Ist gestohlener Hund ein Fall für die Hausrat?

Ich möchte betonen, das hier ist eine THEORETISCHE Frage:
Mein Mann und ich haben das heute diskutiert, nachdem im Nachbarort mal wieder ein (Rasse)Hund vorm Supermarkt geklaut wurde und Google wusste auch keine Antwort auf die Frage.
Angenommen ich habe einen Rassehund, der in der Anschaffung um die 1500€ (heute normal für Hunde aus guter Zucht), gekostet hat und er wird mir schon recht früh, also ohne "Abnutzungserscheinungen" ;-) gestohlen.
Haftet dann die Hausratversicherung so ähnlich wie bei Fahrrädern (wenn inkludiert), weil es sich ja um "beweglichen Hausstand" handelt?
Juristisch gelten Tiere ja durchaus noch als Sache und werden in Schadensersatzfällen auch durchaus so gehandhabt.
Was denkt ihr?

hundefrauchen

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Da der Hund vermutlich nicht vor dem Supermarkt angeschlossen sein dürfte, wäre es doch dann sowieso einfacher Diebstahl und nicht versichert oder?

LG

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Interessanter Ansatz, daran habe(n) ich/wir noch nicht gedacht.
Frage wäre, wie schließt man einen Hund ab?
Ich kann ja schlecht ein Fahrradschloss durch sein Ohr tackern. Wie sichert man seinen Hund, damit es versichert wäre?

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-----Wie sichert man seinen Hund, damit es versichert wäre? --

Gar nicht. Man darf den Hund einfach nicht unbeaufsichtigt vorm Supermarkt lassen.

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Schau in deine Versicherungsbedingungen.

Ganz allgemein ist ein Hund kein Hausrat.
Hamster oder Kanarienvögel sind manchmal inkludiert.
Größere Tiere wie Katze, Hund und Pferd werden ausgeschlossen.

BTW: Hausratversicherungen würden nebenbei auch keine Schäden decken, die der eigene Hund in den eigenen 4 Wänden anrichtet.

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Wenn man den Hund unbeaufsichtigt lässt, dann zahlt bestimmt keine Versicherung.

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Hallo,

die Hausratversicherung zahlt zum einen nur bei Einbruch-Diebstahl. einfacher Diebstahl (also ohne Einbruch) ist nur für bestimmte Sachen versichert (z.B. Kinderwagen im Hausflur) und muss gesondert benannt werden oder nur durch besondere Vereinbarung (z.B. Fahrraddiebstahlklausel). Zum anderen muss es sich um Hausrat handeln, also z.B. um Einrichtungs- oder Verbrauchsgegenstände. Ein Hund gehört also nicht dazu.

vg, m.