Elternzeit auch für den Papa, Hilfe beim Durchblick

Hallo ihr Lieben,

Vorab, sollte ich falsch sein, bitte verschiebt mich in das richtige Unterforum.

Ich habe mich schon durch zig Seiten im Netz gelesen bezüglich der Elternzeit/-geld. Ich möchte für unsere zweite Tochter (ET 9.8.18) 12 Monate Elternzeit beantragen. Genauso habe ich es auch bei meiner Tochter gemacht die nun gut ein Jahr alt ist. Dieses mal möchten wir aber gerne, dass mein Mann auch 2 Monate zu Hause bleiben kann. Grad am Anfang denke ich, kann ich wirklich Hilfe mit 2 kleinen gebrauchen. Jetzt hab ich gelesen das dann meine Elternzeit nicht verkürzt wird auf 10 sondern wir insgesamt dann 14 Monate Elternzeit haben. Mein Mann würde gerne einmal am Anfang und dann etwas später je einen Monate Elternzeit beantragen. Wie ist dass denn nun, erhalten wir dann beide in der Zeit jeweils die 65% vom Lohn oder erhält das dann nur einer und der andere gar nix in den 2 Monaten? Wie ist das mit dem Geburtstermin? Ich hab gelesen, dass der Mann kein bestimmtes Datum für seine Elternzeit angeben soll, sondern besser Lebensmonate des Neugeborenen. Sprich man beantragt zb. den ersten und achten Lebensmonat Elternzeit. Irgendwie komm ich nicht ganz mit.
Könnt ihr mir vllt mal eure Erfahrungen mitteilen oder mir Tips geben auf was wir achten müssen?

Ich danke euch schonmal :)

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Huhu, ihr erhaltet beide den Lohn. Mein Mann ist aktuell auch in Elternzeit und wir bekommen beide %65 vom Lohn :) LG

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Hier kannst du schauen wie viel Zeit und Geld euch zusteht:
https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner/rechner.xhtml?cid=2

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ich hab 2 halb Jahre und mein Mann hat auch die 2 Monat genommen und bekommt auch 65 %Elterngeld vom Lohn an gerecht
müsst des halt im Antrag richtig an geben

LG lari mit melina

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Hallo,

mein Mann macht das grad so.
Er hat am Anfang kurz nach der Geburt nen Monat genommen und nimmt ein Jahr später den zweiten Monat. Er bekommt auch Elterngeld, nicht nur ich :-)
Bei ihm ist es allerdings so, dass er vom Arbeitgeber aus nur ganze Monate (d.h. vom 01. des Monats bis zum 30./31. des Monats Elternzeit nehmen kann#aerger.
Er arbeitet in der Schweiz als Grenzgänger. Die kennen keine Elternzeit.
Elterngeld gibts aber für Lebensmonate des Kindes. Da unsere Tochter nun aber am 28. des Monats geboren ist und er quasi vom Lebensmonat bsp vom 28.5. bis 27.6.) nen "abweichenden" Elternzeitmonat (vom 01.06. bis 30.06) nimmt, wird ihm das Elterngeld gekürzt, da er ja im Elternzeitmonat Einkünfte hat (vom 28.06. - 30.06.). Anders wars bei ihm leider nicht möglich.
Wenn dein Mann also die Lebensmonate als Elternzeit beantragt ist er auf der sicheren Seite.
lg und herzliche Grüße

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Und für Urlaubsberechnung und so ist dass doch leider auch ziemlich blöd! Für "angefangene" Monate steht einem der Urlaub zu, wenn er einen Monat Elternzeit nimmt kann ihm der Urlaub gekürzt werden.

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Hey, wir haben es genauso gemacht wie ihr.

Elternzeit: Ich habe ein Jahr Elternteil genommen, "Antrag" an AG direkt nach der Geburt versendet, mein Mann hat den 1. und 13. Lebensmonat genommen und dass auch so formuliert, mit voraussichtlichem ET und saß Datum mit Geburtsurkunde dann halt nachgereicht.

Elterngeld: Wenn dein Mann zwei Monate im Elternzeit geht bekommt ihr 14 Monate Elterngeld, er zwei und du die 12 Monate. Für den 13.ten Lebensmonat muss bei uns allerdings dann nochmal ein Antrag gestellt werden, der für den ersten Monat geht ja bei Dir auf den Antrag mit drauf.
Du bekommst dann aber ja im ersten Lebensmonat noch Mutterschutz und gehst vielleicht wie ich im 13ten Lebensmonat wieder Vollzeit arbeiten, dann steht ihr eigentlich nie mit zwei "halben" (65%) Gehältern da!

Lg

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Du schmeißt ja vieles durcheinander.

Elternzeit hat jeder von euch Anspruch auf bis zu 3 Jahre, Elterngeld zusammen 14 Monate. Ihr könnt auch gleichzeitig Elterngeld beziehen, es wird bei jedem vom jeweiligen Lohn berechnet.