Frage zum Elternzeit-Antrag

Hallo
Angenommen heute wäre mein Baby gekommen, 15.01.
Und ich möchte 1 Jahr zuhause bleiben und Elterngeld bekommen. Mein Partner nimmt dann im Anschluss 2 Monate Elternzeit und „sein“ Elterngeld für eben diese zwei Monate.
Dann beantrage ich Elternzeit vom 15.01.18 bis 14.01.19? Oder beantrage ich Elternzeit erst nach dem Mutterschutz (8 Wochen,oder?) also vom 15.03.18 (???) bis 14.01.19?
Und mein Partner vom 15.01.19-14.03.19?
Ist das richtig so?

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Du selber kannst die Elternzeit nach Beendigung des Mutterschutzes beantragen. Dein Beispiel wäre richtig.

LG

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Wenn ich es mit genauem Datum
aber angeben muss, dann wäre es richtig ab 15.01.18 oder ab 15.03.18 bis 14.01.19?
Oder rechnet man die 8 Wochen Mutterschutz „genau“ raus, also tagesgenau, und ich müsste dementsprechend ab 12.03.18 bis 14.01.19 beantragen?

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Ich würde tagesgenau sagen.

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Meines Wissens nach beginnt die Elternzeit direkt am entbindungstermin... 🤔 Der Mutterschutz besteht einfach zusätzlich und in der Zeit in der man dafür noch Geld bekommt, ist man nicht elterngeldberechtigt.

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Dann lies mal im Gesetz nach und überlege dir, wie das mit 7 Wochen vorher anmelden ist, das ist ja bis eine Woche nach der Geburt zu tun, weil der Mutterschutz noch 8 Wochen geht!

Also nein, Elternzeit beginnt bei der Mutter frühestens nach dem Mutterschutz.

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Keine Ahnung, wer deinen Beitrag als hilfreich ansieht, aber tu dir bitte selber den Gefallen und informier dich nochmal richtig!!

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Deine Daten stimmen alle nicht, denn der Mutterschutz ist in der Regel keine zwei Monate, es reicht aber, wenn du schreibst, "im Anschluss an den Mutterschutz bis 14.1.2019".

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Danke!
Und bei meinem Partner wäre es in meinem Beispiel dann vom 15.01.-14.03., wenn er den 13.+14. Lebensmonat nehmen möchte, richtig?

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Genau.

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