Rein von der Berechnung würden wir eigentlich das gleiche erhalten wie beim ersten Kind plus Geschwisterbonus, da ab seinem 14. Lebensmonat bis zur Geburt der Kleinen auch alle Monate aufgrund Krankheit ausgeklammert werden.

Ist eben nur die Frage ob sich das Elterngeld für unseren Sohn wie mit nichtselbstständiger Arbeit während Elterngeld für das zweite Kind auswirkt.

Hoffe kam einigermaßen rüber und freue mich auf eventuelle Antworten :)

Seid gegrüßt.

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Das Elterngeld Plus nach dem 14. LM wird nicht als Einkommen gewertet.

Nur verstehe ich nicht, wie die Monate nach LM 14 wegen Krankheit ausgeklamert werden sollten, wenn sie gar nicht arbeitet?

Vg Isa

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Danke für die Antwort.

Sie ist in einem Beschäftigungsverhältnis. Vollzeit. Unbefristet. ;)

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Also abeitet sie während des EG Plus Bezugs? Ich habe es so verstanden, dass sie bis zur Geburt des 2. Kindes in EZ ist?

Und: Die MuSchu Monate von Kind2 zählen auch nicht. Also mindestens November und Dezember.

Und eben bis Mai nicht wegen des EG Plus.

Demnach blieben noch Juni, Juli, August, September, Oktober, die fraglich sind.

Ist sie dort ohne zu arbeiten in Elternzeit mit EG Plus werden diese Monate mit 0 gewertet.

Vg Isa

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"Zählt das für September bis Dezember erhaltene Elterngeld in die Berechnung mit rein? "
Nein, ist ja kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

Somit hat sie ab Juni 2018 keine Einkommen, wann beginnt denn der Mutterschutz, davon hängt ab, wieviele Monate mit 0 in die Berechnugnsgrundlage eingehen.

"Rein von der Berechnung würden wir eigentlich das gleiche erhalten wie beim ersten Kind plus Geschwisterbonus, da ab seinem 14. Lebensmonat bis zur Geburt der Kleinen auch alle Monate aufgrund Krankheit ausgeklammert werden."
Aufgrund von Krankheit wird nur ausgeklammert, wenn sie Teilzeit in Elternzeit gearbeitet hat und damit ins Krankengeld fällt.

"Ist eben nur die Frage ob sich das Elterngeld für unseren Sohn wie mit nichtselbstständiger Arbeit während Elterngeld für das zweite Kind auswirkt."
Nein, wie gesagt, kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.