VWL Mutterschutz

Hallo,

ich gehen Ende Januar in Mutterschutz, für diesen Monat wird lt. meinem AG noch die VL-Sparrate + mein AN Anteil VL auf mein VL Konto überwiesen. Danach nicht mehr, da ich ja dann in Mutterschutz und Elternzeit bin.
Die Höhe der Mutterschutzzahlung vom AG wird ja nach dem Durchschnittsgehalt der letzten 3 Nettogehälter berechnet.
Wird zur Berechnung das Nettogehalt verwendet, das ich ausbezahlt bekomme (= Nettogehalt abzüglich meiner eigenen AN VL Sparrate (50€)) oder das Nettogehalt bevor die 50€ AN VL Sparrate abgezogen werden?
Während dem Mutterschutz bekomme ich ja die AG Sparrate nicht mehr und ich selber zahle dann auch nicht meinen AN Anteil ein.

Weiß das jemand?
Danke :)

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Der Mutterschutz zählt so, als ob du arbeitest, dir darf kein Nachteil entstehen, also ist auch die VWL-Rate vom AG zu bezahlen und abzuziehen und von dir auch.

Weiß gar nicht, wie der AG da auf eine andere Idee kommt.

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Ich habe extra nachgefragt in der Personalabteilung. Sie meinte, dass im Januar die letzte Sparrate gezahlt wird. Sie meinte aber noch so etwas wie "beim Nettogehalt (für den MuSchu) ist ja die Sparrate eh schon mit verrechnet"...?? (das widerum hieße ja, sie zahlen weiter,oder?)
Aber das würde sich ja dann widersprechen, oder?
Habe dann aber noch 5x nachgefragt und sie meinte, Januar wird das letzte mal auf mein VL Konto überwiesen.

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Ja, die Aussage ist ein Widerspruch!