Elternzeit, Elterngeld, vorzeitig kündigen und/oder Teilzeit arbeiten - Was ist das Beste...

Hallo ihr Lieben, im Juni erwarten wir unser erstes Kind - nur leider kommt mit der Freude auch sehr viel was man beachten muss.

Ursprünglich hatte ich aus finanziellen Gründen geplant 1 Jahr in Elternzeit zu gehen. Für mich steht auch fest, dass ich aus verschiedenen Gründen nicht mehr bei meinen aktuellen AG arbeiten möchte.
Um mir sicher einen neuen Job zu suchen - kam mir jetzt der Gedanke, dass ich 2 Jahre Elternzeit, aber nur 1 Jahr Elterngeld beantragen kann.
Falls ich im Anschluss an Jahr 1 nichts passendes habe, kann ich ja trotzdem 30h arbeiten.

Nun zu meinen Fragen.

Kann ich innerhalb der Elternzeit mit der normalen Frist von 4 Wochen kündigen? Soweit ich weiß beziehen sich die 3 Monate ja nur auf das Ende der Elternzeit.
Am liebsten würde ich natürlich meine Stelle erst kündigen wenn ich etwas neues habe, aber 3 Monate im Vorfeld etwas fest zu machen ist schon schwierig - daher der Gedanke mit den 2 Jahren, damit die Betreuung gesichert ist und ich in Ruhe eine passende Stelle finden kann

Wenn ich nach einem Jahr Elterngeld noch keinen Job habe - kann ich ja nicht einfach einen Minijob annehmen ohne das mein AG zustimmt (was er wahrscheinlich nicht wird)
Das heißt ich müsste im Zweifelsfall erstmal wieder zu meiner aktuellen Stelle - wenn ich Geld brauche.
Muss man das im Vorfeld festlegen, ob man nach einem Jahr nur Teilzeit arbeiten möchte oder kann man das spontan mit dem AG absprechen?
Hat man Anspruch auf andere Leistungen, wenn man kein Elterngeld erhält, aber noch eine Arbeitsstelle hat?

Vielen Dank erstmal und ich würde mich sehr freuen, wenn ihr aus eurer eigenen Erfahrung sprecht oder Quellen angeben könnt.

LG!

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Guten Abend,
So 100%ig kann ich dir nicht folgen. Eigentlich willst du nicht mehr bei deinem jetzigen AG arbeiten, aber dann doch falls du nichts anderes hast.
Also grundsätzlich würde ich immer empfehlen zwei Jahre Elternzeit zu nehmen, denn mit deiner ersten Anmeldung legst du dich für die ersten zwei Jahre fest. Nimmst du nur ein Jahr ist das zweite Jahr weg, denn das muss der AG dann nicht mehr genehmigen. Dann sind Elterngeld und Elternzeit grundsätzlich zwei paar Schuhe.
So im Vorfeld musst du nicht gleich festlegen ob du Teilzeit arbeiten willst im zweiten Jahr. Du hast allerdings eine Frist einzuhalten, ich meine von sieben Wochen vorher. Mag es aber falsch in Erinnerung haben. Das Gesetz gibt es aber alles her.
Du hast auch die Möglichkeit Teilzeit in Elternzeit bei einem anderen AG zu arbeiten. Dein AG kann dies nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe (er braucht dich selber) oder du willst bei einem Konkurrenten anfangen, vorhanden sind.

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Vielen Dank für deine Antworten, dass hat mir schon sehr geholfen. Weißt du auch etwas zu den Kündigungsfristen, wenn man nicht zum Ende der Elternzeit kündigen möchte?

Es sind eigentlich hauptsächlich finanzielle Gründe die mich gerade wahnsinnig machen.

2 Jahre Elterngeld können wir uns nicht leisten - daher der Gedanke, falls ich nichts anderes finde, wieder Teilzeit bei meinem aktuellen AG zu arbeiten, was ich aber eigentlich nicht möchte...
Mein AG wird wahrscheinlich nicht zustimmen mich woanders arbeiten zu lassen - die betrieblichen Gründe finden sie schon...

Gestern im Gespräch mit meinem Mann kam mir der Gedanke, dass es finanziell vll am besten sei, nur ein Jahr zu nehmen und sich dann notfalls arbeitslos zu werden, falls man im Anschluss nichts gleich etwas neues findet... Das Arbeitslosengeld wäre dann genauso hoch wie das Elterngeld und ich wäre frei mir etwas neues zu suchen. Aber nun habe ich gelesen, dass ich höchstwahrscheinlich für die ersten drei Monate nach der Elternzeit gesperrt werde, weil ich selber gekündigt habe... Mein AG kann mir ja nicht kündigen. Ist das alles verzwickt.

Eigentlich hängt alles an der der Frage ob ich während der Elternzeit mit der regulären Frist von 4 Wochen kündigen darf, da es ja nicht zum Ende der Elternzeit ist. Aber eine Antwort zu dieser Frage habe ich noch nicht gefunden :(

Trotzdem danke und LG

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Innerhalb der Elternzeit kannst du zu den vertraglichen bzw gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.

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