Trennung in Elternzeit - Elterngeldbezug

Hallo,

ich weiß nicht, ob die Frage schon mal in der Konstellation gestellt wurde und wusste auch nicht unter welchen Stichpunkten ich danach suchen sollte ...

Also mein Mann und ich sind seit ein paar Monaten getrennt. Letztes Jahr wurde unsere zweite Tochter geboren. Im ersten Lebensmonat war er in Elternzeit und hat dementsprechend Elterngeld bezogen. Ich hatte 12 Monate Basiselterngeld beantragt und habe 3 Jahre Elternzeit genehmigt von meinem Arbeitgeber.

Den zweiten Monat Elternzeit war ihm für den 11. Lebensmonat genehmigt worden. Dieser Monat hätte in ein paar Wochen begonnen und sollte auch trotz Trennung so stattfinden. Nun hat uns seine Personalstelle einen Strich durch die Rechnung gemacht. Sie haben den zweiten Monat Elternzeit zurück genommen, da er sich vor kurzem eine neue Wohnung genommen und sich umgemeldet hat. Ist gesetzlich auch richtig so denke ich. Wir haben daran einfach nicht gedacht.

Jetzt habe ich folgende Frage. Als Alleinerziehendem stehen einem ja 14 Monate Elterngeld zu. Da uns beide zusammem genommen ja schon 13 Monate bewilligt bzw. ausbezahlt worden sind, frage ich mich, ob ich den einen Monat noch beantragen kann? Ich muss nämlich bis ich wieder arbeiten gehen kann (aufgrund des Kitabeginns) knappe 2 Monate ohne Einkommen überbrücken.

Lg und vielen Dank schon mal!

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Also, der Monat Elternzeit kann natürlich stattfinden und die Personalstelle das auch nicht verhindern, wenn das Kind auch bei ihm gemeldet ist.
Wenn ihr euch versteht, sollte es ja kein Problem sein, dass das Kind in beiden Haushalten gemeldet ist.

Ansonsten müsste er nämlich den einen Monat Elterngeld auch wieder zurückzahlen.
Dann hast du natürlich noch Anspruch auf zwei Monate Elterngeld.

Frage ist, ob das in deinem Interesse und dem der Kinder ist, wenn du ihn damit dann so in die Pfanne haust.

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Ach das geht, dass die Kinder in beiden Haushalten zu melden. Gibt es dabei irgendwelche Nachteile?

Ich will ihn nicht in die Pfanne hauen und ich muss halt die zwei Monate überbrücken. Wenn ich kein Einkommen habe in der Zeit, müsste er mir bestimmt auch Unterhalt zahlen.

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Und wenn er die Wohnung als Zweitwohnung hätte, könnte die Personalstelle auch nichts machen oder?

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Ihr solltet auch bedenken, dass er den einen Monat Elterngeld zurück zahlen muss , wenn er den zweiten Monat nicht nimmt.
Elterngeld für den Partner gibt es ja nur wenn min. 2 Monate genommen werden.